Reine Verhandlungssache

Die Jewish Claims Conference steht in der Kritik

 

Die JCC-Verhandlungsdelegation beim Treffen mit Vertretern der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Foto:JCC

In der Presse entbrennt derzeit eine heftige Debatte um die Rolle der Conference on Jewish Material Claims against Germany - kurz JCC, «Jewish Claims Conference». Sie wurde im Jahr 1951 zur Verhandlung von Entschädigungen für Holocaustopfer gegründet. Bekannt ist sie für ihr unnachgiebiges Aushandeln von Entschädigungen, ein gewaltiges finanzielles Budget und Einfluss auf die höchsten politischen Ebenen. Kritiker wie die israelischen Journalisten Guy Meroz und Orli Vilnai-Federbusch zeichnen das Bild einer korrupten Organisation, deren Mitarbeiter sich schamlos bereichern und hunderttausende Euro an Spesen verprassen. Auch der «Spiegel» kritisierte die JCC Anfang Juni in einem Hintergrundbericht. Dagegen sagt Julius Berman, Vorsitzender der JCC, die Organisation verhandle und verwalte auf einwandfreie Weise die Zahlungen an Holocaustopfer weltweit und verhelfe ihnen damit zu Gerechtigkeit. Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, reagierte auf die negative Berichterstattung über die JCC in scharfer Form und sprach «von aus dem Zusammenhang gerissenen Fakten und Halbwahrheiten».

 

Der Berliner Rechtsanwalt Albert Meyer. Foto: dpa

Meyer:«Die JCC hat versagt»

Die zwei israelischen Journalisten Meroz und Vilnai-Federbusch wirbelten viel Staub auf. Für ihre Dokumentation «Zahlungsmoral» filmten sie weinende Überlebende, denen das Kleingeld für Essen fehlte und kontrastierten diese mit den in Luxushotels logierenden Vertretern der JCC. Damit wurden die Journalisten zum Sprachrohr aller Überlebenden in Israel, die dem Staat und der JCC die Schuld an ihrer Altersarmut vorwarfen. Langsam erreicht die Debatte um die Verwendung der Gelder nun auch Deutschland und scheint im Moment sogar global Fahrt aufzunehmen. So melden sich Nachfahren und Opfer aus aller Welt mit dem Vorwurf zu Wort, die JCC halte Entschädigungsgelder zurück und komme ihrer eigentlichen Aufgabe, der Sorge um die Holocaustüberlebenden, nicht mehr nach. Der Berliner Rechtsanwalt Albert Meyer, der jüdische Gemeinden und Einzelpersonen in Rechtsstreitigkeiten mit der JCC vertritt, teilt diese Meinung. Meyer gegenüber der «Jüdischen Zeitung»: «Die JCC hat hinsichtlich ihrer Aufgabenstellung versagt, dafür Sorge zu tragen, dass die Überlebenden einen komfortablen Lebensabend genießen.» Die Vorwürfe gehen noch weiter. Im Juni berichtete der «Spiegel» ausführlich über den Immobilienhandel der JCC mit rückerstattetem, jüdischem Besitz auf dem Boden der ehemaligen DDR. Ein ominöser Vorwurf, der auf «The Marker Haaretz» publik wurde, schreibt dem «Spiegel» folgende Äußerung zu: «Die Claims Conference ist wie eine kommerzielle Gesellschaft, die über Besitzwerte im Wert von hunderten Millionen Dollar verfügt, nicht wie eine Organisation, deren Aufgabe es ist, die Rechte anderer zu schützen.»

Bei der jetzigen Debatte um die JCC geht es vorrangig um zwei Streitpunkte: Der erste ist die schlechte wirtschaftliche und finanzielle Lage von Überlebenden weltweit, darunter mindestens 60.000 in Israel. Die JCC ist seit vielen Jahren Partnerin Israels und Deutschlands und einzige Verwalterin von Entschädigungen für Holocaustüberlebende. Die Organisation hat vom deutschen Staat das Exklusivrecht zur Verteilung von Entschädigungszahlungen erhalten. Da die Organisation, die bis heute Milliarden von Euro an Geldern erhielt, keine detaillierte Auflistung der Verteilung zur Verfügung stellte, und nach wie vor Holocaustüberlebende in Armut leben, äußern Kritiker Zweifel über die gerechte Verteilung der Gelder.

Die israelische Anwältin Nilly Even-Chen von der «Bewegung für die Qualität der Regierung» forderte den deutschen Bundesrechnungshof auf, nach israelischem Beispiel eine Untersuchungskommission zur JCC einzusetzen. In Israel befasst sich seit Januar eine Kommission unter Dalia Dorner, ehemalige Richterin des obersten israelischen Gerichtshofs, mit dem Verhalten israelischer Regierungen gegenüber den Holocaustüberlebenden (siehe dazu Seite 7). Andreas Kroll, Pressesprecher des Bundesrechnungshofs, sagte in diesem Zusammenhang gegenüber der «Jüdischen Zeitung»: «Wir kennen die Angelegenheit, wissen aber noch nicht, ob wir prüfen werden. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird!» Laut Kroll verlief eine Prüfung der JCC im Jahr 1999 kompliziert, eine andere Prüfung im Jahr 2006 unkompliziert.

 

Streit um Restitutionen

Der zweite wichtige Punkt in der Debatte um die JCC ist die Verwaltung der Gelder, welche aus der Restitution und dem Verkauf vormaligen jüdischen Besitzes auf dem Boden der ehemaligen DDR entstanden. Die Nachkommen von Juden, deren Besitz von den Nazis arisiert und von der DDR sozialisiert wurde, streiten sich mit der JCC um das Recht auf Restitutionsansprüche.

Ein Exklusivabkommen mit der BRD erlaubte der JCC, bis zum 31. Dezember 1992 Generalanträge einzureichen, auf die erst nachträglich der Name der vormaligen Besitzer oder die Adressen der Eigentümer eingetragen werden konnten. Durch den Verkauf der erhaltenen Grundstücke flossen bis heute mehr als eine Milliarde Euro auf das Konto der Organisation. Der Grund für die kurze Frist bis zum 31. Dezember 1992 für Rückerstattungsansprüche von Grundbesitz, den die Nazis geraubt hatten, ist nicht ganz klar. Eine Erklärung lautet, dass die Gemeinden und Städte in Ostdeutschland möglichst schnell mit ihrer Planung voranschreiten, und deswegen das Thema der Regelung jüdischen Besitzes vom Tisch haben wollten.

Dies löste einen wahren Ansturm auf die Immobilien aus. Telefonbücher und Grundbucheintragungen aus den 1930er Jahren wurden von interessierten Parteien nach ehemaligen jüdischen Bürgern durchforstet. Bis zu zehn unterschiedliche Antragssteller pro Grundstück meldeten Ansprüche an, darunter Anwälte und Immobilienhaie, die gar keine Anrechte hatten, aber darauf hofften, den rechtmäßigen Nachkommen ihre Ansprüche im Nachhinein abzukaufen. Insgesamt wurden fast 240.000 Ansprüche gestellt. Die JCC hatte durch ihr Alleinrecht auf das Ausstellen von Pauschalanträgen klare Vorteile vor individuellen Antragsstellern.

Sowohl die JCC als auch das Bundesamt für Zentrale Dienste und Offene Vermögensfragen (BADV) halten diese Regelung, welche der JCC das Alleinrecht auf die Ausstellung von Generalanträgen zusprach, für einen Dienst an den vormaligen jüdischen Besitzern und ihren Nachkommen. Schließlich habe diese Regelung verhindert, dass das Geld an den deutschen Fiskus falle, sagen sie.

Zahlreiche Nachkommen und Erben sehen dies jedoch anders. Sie sprechen von einem fragwürdigen Geschäftsgebaren der JCC und sagen, die Organisation erschwere es ihnen, ihr rechtmäßiges Erbe anzutreten. Die JCC hält dagegen, dass zahlreiche Erben, die keine fristgerechten Anträge auf Rückerstattung beim BADV gestellt hatten und daraufhin Ansprüche gegenüber der JCC geltend machten, im Rahmen des «Goodwill Fonds» ausgezahlt würden. Demnach erhielten rechtmäßige Erben bis zu 80 Prozent des Erlöses aus den Immobilien zurück und 20 Prozent blieben der Organisation als Unkostenbeitrag vorbehalten.

 

Gespaltenes Verhältnis zu Gemeinden

Trotzdem gibt es Erben, die sich ungerecht behandelt fühlen. Dazu gehören die Nachfahren des jüdischen Kaufhauskonzerns Wertheim, dessen Immobilien im Wert von 180 Millionen Euro der JCC zugesprochen wurden, und die bis jetzt keine rechtliche Regelung mit der JCC erreicht haben. Auch der Fall von Gabriele Hammerstein, Tochter und rechtmäßige Erbin von Erich Rosenhain und Gertrude Rosenhain-Hammerstein, vormaligen Besitzern des Schlosspark-Sanatoriums in Schwerin, das 1938 enteignet wurde, wirft Licht auf das Problem. Hammerstein beantragte die Rückerstattung fristgerecht. Dagegen legte die JCC Berufung ein, welche sie erst nach einem längeren Verfahren zurückzog. Doch in diesem Zeitraum hatte sich der Wert des Besitzes aufgrund von Vandalismus und Verfall erheblich vermindert. Hammerstein hätte außerdem Ansprüche auf weiteren Besitz stellen können, wurde darüber aber nicht benachrichtigt. Eine klare Lücke im deutschen Vermögensrückerstattungsrecht ist somit, dass die JCC nicht dazu verpflichtet ist, Erben zu finden und zu benachrichtigen, oder sie über ihre möglichen Ansprüche aufzuklären.

Die jüdischen Gemeinden in Ostdeutschland können ein Lied vom schwierigen Umgang mit der JCC singen. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin führt seit den 1990er Jahren einen Rechtsstreit mit der JCC. Es geht um die Rechtsnachfolge der einstmals florierenden Berliner jüdischen Gemeinde vor der Zeit der Naziherrschaft. Gemäß dem deutschen Vermögensgesetz ist die JCC Rechtsnachfolgerin von untergegangenen jüdischen Gemeinden und Privatpersonen ohne Erben. Tatsächlich war die Jüdische Gemeinde zu Berlin aber nie ganz untergegangen. Mehr als 4.500 Mitglieder überlebten die Naziherrschaft in Berlin. Es gab also eine Kontinuität der Gemeinde, welche sich bis heute fortsetzt. Somit besteht im Grunde genommen Rechtsidentität, nicht Rechtsnachfolge. Auch mit dem zahlenmäßigen Anstieg auf 12.000 Mitglieder, darunter Überlebende, von denen viele finanziell nicht gut gestellt sind, wäre es aus Sicht der Gemeinde wünschenswert, das jüdische Erbe selbst zu verwalten. Die JCC pocht jedoch darauf, die Rechtsnachfolge und damit die Immobilien zu übernehmen.

Auch das Beispiel der Jüdischen Gemeinde zu Dessau spiegelt das gespaltene Verhältnis zwischen der JCC und ostdeutschen jüdischen Gemeinden wider. Als die Gemeinde 2001 von der Stadt Dessau das jüdische Gemeindehaus zugesprochen bekam, welches 1938 enteignet wurde, erschien die JCC auf der Bildfläche. Sie meldete nach Aussage des Gemeindevorsitzenden Alexander Wassermann Ansprüche auf das Gebäude an. Auch hier argumentierte sie wie im Berliner Fall mit dem deutschen Vermögensgesetz, gemäß dem sie die Rechtsnachfolgerin ehemaliger jüdischer Gemeinden ist. Die JCC verlangte von der gegenwärtigen Dessauer jüdischen Gemeinde eine einmalige Zahlung von fast 20.000 Euro sowie monatliche Mietzahlungen. Die Briefwechsel zwischen der Gemeinde Dessau und der JCC zogen sich fünf lange Jahre hin, bis der Anwalt der Gemeinde schließlich drohte, vor Gericht zu gehen. «Heute ist alles beim Besten und die Gemeinde kann das Gebäude mietkostenfrei nutzen», informierte Wassermann die «Jüdische Zeitung». Im April 2008 ging das Gebäude in den Gemeindebesitz über.

 

Wem gehört das jüdische Geld?

Diese Fälle zeigen klar, dass es erhebliche Streitigkeiten zwischen ostdeutschen jüdischen Gemeinden einerseits sowie individuellen Erben und der JCC andererseits gibt. Der logische Grund, warum die JCC auf ihre Rechtsnachfolge pocht, ist, dass diese gesetzlich im Vermögensgesetz festgelegt ist. Auch das Einreichen von Berufungen von Seiten der JCC gegen die Rückerstattungsansprüche individueller Erben ist in Hinsicht auf die zahlreichen Betrüger, die bislang versuchten, sich jüdischer Immobilien zu bemächtigen, nachvollziehbar. Für viele jedoch nicht nachvollziehbar ist, dass weiterhin Überlebende in Armut leben.

Eines der Hauptargumente der JCC ist bislang, mit den Erlösen aus den verkauften Immobilien weltweit jüdischen Holocaustopfern zu helfen. Mit der wachsenden Kritik, dass die Gelder aus der Vermögensrestitution nicht wirklich für Überlebende verwandt würden, veränderte sich in den letzten Monaten die Argumentation der JCC. Ein Mitarbeiter der JCC erklärte der «Jüdischen Zeitung» folgendes: Da die rückerstatteten Besitztümer vormals jüdisch waren, sei auch das aus ihrem Verkauf gewonnene Geld jüdisches Eigentum, sagte er.

Laut Georg Heuberger, dem JCC-Repräsentanten in Deutschland, handelt es sich hier um ein Auffassungsproblem darüber, wofür die Gelder aus der Vermögensrestitution gedacht sind. Einerseits verhandelte und verhandelt die JCC mit der Bundesrepublik weiterhin Zahlungen, die in Fonds einfließen, mit denen Holocaustopfer finanziell entschädigt werden. Dazu gehören die jährlichen Sitzungen zwischen dem deutschen Finanzministerium und der JCC, bei denen dieses Jahr die Zahlung weiterer 160 Milllionen Euro in den Artikel-2-Fonds vereinbart wurde. Andererseits sieht sich die Organisation nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, auch das aus Restitutionen jüdischen Besitzes auf dem Boden der ehemaligen DDR gewonnene Geld für Entschädigungen an Holocaustüberlebende zu verwenden. Diese Einstellung wiederum führt zu Anschuldigungen von Kritikern, die JCC betreibe eine janusköpfige Politik, sei auf der einen Seite gemeinnützige Organisation, auf der anderen ein Wirtschaftsunternehmen, das dem Selbstzweck und der eigenen Absicherung diene.

 

Verantwortung beim Bund

Dafür kann die Organisation jedoch nicht allein verantwortlich gemacht werden. Eine umfassende und ausreichende Regelung zur nachträglichen Entschädigung von Holocaustüberlebenden in und aus Osteuropa kam nie zustande, da das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion von der BRD nicht neu eröffnet wurde. Es war das große Manko des BEG, dass nur deutsche Holocaustüberlebende mit einer lebenslangen Rente entschädigt wurden.

Gemäß BEG war antragsberechtigt, wer in der Vergangenheit auf dem deutschen Reichsgebiet gelebt oder seinen Wohnsitz bis zum 31. Dezember 1952 in der Bundesrepublik Deutschland hatte. Alle Überlebenden im Ostblock gingen leer aus. Man wollte die kommunistischen Staaten nicht indirekt finanziell unterstützen. Diejenigen, die später in den Westen kamen, konnten diese Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen, selbst wenn sie die formalen Bedingungen erfüllten. Die Antragsfrist für das BEG war bereits 1969 abgelaufen.

Die heutige, finanziell aufgeblähte Struktur der JCC hängt mit dem Vermeiden einer Wiedereröffnung des BEG und den Einnahmen aus der Vermögensrückerstattung zusammen. Die JCC, welche während der 1970er Jahre zeitweise auf ein einzelnes Büro mit einem Mitarbeiter zusammengeschrumpft war, lebte mit der Neuverhandlung von Entschädigungen von Holocaustüberlebenden aus der ehemaligen Sowjetunion wieder auf. Statt erneuter staatlicher Zahlungen wie dem BEG wurden Gelder seitdem direkt in die Fonds der JCC eingezahlt, und dann von ihr an die Überlebenden ausgezahlt. Es lässt sich vermuten, dass sich so eine schwerreiche und schwer überschaubare Organisation entwickeln konnte. Außer Frage steht dabei, dass die JCC - schon aufgrund ihres Monopols, Gelder zu verwalten - die wichtigste Organisation für die Entschädigung der Holocaustopfer bleibt. Das, was sie erreicht hat, ist beachtlich, die Zeit für mehr Transparenz ist jedoch überreif.

Philipp Holtmann

Unter Mitwirkung von Eik Dödtmann

 

Information

Die Entschädigungsabkommen

 

  • 27. September 1951 - Grundsatzrede Konrad Adenauers vor dem Bundestag, Wiedergutmachung an den Holocaustopfern als Grundlage der deutsch-israelischen und deutsch-jüdischen Beziehungen
  • 3. Oktober 1951 - Gründung der Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) zur Verhandlung von Entschädigungsleistungen für Holocaustüberlebende
  • 10. September 1952 -Luxemburger Abkommen zwischen Deutschland, Israel und der JCC zur materiellen Entschädigung Israels und der Juden in der Welt. Warenlieferungen und Dienstleistungen in Höhe von 3 Milliarden DM an Israel und vorläufige Entschädigung in Höhe von 450 Millionen DM über 12 Jahre an die JCC
  • 29. Juni 1956 - Bundesentschädigungsgesetz (BEG). Kompensation von Individuen, die aufgrund politischer, rassischer, religiöser, oder ideologischer Gründe verfolgt wurden und aufgrund dieser Verfolgung Schaden erlitten. Gilt nur für westdeutsche Bürger, Bürger des ehemaligen deutschen Reiches oder Bewohner von Territorien mit deutsch-kulturellen und linguistischen Wurzeln
  • 1959 - Erstes von 11 bilateralen Abkommen zur Entschädigung von Überlebenden, die nicht unter das BEG fallen. Abkommen werden mit Luxemburg, Norwegen, Dänemark, Griechenland, Holland, Frankreich, Belgien, Italien, der Schweiz, Großbritannien und Schweden getroffen
  • 14. September 1965 - Erweiterung des BEG, weitere Empfänger und höhere Summen für lebenslange Renten
  • 1965 - JCC erhält die letzte Zahlung der 1952 vereinbarten 450 Millionen DM, weitere Aufgabe: Beobachtung der deutschen Entschädigungszahlungen
  • 1975 - JCC nimmt Diskussionen mit BRD über die Entschädigung von weiteren Holocaustüberlebenden auf, die aus der Sowjetunion nach Westeuropa immigrieren. Die Frist für das BEG ist bereits 1969 abgelaufen
  • Oktober 1980 -Vereinbarung zwischen Westdeutschland und JCC zur Errichtung des «Härtefallfonds» von 400 Millionen DM für Einmalzahlungen an weitere Holocaustopfer
  • 18. September 1990 - «Zwei-plus-Vier Vertrag» zwischen den USA, Großbritannien, Frankreich, der Sowjetunion, den Außenministern Westdeutschlands und der DDR beschließt weitere Zahlungen an Holocaustopfer
  • 1990 - JCC wird von BRD zur Anspruchsberechtigen für jüdisches Eigentum benannt, falls die rechtmäßigen Nachfolger keine Ansprüche stellen. Außerdem Rechtsnachfolgerin untergegangener Gemeinden und Individuen ohne Erben
  • Oktober 1992 - Artikel-2-Fonds. BRD zahlt JCC Gelder. Berechtigte erhalten monatliche Rente von 500 DM. Bis zum Jahr 2000 53.000 Berechtigte in Artikel-2-Fonds aufgenommen
  • 31. Dezember 1992 - Antragsfrist für Vermögensrückerstattung in der ehemaligen DDR läuft aus
  • August 1998 - Schweizer Banken Credit Suisse und UBS zahlen eine Milliarde und 250 Millionen Dollar Entschädigungen
  • 17. Juli 2000 - Stiftung «Erinnerung, Verantwortung und Zukunft» von BRD und deutscher Wirtschaft errichtet. Fonds für ehemalige Zwangsarbeiter beinhaltet 10 Milliarden DM. JCC verteilt die Gelder an Überlebende
  • Juni 2008 -JCC handelt mit deutschem Finanzministerium die Zahlung weiterer 160 Millionen Euro für Artikel-2-Fonds aus

 

 

 

«Jüdische Zeitung», Juli 2008