Freiwillige vor

 

Die 10-Jahresbilanz der «Washingtoner Prinzipien» zur Rückgabe
von «Raubkunst» fällt unbefriedigend aus

 

Eine Mitarbeiterin des Lehmbruck-Museums    zeigt das Bild «Buchsbaumgarten» von Emil    Nolde, über dessen Rückgabe an die Erben     immer noch keine Einigung gefunden wurde. 
Aufnahme aus dem Jahr 2003.                     

Foto: dpa 

Geradezu magisch zieht das Gemälde «Buchsbaumgarten» den Betrachter in seine Welt, einen grell-farbenfroh blühenden Garten. Doch das Ölbild des expressionistischen Malers Emil Nolde (1867–1956) aus dem Jahr 1909 ist nicht nur Kunstgenuss. «Buchsbaumgarten», das im Duisburger Lehmbruck-Museum ausgestellt ist, gilt als «Raubkunst». Bereits jahrelang schwelt ein Rechts- streit, ob das Werk dem Museum, das es 1956 auf einer Auktion erwarb, oder den jüdischen Erben, die heute in Israel leben, gehört. Das Ölgemälde Noldes ist kein Einzelfall. Nach wie vor warten viele jüdische Eigentümer und Erben darauf, die im Zuge der NS-Zeit und des Holocausts geraubten, geplünderten und unter Wert verkauften Kunstgegenstände zurückzuerhalten.

 

 

Doch gerade deutsche Museen verweigern oft die Herausgabe und verweisen ihrerseits auf rechtmäßige Erwerbspraktiken. Dabei sollte das Problem der Rückgabe von «Raubkunst» längst vom Tisch sein. Das zumindest wurde vor zehn Jahren in Washington angestrebt. Auf der Holocaust-Konferenz im Jahr 1998 verständigten sich 44 Staaten und 13 Nichtregierungsorganisationen auf die «Washingtoner Prinzipien», elf Grundsätze zum Umgang mit der gestohlenen Kunst. Demnach sollen die ursprünglichen Eigentümer von «Raubkunst» und deren Erben ausfindig gemacht und «faire und gerechte Lösungen» gesucht werden. Problem: Die «Washingtoner Prinzipien» besitzen keine rechtliche Verbindlichkeit, basieren vielmehr auf einer freiwilligen «ethisch-moralischen Rückerstattungsverpflichtung».


Mittel nicht ausgeschöpft

 

Mitte Dezember fand in Berlin ein Symposium zum Jubiläum der in Washington Erklärung statt. Zur Bilanz geladen hatte die «Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste» der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Auf der Veranstaltung mit dem vieldeutigen Titel «Verantwortung wahrnehmen» gaben sich hunderte internationale Vertreter ein Stelldichein: vom Pariser Nationalmuseum über das amerikanische Außenministerium bis hin zum britischen Auktionshaus Sotheby’s. Aber zahlreiche deutsche Museen fehlten.

 

Das Resümee der Tagung fiel bescheiden aus: zwar seien eine Vielzahl von Restitutionen in Gang gekommen, viele Institutionen bemühen sich aber nach wie vor nicht, die Herkunft zweifelhafter Kunstbestände zu klären. Die Herausgabe von «Raubkunst» werde dadurch verhindert. Lange fehlte es auch an finanziellen Mitteln. Erst vor einem Jahr hatte der Bund eine Arbeitsstelle für Provenienzrecherche eingerichtet und mit einem Etat von eine Million. Euro ausgestattet. Die Gelder würden von den Museen jedoch nur zögerlich abgerufen.


Moral oder Gesetz?

 

Der Grundsatz der Washingtoner Prinzipien, bei der Rückgabe von «Raubkunst» allein auf die moralische Bindungskraft zu setzen, wirkt angesichts der vielen juristischen Graubereiche fragwürdig. Viele Besitzerwechsel gestohlener oder unter Wert verkaufter Kunstwerke komplizieren die Fälle, heutigen Besitzern kann oftmals kein Verstoß gegen die Rechtsregel des «gutgläubigen Erwerbes» vorgeworfen werden. Kritiker wie der Steuerrechtler Georg Crezelius von der Universität Bamberg wiesen auf dem Berliner Symposium auf die fehlende Rechtsqualität hin. Die Washingtoner Prinzipien «binden die Bundesrepublik daran, die Prinzipien als Staat umzusetzen. Aber sie bindet nicht den Bürger daran, weil das Grundgesetz sagt, dass völkerrechtliche Vereinbarungen nur durch einen Bundestagsbeschluss innerstaatliches Recht werden», so Crezelius. Einen entsprechenden Bundestagsbeschluss gibt es bislang nicht.

 

Zwischen dem Lehmbruck-Museum und der Erbin des vormaligen Besitzers des «Buchsbaumgartens», Ruth Haller aus Israel, wurde bisher keine gütliche Regelung gefunden. Das Nolde-Bild war bis 1935 im Besitz des Anwalts und Kunstsammlers Ismar Littmann, der nach seinem Berufsverbot 1934 Selbstmord beging. Littmanns Frau verkaufte das Gemälde an den jüdischen Bankier Arnold. Das Museum ersteigerte das Bild, dessen gegenwärtiger Wert auf 500.000 Euro geschätzt wird, 1956 von Arnolds Familie - für 3.600 Mark. Im Streit um den «Buchsbaumgarten» sollte die von den Ländern und Kommunen für solche Streitfälle eingesetzte Limbach-Kommission angerufen werden. Das Museum lehnte das mit der Begründung ab, dass die große mediale Präsenz des Falls keine unparteiische Empfehlung erwarten ließen.


Zahnloser Tiger

 

Das ist so nicht richtig. Nicht immer entscheidet die 2003 gegründete Limbach-Kommission zugunsten der Opfer, wie der Fall der Plakatsammlung Sachs zeigt. Einer von drei Fällen, den die «Raubkunst»-Ethikkommission unter Vorsitz der früheren Verfassungsrichterin Jutta Limbach in den letzten fünf Jahren bearbeitet hat. Das sei «kläglich», räumte denn auch Jutta Limbach auf dem Symposium in Berlin ein. Das Problem der Kommission liegt darin, dass sie nur «Empfehlungen» ohne juristische Bindung aussprechen darf und Museen und Privatleute nicht zur Anrufung gezwungen werden können.

 

In Frankreich etwa, wo eine Streitpartei zur Meldung von «Raubkunst» ausreicht, habe eine ähnliche Kommission dagegen seit 1998 schon 25.000 Anträge erhalten, wurde auf der Berliner Tagung kundgetan. Die Limbach-Kommission sieht sich so schon länger als «zahnloser Tiger» in der Kritik, ihre Reform oder sogar Auflösung wird gefordert.
Bisher bewegt sich zu wenig. Die Mehrzahl der deutschen Museen mauert, das Prinzip der Freiwilligkeit funktioniert nicht. Georg Heuberger, Repräsentant der Jewish Claims Conference (JCC) in Deutschland, sprach in Berlin von einer «Herr-im-Haus»-Attitüde deutscher Museumsdirektoren. Die Politik scheut (noch?) einen Eingriff. Doch die Schaffung einer bindenden, gesetzlichen Regelung, so warnte Heuberger, könne zu einer langwierigen Gesetzesdebatte und völligen Passivität auf Seiten der Museen führen.

 

Was bleibt zu tun? Die Limbach-Kommission könnte mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden, was eine personelle Aufstockung des aus sieben Experten bestehenden Gremiums nach sich zöge. Außerdem bedarf es einer verbesserten Provenienzforschung. Kunstwerke in deutschen Museen weisen für die Zeit zwischen 1933 und 1945 viele Lücken in ihrer Herkunft auf. Die «Koordinierungsstelle für Kulturverluste» bietet zwar Hilfe bei der Provenienzrecherche an, doch Kritiker werfen ihr aufgrund von Ungenauigkeit Versagen vor. Ein positives Zeichen gaben jetzt die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, für deren Provenienzrecherchen der Freistaat Sachsen 15 Mio. Euro zur Verfügung stellte. Ein einzigartiger Fall in der Bundesrepublik. Die Mehrheit der Museen, in denen «Raubkunst» ausgestellt ist, sehen ihre ökonomischen Interessen gefährdet und profitieren durch ihre Verweigerungshaltung bis heute von der Ausplünderung der jüdischen Kunstbesitzer. Die Washingtoner Prinzipien erwecken da den Eindruck einer bloßen kosmetischen Behandlung des Problems.

Daniel Colmant

«Jüdische Zeitung», Januar 2009