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Warum zwei Drittel der Holocaustüberlebenden unentschädigt blieben
Besuch bei Raul Teitelbaum. Das repräsentative und großräumige Haus im historischen Jerusalemer Stadtteil Scha’arei Chesed, den «Pforten der Gnade», ist zugestellt mit Skulpturen und Plastiken. Die hat Alice, die in Ungarn aufgewachsene Ehefrau des 77-jährigen Journalisten, geschaffen. An der Wand von Raul Teitelbaums Arbeitszimmer hängt ein Foto aus dem Jahr 1942. Darauf ist Teitelbaum mit seinem Vater Joseph in einem Sammellager in Italien zu sehen. Der 11-Jährige auf dem Foto, in Kniehosen und langen Strümpfen, wirkt nur wenig kleiner als der zierliche Vater, der aufrecht in schwarzer Hose und mit weißem Hemd daneben steht. Das Bild wurde wenige Monate vor der Deportation der Familie nach Bergen-Belsen aufgenommen. Der Vater wurde in dem deutschen Konzentrationslager umgebracht.
In diesem Arbeitszimmer verbrachte Teitelbaum endlose Stunden beim Schreiben seines Buches. Warum dieser Titel? «Mein Buch heißt „Die bio- logische Lösung“, da es sich um einen Wettlauf mit der Zeit handelt», sagt Teitelbaum. «Das ganze System der Wiedergutmachung wurde so geschaffen, dass immer wieder Verhandlungen und Neuverhandlungen erforderlich wurden, die mittlerweile beinahe sechzig Jahre andauern.» Welche Holocaustüber- lebenden fielen der «biologischen Lösung» zum Opfer? «Alle osteuropäischen Opfer wurden vergessen.» Und wer profitierte davon? «Israel und Deutschland. Und seit 1990, dem Beginn der Vermögensrückerstattung für jüdischen Besitz in der ehemaligen DDR, auch die Jewish Claims Conference.»
«Die Entschädigungsverhandlungen ab den 1950ern dienten dem westlichen Nachkriegsdeutschland als „jüdische Eintrittskarte“ in die internationale Staatengemeinschaft», erläutert Teitelbaum. Das Motiv des ersten westdeutschen Nachkriegskanzlers Konrad Adenauer sei eine kollektive Indulgentia für das deutsche Volk gewesen, ein «Schuldablass» im römisch-katholischen Sinne, um Deutschland unter den demokratischen Staaten wieder hoffähig zu machen.» Von offizieller Schuldbekenntnis und Verantwortung gegenüber den individuellen Opfern sei jedoch nicht die Rede gewesen. Noch in der endgültigen Fassung des «Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung» (BEG) aus dem Jahr 1965, das im Fortlauf die deutschen Zahlungen an die Opfer regelte, sucht man vergeblich nach einem Absatz mit dem Wort «Holocaust».
Auf der anderen Seite war Ministerpräsident David Ben-Gurion ab den 1950ern an den Reparationszahlungen als lebenswichtige Aufbauhilfe für den gerade entstandenen Staat Israel interessiert. Ben-Gurion setzte sich dabei gegen das revisionistische und das linke Lager in Israel durch, die «Blutgeld» von den Deutschen kategorisch ablehnten. Israel hatte, kurz nach seinem ersten Krieg mit den arabischen Nachbarn, über eine halbe Million jüdischer Einwanderer aus Osteuropa und den arabischen Ländern zu integrieren sowie, nicht zuletzt durch den Abriss arabischer Dörfer, eine neue Infrastruktur aufzubauen. Zu Beginn flossen denn auch die Reparationszahlungen aus West- deutschland nicht direkt an die Holocaustüberlebenden, sondern in Inves- titionsgüter für die Wirtschaft des jungen Staates, so Teitelbaum. Generell war der Umgang der israelischen Regierung mit den Belangen der Überlebenden in Israel in den ersten Jahren bevormundend und schroff. Erst mit dem Eichmann-Prozess 1961 begann eine Sensibilisierung.
Die dritte wichtige Verhandlungspartei im Entschädigungssystem, die 1951 gegründete Conference on Jewish Material Claims Against Germany (JCC), sollte das jüdische Volk außerhalb Israels vertreten, d.h. die individuellen Entschädigungen für Überlebende aushandeln und verteilen. Die JCC war zu Beginn eine recht willkürliche Konstruktion, in die zwar Interessenvertreter verschiedener jüdischer Gemeinschaften aufgenommen wurden, aber keine Holocaustüberlebenden. Elie Wiesel, Schriftsteller und Friedensnobelpreisträger, beklagte noch 1987 in seinem «Plädoyer für die Überlebenden», dass kein einziger Überlebender in der Kommission vertreten war, die die finanzielle Wiedergutmachung mit der BRD aushandelte. Teitelbaum bezeichnet das Verhältnis zwischen Überlebendenvertretern und JCC denn auch als «kritische Partnerschaft».
Auch das Verhältnis zwischen JCC und Israel sei, so Teitelbaum, von Anfang an problematisch gewesen. «Die israelische Regierung hat sich lange Jahre gar nicht in die Verhandlungen um individuelle Entschädigungen eingemischt, sondern dieses Thema allein der JCC überlassen. Der Staat fürchtete, dass sich individuelle Entschädigungen negativ auf die Globalzahlungen Deutschlands an Israel auswirken könnten.»
Es gibt laut Teitelbaum keine offizielle «Schadensbilanz» für alles geplünderte und enteignete jüdische Eigentum und die materiell nicht kalkulierbaren körperlichen und seelischen Schäden für die 1,5 Millionen Überlebenden des Holocausts. Forscher berechnen aber allein den Schaden der «materiellen Schoa» auf 230 bis 380 Milliarden Dollar – ohne Opferrenten für jüdische KZ-Häftlinge, Zwangsarbeiter und Invaliden.
«Die Forderungen der jüdischen Vertreter in allen drei Entschädigungs- kategorien waren von Anfang an zu gering und entsprachen in keiner Weise dem geläufigen Grundsatz für Schadenersatz», kritisiert Teitelbaum. Aber zu Beginn der 1950er glaubten die israelischen Vertreter nicht daran, dass Deutschland überhaupt jemals Entschädigungen zahlen würde und stimmten dem «Luxemburger Abkommen» von 1952 zu.
Das sollte sich später in besonders dramatischer Weise in Form zu geringer oder fehlender Zahlungen für Holocaustüberlebende auswirken. Bereits in den 1950er Jahren überstiegen in Israel die Kosten der Entschädigungszahlungen für die aus Osteuropa Eingewanderten die dafür aus Deutschland bezogenen Mittel. Die russisch-jüdische Masseneinwanderung in den 1990ern, in Zuge derer mehr als 100.000 Holocaustüberlebende nach Israel kamen, stellte die Rechnung erneut auf den Kopf. Zur Falle wurde für den Staat, dass er durch die Annahme der deutschen Bedingung, alle vor 1953 eingewanderten Überlebenden selbst zu entschädigen, den Betroffenen jegliche Möglichkeit nahm, selbst Forderungen an Deutschland zu stellen.
Das Mitte der 1950er Jahre ausgearbeitete Bundesentschädigungsgesetz klammerte automatisch alle in der Sowjetunion und in den sozialistischen Ostblock-Staaten lebenden Opfer aus. Durch den Kalten Krieg ließ sich diese Abfertigungspraxis für osteuropäische Überlebende rechtfertigen, schließlich sollten Feindstaaten nicht «subventioniert» werden. Die Endfassung des BEG von 1965 änderte nichts daran. Ein Großteil der osteuropäischen Überlebenden – fast eine Millionen Menschen – verstarb von Deutschland unentschädigt. Unwürdiger Nachweis
Erschwerend kommt dazu, dass die individuellen Entschädigungszahlungen an Überlebende in Israel, insgesamt bis heute etwa 22 Milliarden Euro, ungleich verteilt wurden und zu Spannungen in der israelischen Gesellschaft führten. Die westdeutsche Regierung hatte eine «Besserbehandlung» für Holocaust- überlebende aus dem «deutschsprachigen Kulturkreis» im BEG verankert. Holocaustüberlebende, die bis zum 31. Dezember 1952 in der BRD oder den Gebieten innerhalb der deutschen Reichsgrenzen von 1937 lebten, konnten ab 1956 eine monatliche Rente von der Bundesrepublik beantragen. Dafür mussten sie aber einen «Nachweis über die Kenntnis der deutschen Kultur und Sprache» erbringen.
Teitelbaums Stimme wird heiser: «Dieser unwürdige Nachweis der deutschen Kultur!» Er persönlich hatte nach dem BEG-Passus Anspruch auf die Opfer- rente. Zwar wurde Teitel- baum 1931 in Prizren, Albanien, geboren und fiel nicht unter die geografische Regelung, wohl aber unter die des «Sprach- und Kulturkreises». Im Konzentrationslager Bergen-Belsen hatte er Deutsch gelernt. So fuhr auch er in den späten 1950ern zum Test nach Deutschland.
«Ist es nicht tragisch, dass Überlebende der Naziverfolgung beweisen müssen, dass sie zur Kultur und Sprache des Nazivolks gehörten?», fragt Teitelbaum und stellt eine These für das Zustandekommen der Regelung auf: «Zur gleichen Zeit wie das BEG wurden auch die Entschädigungen für deutsche Kriegsopfer und Oswwietvertriebene debattiert und so war es für die Bundesregierung leichter, ein Komplettpaket durch den Bundestag zu bringen.»
Bis heute liegen deutsche Opferrenten für Holocaustüberlebende um 300 Prozent höher als ihre israelische Entsprechung. Von den heute etwa 250.000 Überlebenden stammen jedoch 45 Prozent aus der ehemaligen Sowjetunion, erhalten eine minimale Rente. Viele von ihnen leben in bitterer Armut.
Gelder zweckentfremdet
Die «fetten Jahre» der JCC seien aber bald vorbei, meint Teitelbaum. Er fordert schnelle Reformen, damit die letzten Überlebenden die Möglichkeit eines Alterns in Würde erhielten. Die Zeit läuft, die «biologische Lösung» kann noch an einigen Stellen korrigiert werden. Im Jahr 2030, so rechnen Demografen vor, wird der letzte Überlebende gestorben sein. Teitelbaum, jahrzehntelang bei den israelischen Kommunisten und Überlebendenorganisationen aktiv, will auch heute noch Politik mitgestalten. So wirkte er beim Aufbau eines neuen linken Parteibündnisses in Israel mit. Doch die Politik hat ihn schon oft enttäuscht: «Von offizieller Seite wird der Holocaust beweint, aber die Haltung zu den Überlebenden ist ambivalent.» Mit seinem Buch «Die biologische Lösung» hat Teitelbaum jetzt ein Manifest für die Überlebenden und für den Leser eine aufwühlende Lektüre geschaffen.
Philipp Holtmann und Eik Dödtmann
Raul Teitelbaum, Die biologische Lösung:
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