Personen Meinung Deutschland Hauptstadtseite Israel Weltgeschehen Bei uns zu Gast Aus den Gemeinden Vermischtes Porträt Kultur Bücher Geschichte Wissenschaft und Bildung Diaspora Interreligiöser Dialog Judentum Heute Religion und Tradition Reise Personenkalender Jugend Medien Leserkommentare![]() ![]() | ![]() «Wir sind kein raffgieriger Haufen»Interview mit Georg Heuberger, Repräsentant der Jewish Claims Conference in Deutschland
Herr Heuberger, sitzen Sie bei der JCC auf einem sinkenden Schiff? Das glaube ich nicht. Es gibt viele Themen, die noch nicht abgearbeitet worden sind. Es gibt immer noch Lücken im Entschädigungsrecht, in der Entschädigungsgesetzgebung. Wer arbeitet daran, wenn nicht die JCC mit ihrer über fünfzigjährigen Erfahrung, ihrer Geschichte. Aufgabe ist es, diese Probleme gemeinsam mit Deutschland anzusprechen und einer Lösung zuzuführen. Wer würde das sonst tun? Der Staat Israel hat dieses Problem vor etwa zwei Jahren überhaupt erst erkannt. Ich glaube nicht, dass Israel für alle Holocaustüberlebenden sprechen kann, und ich sehe im Moment niemanden, der die JCC ersetzen könnte.
Lässt sich die JCC von 1951 mit jener nach der Wiedervereinigung Deutschlands, nach dem Zustrom osteuropäischer Juden und der Restitution jüdischen Besitzes in der ehemaligen DDR vergleichen? Ist das nicht eine völlig neuartige Organisation? Ihre Frage enthält zwar Wichtiges, verkürzt aber die Problematik. Die JCC, wie jede gute Organisation, ändert sich mit Änderungen im Umfeld und passt sich ihnen an. Deshalb ist sie heute etwas anderes als sie 1951 war. Punkt 1, das Problem Osteuropa und die Zuwanderer. Das deutsche Entschädigungsrecht, das Bundesentschädigungsrecht, litt von Anfang an unter einem großen Manko: Es war nämlich nicht für all jene Holocaustopfer gedacht, die jenseits des Eisernen Vorhangs ihren Wohnsitz hatten. Nur wer im Westen war, konnte Anträge stellen. Ich glaube, man war relativ überrascht, als der Vorhang 1989/90 fiel. Damals setzte die JCC international durch, dass in den 2-plus-4-Gesprächen der Artikel 2 aufgenommen wurde, der besagte, dass eine Wiedervereinigung Deutschlands nur möglich sei, wenn Juden aus Osteuropa entschädigt würden, auch wenn das Bundesentschädigungsgesetz bereits 1969 ausgelaufen war.
Liegt da nicht der Neubeginn der Beziehungen zwischen JCC und Deutschland? Der BRD sagte es ja durchaus zu, die Entschädigung nicht noch einmal mit Zweitstaaten wie Israel verhandeln und das Luxemburger Abkommen nicht wieder aufnehmen zu müssen. Ja, damals hätte man die Wiederöffnung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) fordern können und müssen. Das hätte dann für jeden, der NS-Verfolgter war und die Kriterien erfüllte, gelten müssen. Dazu war Deutschland aber nicht bereit und das verlangte auch keiner der internationalen Gesprächspartner. Deutschland war aber bereit, auf ein Abkommen gemäß Artikel 2 einzugehen, nämlich, über den Härtefall-Fonds hinaus, Renten an jüdische NS-Opfer zu zahlen. Damals waren das 500 Mark und heute etwa 280 Euro. In Artikel 2 wurden immer noch Menschen mit Wohnsitz in Osteuropa ausgeschlossen. Die kamen erst auf Druck der JCC 1998 über den CEEF, den Central Eastern European Fonds, hinein. Deutschland sagte damals, dass diese Fonds von der JCC verwaltet werden, weil man das BEG nicht wieder aufnehmen wollte. Um konsequent zu sein, hätte man aber auch nicht sagen können, man mache einen neuen Fonds auf und verwaltet den selbst weiter. Da wäre im Gegenzug gefragt worden, warum das BEG nicht weitergeführt wird, denn die Landesentschädigungsbehörden arbeiteten noch und tun dies bis heute.
Es war doch ein großes Glück für Deutschland und die JCC war ein willkommener, nichtstaatlicher Verhandlungspartner, um Stück für Stück kleinere Summen zu bezahlen und nicht für eine lebenslange Rente aller Holocaustüberlebenden aus Osteuropa aufkommen zu müssen. Führte dieses Verhältnis vielleicht auch zu einer mangelnden Überprüfung der JCC, wenig Kritik und das Zugeständnis eines zu freien Handlungsspielraums? Tut mir leid, so sympathisch ich es finde, was Sie sagen, und so sehr ich es teilweise historisch nachvollziehen kann, aber jetzt berühren Sie einen Punkt, der die Gegenwart betrifft. Die Vorwürfe, die immer wieder im Zusammenhang mit den Prüfungen laut werden, Deutschland sei lasch und würde die JCC nicht kontrollieren, sind falsch. Wir haben bei der JCC vier Prüfer. Wir haben einen internen Prüfer in Israel, der die gesamten Geschäfte der JCC prüft. Wir haben das international anerkannte Wirtschaftsprüfungsunternehmen «Ernst & Young», das alle Aspekte und Facetten der JCC prüft, einschließlich der Nachfolgeorganisation zur Restitution von Grundstücken. Wir haben also die interne, als auch die externe Prüfung. Alle Zahlen von «Ernst & Young» sind auf unserer Webseite veröffentlicht. Zusätzlich werden wir jährlich vom Bundesfinanzministerium geprüft, weil natürlich über die Verwendung dieser, aus Steuern gespeisten Gelder ein Nachweis erbracht werden muss. Ebenfalls das Finanzministerium gab beim Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG eine Prüfung der JCC in Auftrag. Die KPMG überprüfte die JCC im Zusammenhang mit der Stiftung Erinnerung-Verantwortung- Zukunft und deren Gelder, denn die Zahlungen für über 160.000 jüdische Zwangsarbeiter liefen über die JCC. Vierte Instanz ist der Bundesrechungshof, der unregelmäßig und vor allem unangekündigt prüft. Und das passiert durchaus. Bei der letzten Prüfung im Jahr 2006 war ich bereits für die JCC tätig. Das heißt, die in den Medien kursierenden Gerüchte, die JCC sei eine Organisation, die keiner Kontrolle unterläge, ist ein Mythos. Im Gegenteil, es gibt kaum eine Woche im Jahr, in der nicht irgendeine dieser Prüfungen bei uns stattfinden würde. «Möglicherweise wurden Fehler in der Buchführung gemacht»
Wie verhält es sich aber mit der Information, dass 1997 eine größere Prüfung des Bundesrechnungshofes zurückgewiesen worden sei? Nachdem mich ein «Spiegel»-Journalist auf diese Prüfung ansprach, habe ich mich natürlich informiert. Als das Abkommen zu Artikel 2 im Jahr 1992 in Kraft trat, hat die JCC begonnen, diesen Fonds zu verwalten. 1997 wollte der Bundesrechnungshof dies prüfen. Vor dem Hintergrund des extrem komplizierten deutschen Haushalts- und Steuerwesens schienen damals Unstimmigkeiten aufgetaucht zu sein. Ich bin bereit einzuräumen, dass die JCC möglicherweise Fehler in der Buchführung gemacht hatte, allerdings nicht willentlich. Behauptungen im «Spiegel», wonach Prüfer auf Vorbehalte gestoßen seien, sind dagegen völliger Schwachsinn. Dem «Spiegel» wurden Unterlagen zur Prüfung 1997 bereitgestellt, die sie dann gar nicht in Anspruch genommen hatten. Es ist auch richtig, dass zwischen JCC und Rechnungshof noch lange korrespondiert wurde, das ist jedoch lediglich auf kleinere Streitpunkte und vor allem die hochbürokratische Struktur der Vorgänge zurückzuführen. Fakt ist, dass es erst neun Jahre später, nämlich 2006, zur nächsten Prüfung kam. Hätte die Prüfung von 1997 Verdachtsmomente zu Tage gefördert, wäre zwischen den Prüfungen sicherlich weniger Zeit vergangen.
Böse Stimmen würden jetzt behaupten, die Bundesregierung und der Rechnungshof seien voreingenommen, weil die BRD dank der JCC weder mit Israel verhandeln, noch den Luxemburger Vertrag oder die Entschädigungsgesetze neu diskutieren müsse. Ich verstehe ihre Argumentation. Dennoch glaube ich, dass wir in der BRD in einem geprüften Rechtsstaat leben. Ich bin also bereit, mich einer konstruktiven Kritik zu stellen, aber nicht den Verleumdungen böser Stimmen.
Sind die israelischen Journalisten Guy Meroz und Orly Wilnai-Federbusch, die die vielzitierte Filmdokumentation «Zahlungsmoral » gemacht haben, für Sie böse oder kritische Stimmen? Als wir hörten, dass sie einen Film über uns machen wollen, freuten wir uns und luden sie ein. Wir stellten es Ihnen frei, die Büros in Frankfurt und Israel zu besuchen. Mit mir führten sie ein mehrstündiges Interview, in dem ich versuchte, ihnen alle ihre kritischen Fragen zu beantworten. Von diesem Interview sieht man im Film nichts. Der Journalismus von Meroz und Wilnai- Federbusch ist in einem ähnlichen Stil wie der von Michael Moore gehalten, nicht im positiven Sinne investigativ. Es ist ein Aktions- und Sensationsjournalismus. Meroz und Wilnai-Federbusch wollten die JCC von Anfang an fertigmachen.
Wozu benötigt die JCC die hohen Summen aus der Restitution der jüdischen Immobilien in Ostdeutschland? Jetzt müssen wir einen ganz grundsätzlichen Punkt klären. Die JCC stand von Anfang an auf zwei Füßen. Das eine waren die Individualentschädigungen, die mit dem Geld der Bundesregierung gezahlt wurden. Das andere war die Restitution von geraubtem jüdischen Besitz. Es handelt sich dabei nicht um Mittel der BRD, sondern gewissermaßen um jüdisches Geld. Dies sollte keinesfalls verwechselt werden. Dieses Vermögen ist ja nur in den neuen Bundesländern relevant. Dort wurde, laut Vermögensgesetz von 1990, die JCC als kollektiver Erbe für nicht von Individualerben beanspruchtes jüdisches Vermögen eingesetzt. Dieses Vermögensgesetz sah eine Befristung vor, die erst sehr knapp war, ich glaube ein Jahr. Daraufhin hat die JCC zäh verhandelt und die Frist auf den 31.12.1992 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten so viele Anträge wie möglich gestellt werden - von Einzelpersonen, als auch vom JCC. Es sind also nur jene Anträge zulässig, die die JCC vor dem 31.12.1992 gestellt hat. In jenen Fällen, in denen sich Erben danach gemeldet haben, hatte die JCC nichts mit dem Erbe zu tun. Diese Fälle betreffen nur Deutschland und den betreffenden Erben. Meldete sich kein Erbe, trat ab 1.1.1993 die JCC an dessen Stelle. Würde heute ein Erbe ein Haus in Ost-Berlin für sich beanspruchen, könnte er diese Ansprüche gegenüber der BRD nicht mehr geltend machen. Er müsste sich im Zweifelsfall an die JCC wenden.
Wer hat diese extrem kurze Antragsfrist damals festgesetzt? Sie müssen verstehen, dass die neuen Bundesländer zu dieser Zeit und bezüglich dieses Themas vor allem Rechts- und Planungssicherheit brauchten. Gerade in Städten wie Leipzig oder Dresden stand viel jüdischer Besitz zur Diskussion. Wären diese Ansprüche längerfristig offen geblieben, hätten gewisse Planungsabsichten nicht umgesetzt werden können. Unser erster Schritt bestand darin, die Gemeindeakten und Telefonbücher aus den 1930er Jahren zu durchforsten, um zu sehen, wo sich jüdischer Besitz befunden haben könnte. Ohne diese Besitztümer konkret zu recherchieren, wurden dann pauschal Globalanträge gestellt. Alles was in diesen Globalanträgen keine Erwähnung fand, wäre sonst verfallen.
Aber so wurde der JCC gegenüber den rechtmäßigen Erben letztlich klare Vorzüge eingeräumt. Das sehe ich nicht so. Als Einzelperson hätten sie zwei Jahre Zeit gehabt, den rechtmäßigen Besitz zu recherchieren und einen Antrag zu stellen. Der JCC war dieser Aufwand nicht zuzumuten. Gleichwohl, hätte die JCC keine Globalanträge gestellt, wäre dieser jüdische Besitz an die Mörder und ihre Nachkommen übergegangen. Es gibt in der Bibel den Satz: «Du hast gemordet und sollst auch noch erben? » Das ist der biblische Grundsatz. Es ist nicht zu verantworten, dass der Besitz eines ermordeten oder deportierten Juden, nur weil sich momentan kein Erbe findet, in deutschen Staatsbesitz übergeht. Sie dürfen die JCC nicht als raffgierigen Haufen betrachten, der 1990 versucht hat, soviel Besitz wie möglich an sich zu reißen. Sie müssen den moralischen Kern der Vermögensgesetze verstehen. «Ich kann den Frust und die Verbitterung nachvollziehen»
Wenn die JCC nun im Rahmen eines Globalantrages den Zuspruch für ein Grundstück bekommen hat und dieses weiterveräußert, wie wird dann mit einem rechtmäßigen Erben umgegangen, der sich zu spät meldet? Dieser Erbe wird aus dem Goodwill-Fonds im Rahmen einer 80/20-Regelung entschädigt, obwohl er keinerlei Rechtsansprüche hat, denn es gilt die Frist der Vermögensgesetze. Er bekommt also 80 Prozent aus dem Erlös, den die JCC erzielt hat, zugesprochen und spart sich zudem die Anwalts- und Verwaltungskosten, für die die JCC aufkommen musste. Ich kann an dieser 80/20-Regelung nichts Anstößiges finden. Der Betreffende muss natürlich einen Erbschein nachweisen können. Er muss also den normalen, bürokratischen Weg gehen und diesen Erbschein beim Amtsgericht beantragen. Natürlich kann ich die Verbitterung einiger nachvollziehen, die jahrelang auf ihren Erbschein warten und dann nur 80 Prozent erhalten. Viele dieser Erben führen daher auch Prozesse gegen die JCC. Aber diese Gesetzeslage haben nicht wir uns ausgedacht. Die hat uns die BRD beschert. Es ist eben ein komplizierter juristischer Vorgang, der auch zu Frust und Verbitterung führen kann, aber ich möchte nicht, dass die JCC als raffgierige Bande dargestellt wird, die den Erben ihre Entschädigung vorenthält. Wir sind ja letztlich selbst auf die deutschen Behörden angewiesen. Was können wir tun, wenn sich ein deutsches Gericht zehn Jahre Zeit lässt?
Es ist immer wieder von Verfehlungen bei Mitarbeitern der JCC zu hören. Nehmen wir Israel Singer, der unglaublich hohe Spesengelder abgerechnet hat. Singer hat mit der JCC nichts zu tun. Singer war einmal Präsident der JCC und ist wegen einer Verfehlung in seiner Tätigkeit für den World Jewish Congress (WJC) ins Visier des US-Staatsanwalts Eliot Spitzer geraten. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und Spitzer muss sich mittlerweile selbst Vorwürfen stellen. Die WJC hat Singer daraufhin rausgeschmissen. Bei der JCC war er im Verhandlungskomitee tätig, hat aber schon seit vorigem Jahr nichts mehr mit der JCC zu tun. Die Gelder waren ausschließlich vom WJC, die von amerikanischen Juden gespendet wurden. Sie müssen sich etwas von Ihren Mythen lösen. Was ich Ihnen sagen kann ist, dass Singer Präsident der JCC war, und viele sagen, ein sehr guter.
Es kursieren auch noch andere Namen mit Verdachtsmomenten. Der Rechtsanwalt Michael Sigmund zum Beispiel, der zehn Jahre für die JCC tätig war, soll Gelder der JCC eingestrichen haben. Ich gebe zu, diese Geschichte hat einen komischen Beigeschmack. Sigmund war als Mitarbeiter der JCC am Verkauf von Grundstücken beteiligt. Anfangs wurden diese Grundstücke von Maklern verkauft. Es ist ja im Interesse der Hinterbliebenen, dass so schnell wie möglich so viel wie möglich erzielt wird. Man ging dann dazu über, die Grundstücke auf öffentlichen Auktionen zu veräußern. Daher war es nötig, dass im Aufsichtsrat der DGA, der Deutschen Grundstücksauktion AG, ein Mitarbeiter der JCC saß. Das wurde in New York vorgeschlagen und von den Komitees genehmigt. Das muss nicht als Form der Korruption betrachtet werden, eher als Form der Kontrolle. Wenn Sigmund sich an diesen Geschäften persönlich bereichert haben sollte, wäre das in der Tat schlimm. Wir sind eine gemeinnützige Organisation und vergleichen uns nicht mit der Deutschen Bank.
Noch eine grundsätzliche Frage zur Entschädigungshandhabung. Wie erklären Sie die Regelung, wonach Anträge von NS-Opfern, die unter 65 Jahre sind, abgelehnt werden, und dass einmal Abgelehnte keinen Zweitantrag stellen dürfen? Nein, die Menschen wurden abgelehnt, weil sie die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllt haben. Hätten sie bis 65 gewartet, wäre es kein Problem gewesen. Das liegt an den Regelungen zum Härtefall-Fonds seitens der deutschen Regierung, wonach kein Zweitantrag möglich ist. Wir sind der Meinung, dass es einen Zweitantrag geben muss. Dies fordern wir jedes Jahr vom Bundesfinanzministerium, bisher leider ohne Erfolg. Es hat diesbezüglich eine Klage von einigen Tausend dieser Leute in Israel gegeben, woraufhin das Bundesfinanzministerium alle Verhandlungen zu diesem Thema abgebrochen hat. Die JCC fordert einen Zweitantrag, aber momentan gibt es ihn eben noch nicht. Man kann von der JCC nicht verlangen, dass sie sich ungesetzlich verhält und einem Zweitantrag stattgibt. |