Personen Meinung Deutschland Hauptstadtseite Israel Weltgeschehen Bei uns zu Gast Aus den Gemeinden Vermischtes Porträt Kultur Bücher Geschichte Wissenschaft und Bildung Diaspora Interreligiöser Dialog Judentum Heute Religion und Tradition Reise Personenkalender Jugend Medien Leserkommentare![]() ![]() | ![]() Zu «Unrechtspraxis anno 2008», JZ 09/2008:
Den Artikel von Frau Utschitel las ich mit Betroffenheit, da ich selbst mehrere Jahre im Sozialamt einer Kommune gearbeitet habe und damals von russischen Renten keine Rede war. Nach Rückfrage bei einigen ehemaligen KollegInnen prüft man auch dort jetzt den Bezug von russischen Renten. Die auf die Renten hin angesprochenen Menschen hätten tatsächlich oft angegeben, diese Renten zu beziehen. Keiner hat allerdings dort darauf hingewiesen, dass in den Renten Anteile von Opferentschädigungsleistungen enthalten sind. Es wurde auch nicht ausgeschlossen, dass eine Anrechnung des Entschädigungsteils unterbleiben würde, wenn durch entsprechende Belege aus Russland nachgewiesen werden könne, dass es sich teilweise um Ausgleichszahlungen für erlittenes Unrecht handelt. Zum anderen haben alle Rentenbezieher derartiger Renten wohl darauf hingewiesen, dass sie die Gelder in Russland auszahlen lassen, damit Vertrauenspersonen die Grabpflege von Ruhestätten Angehöriger durchführen können. Noch ein Wort: Sie gaben die Sozialhilfeleistung mit «etwa 350 Euro» an. Leider vergaßen Sie hierbei unbeabsichtigt zu erwähnen, dass die jüdischen Kontingentflüchtlinge, die Sozialhilfe beziehen, in der Regel auch die Miete und Heizkosten vom Sozialamt bezahlt erhalten, so dass die Sozialhilfe bei Alleinstehenden bei ca. 500 bis 800 Euro liegt. |