Droht der Gemeinde Zwangsverwaltung?

Gravierende Maßnahmen zur Sanierung sorgen für Aufruhr unter den Mitgliedern

 

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Wieder einmal musste die Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan annehmen. Man spricht von «neuen Katastrophenmeldungen», etwa zum Bauzustand der Gemeindeverwaltung in der Oranienburger Straße oder beim Pflegeheim. Zu damit einhergehenden Sparmaßnahmen gehören die Reduzierung des Schulbusdienstes, Kürzungen bei den Zuschüssen für Chabad und schließlich die Erhöhung des Schulgeldes. Sollte die Versorgungsordnung II für ehemalige Mitarbeiter nicht geändert werden, könnte der Gemeinde sogar die staatliche Zwangsverwaltung drohen.

Dem neuen Vorstand ist der ernsthafte Wille nicht abzusprechen, alles zu versuchen, um die katastrophale finanzielle Lage der Hauptstadtgemeinde zu entspannen. Moishe Waks, Mitglied des Finanzausschusses, spricht dabei von «bitteren Pillen», die verabreicht werden müssten. Zu lange sei es versäumt worden, Kosten anzupassen, nun sei das Geschrei groß: «Mitten im laufenden Schuljahr das Schulgeld zu erhöhen, gestiegene Kosten für den Bustransfer in einer Art und Weise zu kommunizieren, der den Eltern keinen Entscheidungsspielraum lässt, ist allerdings nicht nur politisch unklug, sondern auch ziemlich unfair. Und das von Leuten, die eigentlich einen anderen Leitungsstil einführen wollten», meint Waks.

Was ihn dabei am meisten aufrege, seien Vorgänge, wie andere Vertreter der Gemeinde zu Geld kämen - und dabei zugleich die entsprechenden Kassen der Gemeinde leer blieben. So sei für die Synagoge in der Joachimstaler Strasse ein Verein «Shorashim» unter Vorsitz von Rabbiner Ehrenberg gegründet worden, Schatzmeisterin sei die Rebbezin. Wer unter anderem zur Torarolle gerufen werde und eine Spende für diese Synagoge leiste, erhalte in der Synagoge Joachimstaler Strasse seitdem keine Spendenbescheinigung mehr von der Gemeinde, sondern von «Shorashim». Einige Beter würden sich fragen, ob hier ein Parallelhaushalt neben dem der Gemeinde aufgebaut werde, der diese Einnahmen eigentlich zustünden. Dass Rabbiner Ehrenberg zudem seine Entscheidungsgewalt über die Kaschrut ausnutzen soll, um eigene wirtschaftliche Interessen durchzusetzen, stehe schon lange im Raum. Der Inhaber von «Kosher Deli», Maurice Elmaleh, wirft dem Rabbiner vor, seit nunmehr zweieinhalb Jahren «unter Missachtung aller hygiene- und gewerberechtlichen Vorschriften selbst oder über Dritte Fleisch» verkauft zu haben. Der Gemeindevorstand versäume es, das Problem zu klären, kritisiert Waks, nachdem Elmalehs Vorwürfe fast ein halbes Jahr im Raum stünden. Man berufe sich auf ein Unterlassungsverbot des Zentralen Beit Din Deutschland, dass es untersage, «jegliche Veränderungen in den Kompetenzen des Gemeinderabbiners zu veranlassen». So vorläufig entschieden, übrigens «auf Antrag des Herrn Rabbiner Yitzak Ehrenberg », auf Grund von «Gerüchten» und «da dem Stand und der Kompetenz des Rabbiners in der Stadt Schaden entstehen wird». Muss das sein? Muss sich das zentrale deutsche Rabbinergericht tatsächlich damit befassen? Waks sagt „Nein!", denn schließlich sei es zwischen Ehrenberg und der Gemeinde arbeitsvertraglich geregelt, dass Angelegenheiten der Kaschrut neu geregelt werden könnten, wenn die Gemeinde einen zweiten orthodoxen Rabbiner einstellen würde. Dies sei nun mit der Anstellung von Rabbiner Reuven Yaacobov geschehen und könne so eine ganz einfache Lösung der Kaschrut-Probleme mit sich bringen, meint Waks.

Doch die Vorwürfe gehen weiter: Das koschere Restaurant «Gabriels» in der Fasanenstraße soll mehr und mehr von Cateringaufträgen zu religiösen Feiern ausgeschlossen worden sein, da Ehrenberg und ein von ihm eingesetzter Mashgiach den von Ehrenberg selbst erteilten Hechscher immer wieder in Frage stellen. Stattdessen soll Betern empfohlen worden sein, sich andere Caterer zu suchen, etwa den, der in der Jüdischen Schule an der Waldschulallee tätig ist, und der durchaus einen gültigen Hechscher habe. Interessant dabei seien zwei Dinge, so Waks: Erstens subventioniere die Gemeinde diesen privaten Caterer durch eine Fehlbedarfdeckung bei den Personalkosten mit, verdiene an den lukrativen Caterings indes keinen Cent und zweitens dürfe dieser Caterer sein Fleisch nicht mehr bei «Kosher Deli» erwerben, da Rabbiner Ehrenberg, wie oben berichtet, keine klaren Anweisungen mehr gebe, welche Vorkehrungen zu treffen seien, damit die Gemeinde ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen könne, ihren Fleischbedarf bei Elmaleh zu decken. «Bei der Kaschrutaufsicht ist Rabbiner Ehrenberg ob wirtschaftlich oder persönlich aber auf jeden Fall in einem Interessenskonflikt », meint Waks und erklärt: «Wenn ein Rabbiner, der einen Hechscher vergibt, diesen selbst aber nicht respektiert, da taugt entweder der Hechscher nichts oder der Rabbiner!»

Die zögerliche Haltung des Gemeindevorstandes sieht Waks nicht nur durch das Unterlassungsverbot begründet, sondern in einem weiteren Interessenkonflikt innerhalb des Vorstandes: Die Besitzerin des «Café Bleiberg», das einen Hechscher von Ehrenberg habe, sei die Frau von Benno Bleibergs Bruder, Benno Bleiberg wiederum sei im Vorstand als zuständiger Kultusdezernent tätig. Die Aufforderung von Waks an Benno Bleiberg, sich selbst in der aktuellen Auseinandersetzung für befangen zu erklären, da auch sein Bruder Nutznießer der streitbaren Kaschrutaufsicht Ehrenbergs sei, soll dieser rundweg abgelehnt haben.

Auch der Streit um die Beerdigungskosten der Jüdischen Gemeinde geht in eine nächste Runde. Igor Dragobetski, Anwalt von Fira Gimpel, die ihren 39jährigen Sohn Jewgeni im Frühjahr zu Grabe tragen musste, hat nun eine «erhobene Restforderung auf Zahlung von weiteren 3.310,- Euro für die Beerdigung» zurückgewiesen und könnte damit einen größeren Stein ins Rollen bringen. Nach seiner Auffassung ist die Beerdigungsgebührenliste nämlich nicht nur «unwirksam», sondern auch «vollkommen rechtswidrig», da sie keine hinreichend klaren Maßstäbe für die Entscheidung der Gemeindeverwaltung vorgebe, von Nichtmitgliedern einen Zuschlag zwischen 100 Prozent und 1.000 Prozent auf die üblichen Beerdigungsgebühren zu verlangen. Die Entscheidung über die Höhe dürfe «nicht einseitig in das Ermessen der Verwaltung gestellt sein», meint der Jurist, und bezieht sich dabei auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die gegenwärtige Regelung der Berliner Gemeinde «lässt jeden konkreten Maßstab vermissen und öffnet Tür und Tor für Missbrauch», so Dragobetski, und meint: «Eine solche Regelung ist praktisch gesehen eine Nötigung für jeden jüdischen Mitbürger in Berlin, Mitglied der Gemeinde zu werden, da er anderenfalls befürchten muss, mangels entsprechender finanzieller Mittel nicht beerdigt werden zu können.»

Tiefes, vor allem aber wohlüberlegtes Durchatmen sei angesagt, bevor nach der Sommerpause die parlamentarische Arbeit in der Gemeinde wieder aufgenommen werden wird. Die beiden jüdischen Zeitungen unserer Verlagsgruppe werden dies begleiten: Kurz vor Redaktionsschluss dieser Ausgabe trafen die Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Lala Süsskind, in Begleitung ihrer Pressesprecherin Maya Zehden, mit unserem Verleger und Herausgeber Nicholas R. Werner sowie Chefredakteur Michail Goldberg zusammen, um bisherige und künftige Formen und Möglichkeiten der Berichterstattung sehr offen und konstruktiv zu diskutieren.

Lutz Lorenz

«Jüdische Zeitung», September 2008