Personen Meinung Deutschland Hauptstadtseite Israel Weltgeschehen Bei uns zu Gast Aus den Gemeinden Vermischtes Porträt Kultur Bücher Geschichte Wissenschaft und Bildung Diaspora Interreligiöser Dialog Judentum Heute Religion und Tradition Reise Personenkalender Jugend Medien Leserkommentare![]() ![]() | ![]() Bürger, nicht BittstellerDie Anwälte des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens wollten vor allem Öffentlichkeit schaffen
Sie wollten sich nicht länger ducken, wollten keine Bittsteller mehr sein, sondern als Bürger für ihre Rechte kämpfen: die Gründer des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Sie waren auch bereit, vor Gericht zu gehen. Das klingt heute unspektakulär, und doch war es für viele Juden damals eine Ungeheuerlichkeit. Erst mit der Verfassung von 1871 hatten Juden die vollen Bürgerrechte bekommen, also gut zwanzig Jahre vor Gründung des Centralvereins. Der neue Status war für viele ungewohnt. Sie fürchteten, die Rechte schnell wieder zu verlieren, wenn sich Juden allzu laut zu Wort meldeten. Die Antisemiten reagierten auf ihre Weise auf die Verfassung. Vor der gesetzlichen Emanzipation richtete sich der Antisemitismus vor allem gegen die Eingliederung der Juden in die Gesellschaft. «Nachdem die Juden die gesetzliche Emanzipation erlangt hatten, verbreiteten die Antisemiten die Vorstellung vom übermächtigen Juden», sagt die Rechtshistorikerin Inbal Steinitz. Sie hat die strafrechtliche Arbeit der Centralvereinsanwälte in ihrer jetzt erschienenen Dissertation untersucht. Häufig wurden zum Beispiel Ritualmordvorwürfe laut: Die Legende vom rituellen Töten stammt aus dem Mittelalter und besagt, dass Juden gerne Christen mit dem Schächtmesser abschlachten, besonders unschuldige Kinder. Dass sie das Blut der Getöteten zu Mazze-Brot verarbeiten und im Frühjahr an Pessach verspeisen. «Der Jude wurde in der öffentlichen Wahrnehmung zur blutrünstigen Bestie. Solche Bilder passten gut zu der Vorstellung, dass Juden in der deutschen Gesellschaft eine geheime Übermacht besitzen», sagt Inbal Steinitz. In der westpreußischen Kleinstadt Konitz wurde im Jahr 1900 ein 18-jähriger Abiturient ermordet aufgefunden. Die Leiche war zerstückelt. Schnell gab es Gerüchte, nur Juden könnten die Täter gewesen sein, weil der Körper des Ermordeten in der Nähe eines jüdischen Metzgers gefunden wurde und blutleer war. Beinahe jeder Jude in Konitz und Umgebung wurde irgendwann mit dem Mord in Verbindung gebracht. Mit verheerenden Folgen: Die meisten jüdischen Gewerbetreibenden standen bald vor dem wirtschaftlichen Ruin. Sogar Pogrome gab es. Die antisemitische Staatsbürger-Zeitung heizte die Gerüchte an. Zunächst schien es so, als hätten die Redakteure wenig zu befürchten: Kaum ein Staatsanwalt strengte jemals einen Prozess wegen übler Nachrede an, wenn Juden verdächtigt wurden. Die Anklagevertreter sahen meist kein «öffentliches Interesse», wie es hieß. Trotzdem stellten die Anwälte des Centralvereins immer wieder Strafantrag und versuchten Anklagen zu erreichen. «Das Besondere am Konitzer Fall war, dass neben Juden auch Justizbeamte beleidigt worden waren. Die Staatsbürgerzeitung hatte die Polizei als „Judenschutztruppe" bezeichnet », sagt Inbal Steinitz. «Das verschaffte den Anwälten des Centralvereins eine bessere Ausgangslage, denn bei einer Beleidigung von Justizbeamten wurde immer öffentlich Klage erhoben.» Neben jüdischen Privatleuten zeigten auch Justiz- und Polizeibeamte die Redakteure der Staatsbürgerzeitung an. Daraufhin brachte die Staatsanwaltschaft beide Beleidigungen vor Gericht: die der Juden und die der Staatsvertreter. «Für die Anwälte des Centralvereins war es schon ein Erfolg, dass sie den jahrhundertealten Ritualmordvorwurf vor Gericht bekämpfen konnten», sagt Inbal Steinitz. Im Prozess traten die jüdischen Privatleute als Nebenkläger auf - vertreten von Anwälten des Centralvereins. Die Urteile fielen unerwartet hart aus: üble Nachrede in allen Fällen, dazu einfache Beleidigung, Freiheitsstrafen von einem Jahr Gefängnis im Fall des verantwortlichen Redakteurs und von einem halben Jahr im Fall des Herausgebers. Die Druckplatten mussten unbrauchbar gemacht werden. Nicht nur das Urteil als solches war ein großer Erfolg für den Centralverein, sondern auch die Wirkung in der Öffentlichkeit: Während des Prozesses wurde deutlich, wie haltlos die Ritualmordvorwürfe waren. Zwar versuchten die Angeklagten, sich immer wieder als Märtyrer in Szene zu setzen, doch selbst in konservativen Zeitungen verfing diese Strategie nicht. In der liberalen Presse wurde der Antisemitismus einhellig verdammt. Von Anfang an kam es den Anwälten des Centralvereins auf Wirkung in der Öffentlichkeit an. Der erste Vorsitzende Martin Mendelssohn formulierte kurz nach der Gründung im Jahr 1894: «So muss die Hauptwirkung unseres Rechtsschutzes dadurch hervorgerufen werden, dass wir womöglich alle Unbill, alle Kränkung an das Licht ziehen und uns dagegen zur Wehr setzen.» Viel Unbill und Kränkungen gab es auf den Nord- und Ostseeinseln. Schon im Kaiserreich war dort der Antisemitismus besonders stark. Die Inseln warben damit, dass dort der Urlauber nicht durch die Anwesenheit von Juden behelligt wurde. Ab 1920 hetzte der evangelische Pastor Ludwig Münchmeyer auf Borkum Sommer für Sommer von der Kanzel gegen Juden. Er predigte Tausenden Badegästen, ganz Deutschland müsse ebenso «judenrein» werden wie die Insel. Einer der Centralvereins-Anwälte und ein nichtjüdischer Autor brachten eine satirische Streitschrift gegen Münchmeyer in Umlauf, mit dem Titel: «Der falsche Priester oder der Kannibalen- Häuptling der Nordsee-Insulaner». Darin fanden sich Sätze wie dieser: «Jener falsche Priester bewies seine Feindschaft gegen das Christentum sofort damit, dass er wie ein Kannibale nicht gerade jeden ermordete, der anderen Stammes war wie er, wohl aber ihn anpöbelte, wie man gelinde zu sagen pflegt.» Münchmeyers Vorgesetzte strengten einen Prozess gegen die Autoren der Streitschrift an. Darauf hatten die Anwälte nur gewartet: Der Prozess war auf der Insel und im ganzen Land ein vielbeachtetes Ereignis: Vor vollen Zuschauerbänken brachten Staatsanwalt und Verteidiger ihre Argumente vor. Die Anwälte des Centralvereins konnten zeigen, dass die Vorwürfe aus der Broschüre gegen Pastor Münchmeyer berechtigt waren. Sogar der Staatsanwalt fand Münchmeyers Verhalten für einem Pastor unwürdig. Auch der Richter wurde deutlich und sagte: «Ein wahrer Priester ist das nicht.» Die Autoren der Broschüre erhielten niedrige Geldstrafen. In liberalen und demokratischen Zeitungen erschien fast jeden Tag ein Artikel über den Prozess. Für die Anwälte des Centralvereins war die Berichterstattung ein großer Erfolg. Sogar die hannoversche Landeskirche distanzierte sich nach dem Prozess von Münchmeyer. Seine Dienstherren gaben ihm zu verstehen, dass er zurücktreten müsse, wenn er ein Disziplinarverfahren vermeiden wollte. Zunächst trat Münchmeyer noch als «Pfarrer a. D.» auf, aber einige Monate nach Prozessende entzog ihm die Landeskirche auch diesen Titel. Bislang glaubten viele Historiker und Juristen, die Anwälte des Centralvereins hätten nicht viel ausrichten können, denn sie hätten die meisten ihrer Prozesse verloren. Außerdem hätten sie Auschwitz nicht verhindern können. Inbal Steinitz hält dagegen: «Wenn man alles aus der Post-Auschwitz-Perspektive sieht, dann war die Arbeit der Anwälte sicherlich ein pathetisches Unterfangen. Aber mit dieser Perspektive wird man ihnen nicht gerecht und keinem, der Widerstand geleistet hat.» Zu tief sei der Antisemitismus in der deutschen Bevölkerung verwurzelt gewesen. Stattdessen müsse man sich fragen: «Was konnten die Anwälte leisten und was wollten sie? Was waren ihre Möglichkeiten, was war ihr Ziel?» Auf diese Frage hin untersuchte die Rechtshistorikerin Dokumente aus dem Archiv des Centralvereins, das lange verschollen schien und nach dem Fall des Kommunismus in Moskau wieder auftauchte. Sie kommt zu dem Schluss: Das Ziel der Anwälte bestand darin, Öffentlichkeit zu schaffen für ihrem Kampf gegen den Antisemitismus. Sie wollten aller Welt zeigen, dass Juden ihre Rechte in Anspruch nehmen. Dass Juden sich selbst verteidigen. Dass Juden sich wehren, wenn man sie verleumdet. Das sei ihnen selbst in den Prozessen gelungen, die sie verloren haben. «Daher war die Arbeit der Anwälte erfolgreich», urteilt Inbal Steinitz.
Inbal Steinitz, Der Kampf jüdischer Anwälte gegen den Antisemitismus. Rechtsschutz durch den Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (1893-1933), Metropol-Verlag 2008. 220 Seiten, 19 Euro |