Personen Meinung Deutschland Hauptstadtseite Israel Weltgeschehen Bei uns zu Gast Aus den Gemeinden Vermischtes Porträt Kultur Bücher Geschichte Wissenschaft und Bildung Diaspora Interreligiöser Dialog Judentum Heute Religion und Tradition Reise Personenkalender Jugend Medien Leserkommentare![]() ![]() | ![]() NPD-Verbot in weite Ferne gerücktCDU-Länder sperren sich gegen Erklärung zu NPD-Verbotsverfahren
Ein Versuch, die rechtsextreme NPD in nächster Zeit zu verbieten, ist nicht in Sicht. Die Innenminister der deutschen Bundesländer konnten sich nicht auf der vom 16. bis 18. April stattfindenden Konferenz im brandenburgischen Bad Saarow auf eine entsprechende Vorlage einigen. Bereits im Vorfeld des Treffens hatten Rechtsextremismusexperten, die Führung der Juden in Deutschland und andere Minderheitenvertreter eine entsprechende Erklärung der Innenministerkonferenz gefordert, die ein neues Verbotsverfahren einleiten konnte. Zwar sind sich Sozialdemokraten und Christdemokraten einig, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei sei, aber die CDU-Länderchefs verwiesen auf das hohe Risiko eines erneuten Scheiterns des Verbotsverfahrens. Im Gegensatz zur ausgebliebenen Erklärung der Landesinnenminister wünscht laut einer Umfrage des ZDF die Mehrheit der Deutschen, dass ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD angestrengt wird. Die Chancen auf ein neues NPD-Verbotsverfahren schwinden. Den auf den 31. März angelegten Stichtag zur Sichtung und Sammlung von belastendem Material gegen die NPD, das deren Verfassungswidrigkeiten belegen sollte, ließen mehrere CDU-regierte Bundesländer und auch das Bundesamt für Verfassungsschutz verstreichen. Die SPD-Landeschefs vertraten demgegenüber die Auffassung, dass mit den öffentlich zugänglichen Informationen, wie auch von den SPD-regierten Landesinnenministerien zusammengetragen, über die NPD ein Parteienverbot durchzusetzen sei. Berlins Innensenator von der SPD, Ehrhart Körting, vertrat noch im Vorfeld der Konferenz die Meinung, dass dieses Material ausreiche, um die Verfassungsfeindlichkeit der NPD auch vor dem Bundesverfassungsgericht zu belegen. Schließlich blieben die CDU-Innenminister auf den Beratungen der Innenministerkonferenz in Bad Saarow bei ihrer ablehnenden Haltung. Die notwendige Tätigkeit der V-Leute vermindere, so deren Argumentation, die Chancen auf ein erfolgreiches Verbotsverfahren erheblich. Bereits im Jahr 2003 war ein erster Versuch eines Verbotsverfahrens gegen die rechtsextreme NPD gescheitert, da sich während des Prozesses eingesetztes Beweismaterial teilweise auf Informationen von V-Leuten des Verfassungsschutzes stützte. Das Bundesverfassungsgericht gab damals im sogenannten «V-Mann-Skandal» einer Klage der NPD gegen den Einsatz dieses Materials statt. Zwar will die SPD bei einem erneuten Versuch auf solches Material verzichten, aber die Unionsminister, außer dem Mecklenburger Landeschef Lorenz Caffier, halten das mehrheitlich für unzureichend. Sie befürchten stattdessen, dass die NPD, die aktuell in den Landesparlamenten von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen vertreten ist, bei einer erneuten Ablehnung des Verbots einen großen Propagandaerfolg landen könne. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) forderte sogar ein Ende der Debatte zum NPD-Verbot. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) schlug alternativ zu einem Verbotsverfahren vor, die NPD mittels einer Grundgesetzänderung von der Parteienfinanzierung auszunehmen. Derzeit erhält die NPD laut Information des «Neuen Deutschland » 1,2 Millionen Euro aus staatlichen Förder- und Steuertöpfen. Mit dem Vorschlag stieß Schünemann allerdings sowohl bei SPD als auch in den eigenen Reihen auf Skepsis. Andere, wie der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU), sehen erfolgreiche Maßnahmen gegen die NPD bei der Unterbindung des Versammlungsrechts oder warten darauf, dass sich die Partei von selbst auflöst. Immerhin steht die NPD in diesen Tagen mit fast einer Million Euro Zahlungsrückständen an den Staat in der Schuld, weil sie ihre Rechenschaftsberichte gefälscht hatte. Der NPD-Schatzmeister sitzt außerdem derzeit in Untersuchungshaft, weil er in seiner Partei Geld unterschlagen haben soll. Der Zentralrat der Juden in Deutschland mahnt unterdessen eindringlich einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren an. Präsidentin Charlotte Knobloch äußerte ihr Bedauern und große Sorge über die ausgebliebene Erklärung der Innenministerkonferenz. Gegenüber der «Märkischen Oderzeitung» zeigte sie kein Verständnis für die Handhabung der Landesminister. Die Befürchtung, dass durch einen Abzug der V-Leute die NPD nicht mehr so gut zu überwachen sei, teilt Knobloch nicht. Die Zentralratspräsidentin forderte in dem Interview ernsthafte Versuche, die NPD «von der politischen Landkarte zu streichen». Auch der Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stephan J. Kramer, ruft zum schnellen Handeln auf. Die Zahl der rechtsextremistischen Gewalttaten im Jahr 2007 mit 18.000 Fällen und der Umstand, dass die «Biedermänner der NPD» heute in den Landtagen, in immer mehr Kreistagen und vielen Kommunalparlamenten säßen, sind laut Kramer in der ddp-Kolumne ein Zeichen dafür, dass die NPD als Wolf im Scharfspelz eine ganze Reihe von wirtschafts- und sozialpolitischen Themen, wie die Gegnerschaft zu Hartz IV, die Schaffung von Arbeitsplätzen, eine bessere Familienpolitik und Umweltschutz, besetzten. Dagegen sprachen weder die Evangelische Kirche in Deutschland noch die katholische Deutsche Bischofskonferenz bislang ein eindeutiges Votum für ein aktuelles NPD-Verbot aus. Immerhin jedoch, so fand eine aktuelle Erhebung des «ZDF-Politbarometers» heraus, ist aktuell eine deutliche Mehrheit der Bundesbürger für ein Verbot der rechtsextremen NPD. Die vom «Politbarometer» beauftragte Mannheimer Forschungsgruppe machte Mitte April dazu bei 1210 zufällig ausgewählten Wahlberechtigten eine Umfrage. Von denen unterstützen 74 Prozent die Forderungen nach einem NPD-Verbot. Gegen ein Verbotsverfahren sind laut der Umfrage 22 Prozent. 66 Prozent schätzten die NPD als eine Gefahr für die Demokratie ein, 13 Prozent zweifelten dies an.
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