Vernachlässigte Verantwortung

Ausschuss kritisiert Israels Umgang mit Geldern für Schoa-Überlebende

 

Richterin Dalia Dorner. Foto: Archiv

«Der Staat Israel hat seine Verantwortung gegenüber den Schoa-Überlebenden über Jahrzehnte stark vernachlässigt», das resümierte die emeritierte Richterin des Obersten Gerichtshofes, Dalia Dorner, auf einer Pressekonferenz am 23. Juni in Jerusalem. Dorner, Vorsitzende eines erstmalig einberufenen unabhängigen Gremiums, das die erfolgte Hilfeleistung israelischer Regierungen für die Schoa-Überlebenden untersuchte, empfahl Sofortmaßnahmen zu Verbesserung der Lage der Schoa-Opfer in Israel. Nach Berechnungen des Ausschusses beträgt der Wert der Gelder und Güter, den Israel nach dem Reparationsgesetz erhalten habe, nach heutigem Stand 11,6 Milliarden Euro. Dahingegen erhielten die Überlebenden - in Form von Auszahlungen und medizinischer Behandlung - umgerechnet nur 7,16 Milliarden Euro. Der Staat solle, so die Forderung des Ausschusses, an 43.000 Überlebende im Land sofortige, einmalige Entschädigungszahlungen vornehmen und die Rentenzahlungen dieser Gruppe auf 75 Prozent der Überlebenden angleichen, die ihre Entschädigungsgelder direkt aus Deutschland erhalten.

 

Finanzieller Schaden der Schoa-Überlebenden

Den angesprochenen 43.000 Überlebenden, die erst nach Beginn der Reparationszahlungen 1953 nach Israel kamen, war die Möglichkeit einer direkten Klage gegen Deutschland nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) verwehrt. Sie erhielten die Entschädigungszahlungen und Schoa-Renten über das Finanzministerium Israels. Ihnen sei durch das Verhalten des Staates, so konstatiert der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses, ein finanzieller Schaden von zwischen 245.000 und 415.000 Euro pro Überlebenden entstanden - je nach Einstufung der individuellen Invalidität. Ex-Richterin Dorner betonte auf der Vorstellung des Abschlussberichtes, dass der Staat Israel die moralische und rechtliche Verpflichtung habe, sich um die zu sorgen, die nicht direkt Zahlungen von Deutschland nach den Vorgaben des Luxemburger Abkommens von 1952 einklagen konnten. Dieser Aufgabe sei Israel nur auf unbefriedigende Art und Weise nachgekommen.

Als Grund für die zurückgehaltenen Zahlungen nannte Dorner die Verpfändung der Reparationen, benachteiligende Umtauschkurse oder zu harte Anspruchskriterien durch Israel. Der Staat habe, so Dorner, eine Situation kreiert, «wonach die Überlebenden, die wählten, nicht in Israel zu leben, heute eine höhere Entschädigung bekommen.» Der Ausschuss fand zudem heraus, dass die Regierung eine Anordnung des Obersten Gerichtshofs Israels vor zwölf Jahren ignorierte, in der dieser bereits die Parität zwischen israelischen und deutschen Zahlungen forderte. Das israelische Finanzministerium wies die Darstellung des Ausschusses mit der Begründung zurück, dass nach Ablauf des Entschädigungsabkommens 1970 die Zahlungen an die Überlebenden nur als Wohlfahrtshilfe zu bewerten seien. Der Ausschuss hielt dagegen, dass es sich vielmehr um eine Schuldentilgung gegenüber den Überlebenden handele; die Kürzung der Auszahlungen in Israel sei heute nicht mehr zu rechtfertigen. Unter Berücksichtigung des begrenzten Budgets Israels im Jahr 2008 empfahl der Ausschuss der Regierung, den Überlebenden rückwirkend von Beginn dieses Jahres direkte Entschädigungsgelder auszuzahlen. Zukünftig sollten die Überlebendenrenten der 43.000 Betroffenen 75 Prozent der Rentenzahlungen aus Deutschland betragen. Das würde bedeuten, dass die rund 43.000 Überlebenden je nach Grad der Invalidität um bis zu über einhundert Euro höhere Schoa-Renten und dazu eine Einmalzahlung von 735 Euro erhielten.

Der Ausschussbericht wurde Mitte Juni Ministerpräsident Ehud Olmert mit der Forderung vorgelegt, die Empfehlungen bis Mitte Juli umzusetzen. Olmert ordnete daraufhin an, dass ein Komitee, geleitet durch den Generaldirektor des Büros des Ministerpräsidenten, Raanan Dinur, an der Umsetzung der Berichtsergebnisse arbeiten solle. Die Realisierung wird den Staat Israel in diesem Jahr etwa 50 Millionen Euro kosten, wobei damit gerechnet wird, dass die Summe sich durch das Ableben von Überlebenden im Laufe des Jahres noch verringert. «Etwa zwei Drittel der Überlebenden in Israel sind bereits gestorben, ohne in den Genuss besserer Lebensbedingungen gekommen zu sein», sagte Dorner dazu. Die Hälfte der noch Lebenden wird laut Angaben der Richterin a.D. innerhalb der nächsten zehn Jahre sterben.

Gerade vor diesem Hintergrund kritisierte der Untersuchungsausschuss das Verhalten des mit der Behandlung der Schoa-Überlebenden betrauten Büros des israelischen Finanzministeriums. Dieses habe die Antragsfälle der Überlebenden über Jahre hinweg erschwert und «zufällig» oder sogar «willkürlich» über die Vergabe von Entschädigungsgeldern entschieden. Ausschussmitglied Zvi Eisikovitz sagte auf der Pressekonferenz in Jerusalem, dass «die Überlebenden nicht mehr wie Verdächtigte behandelt werden dürfen». Der Ausschuss empfahl in diesem Zusammenhang, eine Untereinheit im Büro des Finanzministeriums einzurichten, deren Aufgabe es sein müsse, an die Überlebenden heranzutreten, anstatt auf deren Anträge zu warten. Nur so sei die Maximierung der Rechte zu erreichen, sagte der Wissenschaftler und Wohlfahrtsexperte Eisikovitz. Andere Empfehlungen des Ausschusses an die Regierung zielten darauf ab, spezielle Sozialeinrichtungen für Schoa-Überlebende einzurichten.

 

Schoa-Opfer erhalten 3,6 Millionen Euro

Einen Teilerfolg bei Entschädigungszahlungen für Opfer des Nationalsozialismus aus der ehemaligen Sowjetunion konnte die Klägerorganisation «Kinder des Krieges» erzielen. Anfang Juni wies das Tel Aviver Amtsgericht 1.365 Schoaüberlebenden, die aus der ehemaligen Sowjetunion flohen, bevor sie nach Israel emigrierten, 3,6 Millionen Euro Entschädigungsnachzahlungen zu. Richter Oded Modrik argumentierte bei der Urteilsfindung, dass es die Jewish Claims Conference, die die Entschädigung und den Transfer von Geldern aus Deutschland an die Schoa-Überlebenden aushandelt, versäumt hatte, die Überlebenden aus der ehemaligen Sowjetunion darüber zu informieren, dass sie berechtigt waren, nach ihrer Einreise in Israel eine einmalige Zahlung zu beziehen.

Der Gerichtsfall der Überlebenden aus der Sowjetunion wurde im Jahr 2002 von der Organisation «Kinder des Krieges» initiiert. Der Verband, der 1.915 Schoa-Opfer vertritt, verklagte damals die Jewish Claims Conference. Die Opfervertretung von "Kinder des Krieges", die nur in Israel agiert, argumentierte in der Klage, dass die JCC zusätzliche Kriterien für Entschädigungszahlungen aufgestellt habe, die so nicht in der ursprünglichen Entscheidung der deutschen Regierung zur Auszahlung an Schoa-Opfer auftauchten. Die JCC argumentierte dagegen, dass die Anspruchsteller nicht klageberechtigt gewesen seien, weil sie nicht die Kriterien erfüllten und nicht nachweisen konnten, dass sie verfolgt wurden.

Amtsrichter Modrik wies drei der Anträge von «Kinder des Krieges» zurück. Weiterhin entschied der, dass 550 Anträge der insgesamt 1.915 verfallen seien. Der Vertreter der Schoa-Opfer, Anwalt Yoram Scheftel, drückte nach dem Urteil gegenüber der israelischen Presse seine Zufriedenheit aus, zeigte sich jedoch schockiert über die Ablehnung der 550 Ansprüche. Sheftel kündigte Klage vor dem Obersten Gerichtshof Israels an.

Arik Aschkenasi

«Jüdische Zeitung», Juli 2008