Ohne Segen des Standesbeamten

Ab 2009 können religiöse Brautpaare auf den Gang zum Standesamt in Deutschland verzichten

 

Eine orthodoxe jüdische Hochzeit: Der Rabbiner liest der Braut die "Ketubba", Den Ehevertrag nach religiöser Tradition vor. Foto: Archiv

Verheiratet jüdisch, Familienstand ledig. Das wird ab Januar 2009 in Deutschland möglich sein. Jüdischen Liebespaaren wird es erlaubt sein, unter den Hochzeitsbaldachin zu treten, ohne eine Heiratsurkunde vom Standesamt mitzubringen. Zum Jahresbeginn tritt das neue Personenstandsgesetz in Kraft. Es enthält etliche neue formaljuristische Bestimmungen zu Geburt, Hochzeit und Tod. Eines aber ist nicht mehr Bestandteil: Die bisherige Pflicht, vor der kirchlichen Trauung die Ehe zivilrechtlich vor dem Standesbeamten zu schließen, wird nicht erwähnt, sie ist gestrichen.

Für heiratswillige Juden in Deutschland können damit israelische Verhältnisse anbrechen. Dort ist die Eheschließung ausschließlich nach dem jüdischen Religionsgesetz geregelt, ein Termin beim Standesamt findet nicht statt. Größere Bedeutung dürfte die Änderung noch für die hierzulande weitaus größere Zahl von christlichen Liebespaaren haben. Auch sie können künftig vor den Traualter treten, ohne zunächst standesamtlich zu heiraten. Taufe, Hochzeit und Beerdigung gehören traditionell für die meisten Christen bis heute zu den wichtigsten Ereignissen im Lebenskreis, bei denen der Priester und nicht in erster Linie der Beamte dabei zu sein hat. Beim raschen Gang zum Standesamt reicht deshalb in der Regel die kleine Garderobe, in der Kirche und in der Synagoge braust hingegen Mendelssohns Hochzeitsmarsch, es wird vom «großen Gott» gesungen. Glückstränen quellen, Weihrausch quillt. Zu ihrem großen Aufzug im weißen Hochzeitskleid kommt er im feinen schwarzen Anzug.

 

Hält doppelt geheiratet besser?

Die neue Freiheit zur religiösen Heirat ohne Standesamt ist bisher in den deutschen Medien kaum diskutiert. Umstritten ist unter Juristen offenbar, ob das bisherige Verbot der religiösen Hochzeit ohne vorherige zivilrechtliche Eheschließung mit der Religionsfreiheit des Grundgesetzes vereinbar ist. Seitens der christlichen Kirchen gab es bislang offenbar wenig Kontroversen um die Ehepflicht: Die Bindung der Brautleute vor dem Staat dürfte der ehelichen Treue vor Gott kaum zuwiderlaufen. Obgleich die christlichen Gemeinschaften nicht den Rang von Staatskirchen haben, wissen sie staatliche Strukturen durchaus zu nutzen, beispielsweise wenn es um das Eintreiben der Steuern geht.

Im Judentum, genaugenommen im speziellen Fall Israels, sind die religiöse und nationale Identität eng verknüpft. Der jüdische Staat kennt keine zivile Regelung für die Ehe. Für die Heirat gilt das Religionsgesetz. Das Plazet zum Ja-Wort der Eheleute erteilt letzten Endes das orthodoxe Rabbinat.

In den Internet-Chats sind heftige Debatten zu finden, was junge Leute diskriminierender finden: Hier die deutsche Lösung, die bis dato die rein religiöse Eheschließung allein nicht anerkennt und vorab die Unterwerfung unter einen den religiös Gebundenen eben nicht ausreichenden Gang zum Standesamt fordert. Dort die israelische Lösung, die Atheisten, Christen, Muslimen, ja sogar auf Abgrenzung von der Orthodoxie bedachten liberalen und konservativen Juden eine Zivilheirat im eigenen Land verwehrt. Das System der Segregation der israelischen Gesellschaft durch die Verhinderung von Mischehen hat absurde Szenarien zur Folge. So führt der Weg zur Anerkennung einer Heirat von Partnern unterschiedlicher Konfessionen in Israel allein über das Ausland. Traditionell war das griechische Zypern der Ort für israelische Paare, das orthodoxe Heiratsprozedere zu umgehen. Heute zählen Standesämter in Bulgarien und Serbien zu den, billigeren, Varianten, die Ehe schließen zu lassen und hinterher in Israel staatlich anerkennen zu lassen, unter Umgehung des orthodoxen Rabbinats. Allerdings: Auch liberale oder gar glaubenslose Juden in Israel entscheiden sich in der Regel dafür, beim orthodoxen Rabbiner unter die «Chuppa», den Hochzeitsbaldachin, zu treten. Denn die Zugehörigkeit zum Judentum wird von vielen Israelis nicht als Glaubenssatz, sondern als Zugehörigkeit zur Nation und Identität stiftenden jüdischen Kultur betrachtet. Kein Wunder also, dass, wie in einem der Chatbeiträge berichtet wird, selbst in liberalen Familien Panik ausbricht, wenn der Sohn oder die Tochter zur zivilen Hochzeit nach Zypern fliegen will.

 

Hirten misstrauen Mischehen

Keine Chance beim orthodoxen Rabbiner haben Liebespaare, bei denen ein Partner weder nach der Familienzugehörigkeit oder Abstammung Jude ist noch mit der Genehmigung des Rabbinats zum Judentum übergetreten ist. Zwar gab es 2007 eine Gesetzesinitiative, eine Form der zivilen Eheschließung für ausschließlich nichtjüdische Verlobte einzuführen, die Erlaubnis einer Mischehe wurde aber gar nicht erst erwogen. Dafür mögen orthodoxe Sorgen um die Reinhaltung der Lehre, die Tradition der Kultur oder gar die Sicherheit des Staates eine Rolle spielen. Bei einer religiösen Mischehe in Deutschland standen und stehen andere Interessen im Vordergrund: Bis zum 2. Vatikanischen Konzil war Katholiken die Mischehe mit evangelischen Christen unter Todsünde verboten, wenn sie nicht ein katholisches Eheleben und eine rechtgläubige Erziehung der Kinder garantieren konnten. Der Schock von Luthers Reformation und der folgenden Kirchenspaltung saß tief.

Auch heute melden vor allem die Katholiken in Deutschland gravierende Vorbehalte gegen Mischehen ihrer Gläubigen mit Christen anderer Konfession und Angehörigen anderer Religion oder gar gottesfernen Geistesrichtungen an. Zu erwarten ist, dass auch in katholischen Kirchen ab 2009 die neuen Trauungen ohne Standesamt eingeläutet und abgesegnet werden. Die Skepsis der Priester vor ökumenischen Einfach-Ehen wird aber eher zunehmen.

Das neue Personenstandsgesetz hebt die Diskriminierung von Standesamtsgegnern in Deutschland nur zum Teil auf. Zwar werden Juden, Christen oder Muslime, die sich religiös trauen lassen, nicht mehr ins Rathaus gezwungen. Eine juristische Gleichbehandlung mit Verheirateten steht ihnen im religiös neutralen Staat damit aber auch künftig nicht zu. Im rechtlichen Sinne bleiben sie unverheiratet bis sie eben doch die dann zweite Heiratszeremonie vor dem Standesbeamten absolvieren oder ihre religiöse Ehe als Lebensgemeinschaft auf dem Amt eintragen lassen. Erst dann erwachsen ihnen die gesetzlich vorgesehenen Früchte an Steuervorteilen, Sorgerechten oder Erb- und Unterhaltsansprüchen.

 

Ein Vertrag ist kein Gesetz

Privatrechtlich allerdings kann die jüdische Ehe ab 2009 auch ohne Zwang zum Standesamt abgesichert werden: Eine neue Bedeutung erhielte dann die «Ketuba», der Ehevertrag, der bei der Hochzeitszeremonie zwischen der «Kidduschin», Verlobung, mit dem Anstecken des Rings und der «Nissu'in», Heirat, mit den sieben Segenssprüchen unter dem Baldachin verlesen und unterschrieben wird.

Bei der jüdisch-orthodoxen Hochzeit enthält der auf Aramäisch verfasste Vertrag ausschließlich die Pflichten des Ehemannes. Er allein unterschreibt im Beisein von mindestens zwei Zeugen, was er seiner Frau an Unterhalt im Zusammenleben, an Abfindung im Fall der Scheidung und Erbteil nach seinem Tod zu bieten hat. In liberalen Gemeinden sind hingegen auch Eheverträge denkbar, die dem partnerschaftlichen Geben und Nehmen im neuzeitlichen Europa verwandt sind.

Während die Regelungen des traditionellen Ehevertrags in Israel durchaus Gewicht für die materielle Seite der ausschließlich religiösen Trauung haben, könnte diese Vereinbarung in Deutschland bei künftigen Ehen ohne Standesamt weitgehend das Gleiche an Rechten und Pflichten festlegen, was auch für zivil Getraute gilt - sogar mit bloßem Verweis auf die entsprechend anzuwendenden Gesetze und Vorschriften. Allerdings bleibt die «Ketuba» eine privatrechtliche Vereinbarung. Forderungen müssen dementsprechend unter Umständen eingeklagt werden und können sich im Einzelfall als nicht durchsetzbar oder gar unwirksam erweisen. So kann beispielsweise das Recht auf Versorgungsausgleich der Rentenversicherung bei einer Scheidung auch durch einen Ehevertrag nicht ausgeschlossen werden.

Unter einigen Politikern in Deutschland kursiert jedoch eine andere Befürchtung. Durch die Regelung, so argumentieren etwa der bayerische CSU-Innenminister Joachim Herrmann und verschiedene Frauenrechtlerinnen, werde die im Islam teilweise praktizierte Polygamie legalisiert. Herrmann warnte vor «Zuständen wie im Mittelalter». Die deutsch-türkische Anwältin Seyran Ates und die Organisation «Terre des Femmes», Frauenwelt, weisen darauf hin, dass mit einer Loslösung der kirchlichen Ehe vom Standesamt für Zwangsheiraten und Viel- Ehen von Muslimen in Deutschland Tür und Tor geöffnet würden. «Die muslimische Imam-Ehe, also ohne deutsches Standesamt, wird auch jetzt schon praktiziert und hatte bislang auch keine rechtliche Relevanz», sagt Ekin Deligöz, familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, dazu. Entscheidend sei, dass die Rechtsunwirksamkeit weiterbestehen wird. «Grundsätzlich wird keine Frau aufgrund einer Imam-Ehe nach Deutschland einreisen können», erklärt Deligöz in der «Berliner Zeitung». «Gerade die, die keinen deutschen Pass haben, sind deshalb auf die zivilrechtliche Ehe angewiesen.» Auch die Vielehe wird schon lange praktiziert, es sind aber nur sehr wenige solcher Fälle in Deutschland bekannt.

 

Ein Amt tötete die Menschlichkeit

Das Stichwort Standesamt weckt für geschichtsbewusste Zeitgenossen noch immer Erinnerungen an eine der unmenschlichsten Regelungen der Nazi-Zeit. Nach dem «Blutschutzgesetz » von 1935 war es den Standesämtern weitestgehend verboten, Ehen zwischen Juden und «Deutschblütigen» zu schließen. Es bot die Unrechtsgrundlage für Diskriminierung, Scheidung, Enteignung und jegliche Verfolgung von Juden, die Arier oder Menschen mit gemischter Abstammung liebten. Dabei gab es perverse Abstufungen für die «Halb-» und «Vierteljuden ». Die Durchführungsverordnungen des «Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre» schoben den Standesämtern nicht nur die Kontrolle der Rassenzugehörigkeit und des Ariernachweises zu, sondern auch die Prüfung, ob bei Mischlingen die «körperlichen, seelischen und charakterlichen Eigenschaften des Antragstellers, die Dauer der Ansässigkeit seiner Familie in Deutschland, seine oder seines Vaters Teilnahme am Weltkrieg und seine sonstige Familiengeschichte» Ausnahmen gestatteten.

Um eine Aufarbeitung dieser Verbrechen der Vergangenheit geht es heute nicht mehr. Das rassistische Reichsbürgergesetz wurde durch das Kontrollratsgesetz Nr.1 der alliierten Siegermächte vom 20. September 1945 in Deutschland aufgehoben. Man muss allerdings in Erinnerung behalten, was staatliche Eheschließungen und «blutschänderische Beziehungen» für Juden im Nazi-Deutschland bedeuteten. Kommentiert finden sich die Gesetze seit 1936 durch die damaligen Mitautoren im Reichsinnenministerium, den nationalsozialistischen Staatssekretär Wilhelm Stuckart, der 1945 für wenige Tage nach Hitlers Tod unter dessen Nachfolger Dönitz Reichsinnenminister war, und seinen Mitarbeiter Hans Josef Maria Globke, einem früheren Mitglied der katholischen Zentrumspartei, der als «Geläuterter» nach dem Krieg ein enger Vertrauter des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer wurde.

 

Nota bene: Bitte abwarten!

Bis zum Jahresende 2008 gilt noch der alte Paragraph 67 des Personenstandsgesetzes: «Wer eine kirchliche Trauung oder die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung vornimmt, ohne dass zuvor die Verlobten vor dem Standesamt erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, begeht eine Ordnungswidrigkeit». Straffrei bleiben bislang Trauschein-Verweigerer nur, wenn etwa «einer der Verlobten lebensgefährlich erkrankt » ist oder «ein auf andere Weise nicht zu behebender schwerer sittlicher Notstand vorliegt».

Klaus Commer

«Jüdische Zeitung», August 2008