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Aus einem offenen Brief von Leonid Melamud an die Mitglieder des Schiedsgerichts beim Zentralrat der Juden in Deutschland
Wenn man den Artikel «Wie das Schieds- und Verwaltungsgericht des Zentralrats funktioniert» von Katrin Richter («Jüdische Allgemeine», 36/2008) und insbesondere die direkte Rede des Vorsitzenden des Schiedsgerichtes Herrn Hermann Alter aus Frankfurt darüber liest, wie gut und organisiert das Gericht unter seiner Führung zur Freude aller Juden Deutschlands arbeitet, steigen einem die Tränen der Rührung und der Dankbarkeit in die Augen. Ich möchte dieses pastorale Bild mit realen Farben ausmalen, die einem konkreten Vorfall in der Jüdischen Kultusgemeinde Essen im März 2007 entspringen.
Dieses Ereignis wurde im Artikel «Vor der Spaltung» («Jüdische Zeitung», 4/2007) als Putsch bezeichnet: «Es geht ihnen nicht um bloße Formfehler, sondern um den ungeklärten Haushaltsentwurf für 2007 und mögliche Vorteilsnahme zu Gunsten des kom- missarischen Vorstands: ‚Wir gehen davon aus, dass die Handlungen des Vorstandes als eine Vertuschungstaktik anzusehen sind, um sich die nötige Zeit zu verschaffen, die Über- tretungen im finanziellen Bereich wegzuretuschieren.» Danach hat der Artikel «Schwindel, nicht Finger- fertigkeit» («Jüdische Zeitung», 12/2007) diese Situation so geschildert: «Auslöser sind die anhaltenden Ungereimtheiten in der Jüdischen Kultusgemeinde Essen, namentlich das
Verhalten der Vorstandsmitglieder Budnizkij und Byron, die demnach eine, Schlammschlacht’ gegen den Gemeinderat initiiert, ihn faktisch aufgelöst und seinen Mitgliedern Hausverbot erteilt haben.»
Ich wohnte den zwei letzten Sitzungen des gestürzten Essener Gemeinderates als Gast bei und habe die Situation wie folgt gesehen: der Vorstand der Gemeinde (die Herren Budnizkij und Byron) weigerte sich, dem Rat die Projektierung des Budgets der Gemeinde mitzuteilen, da man sich wohl wünschte, mehr Freiheit für die Verwendung der Mittel zu haben und in diesem Teil außerhalb jeder Kontrolle zu sein. Wissend, dass eine Sitzung des Rates stattfinden soll, hat der Vorstand verfügt, alle Räume der Gemeinde zu verschließen. Nach dem Willen des Vorstandes hat der Rat im Foyer des Gemeindegebäudes neben der Garderobe seine Sitzung abgehalten. Dann hat der Vorstand gefordert, die Sitzung einzustellen, und nachdem der Rat sich dieser Forderung nicht fügte, die Polizei bestellt. Als auch diese Variante des Druckes auf den Rat nicht zu den erwünschten Ergebnissen geführt hat, hat der Vorstand den Rat aufgelöst, sich selbst als Kommissar ernannt und den Mitgliedern des Rates Hausverbot erteilt. Danach haben die «Kommissare», die Herrn Budnizkij und Byron, einen Wahlausschuss ernannt und neue Wahlen ausgerufen. Dabei haben sie alle ihre Opponenten aus der Liste der Wahlkandidaten mit Hilfe des Vorsitzenden der Wahlkommission, Herrn Shymon Marotz, entfernen lassen. Die übrigen Mitglieder der Kommission, die Damen Galina Kolesnikova, Faina Korzhova und Sofia Schlossberg haben sich stillschweigend gefügt. Dieser Unsinn dauerte von März bis August
Hätte das Schiedsgericht beim Zentralrat der Juden in Deutschland nicht Zeit genug gehabt, dieser Willkür ein Ende zu gebieten? Es hatte tatsächlich ganze fünf Monate Zeit: Die Mitglieder des Gemeinderates haben sich nämlich schon im März 2007 an das Schiedsgericht gewandt. Jetzt ist es schon Dezember 2008. Wenn das Schiedsgericht in dieser Situation rechzeitig Stellung bezogen hätte, so würde heute alles nach Recht und Gewissen entschieden sein. Aber einen entsprechenden Beschluss hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Und vielleicht wird es dazu überhaupt nicht kommen.
Nach den Kopien der Briefe, die ich eingesehen habe, hat die Anwältin der Mitglieder des Gemeinderates, Frau van Heesch-Orgass, im Laufe dieser mehr als anderthalb Jahre sowohl gebeten als auch gefordert, die dem Gericht eingereichte Sache im Eilverfahren zu verhandeln. Sie habe sogar angedroht, sich an die Presse zu wenden. Aber Herr Alter wehrte sich mal mit inhaltsleeren Antworten oder antwortete bald überhaupt nicht mehr. Eine solche Haltung trägt kaum dazu bei, dass der Kläger den Paragraphen 19 befolgen wird, der wie folgt lautet:«Das Gericht hat darauf hinzuwirken, dass sich die Parteien Mäßigung gegenüber den Medien auferlegen.»
Ziehen wir also eine Schlussfolgerung. In das Schiedsgericht wird eine Klage eingereicht darüber, dass zwei Funktionäre, die denen gegenüber unversöhnlich sind, die deren Meinung nicht teilen, rechtswidrige Gewalt gegenüber diesen Andersdenkenden zugelassen haben. Im § 14 des Statuts des Schiedsgerichts ist festgehalten: «Das Gericht entscheidet unter Beachtung religions- rechtlicher Vorschriften nach deutschem Recht.» Auf diese Weise ist das Schiedsgericht im Falle einer Notwendigkeit gefordert, zur Festigung von Ordnung und Gerechtigkeit in der ethnisch- religiösen Gemeinschaft beizutragen. Das Schiedsgericht muss sich nach den deutschen Gesetzen, den Statuten der Gemeinden richten, und dabei die Vorschriften der religiösen Gesetze berücksichtigen, die auf einen Satz zurückgeführt werden können: «Was du nicht willst, das man dir tu, das füg‘ auch keinem andern zu».
Der Zentralrat der Juden in Deutschland und der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein mischen sich in diesen Streit nicht ein, angeblich die Autonomie der Gemeinde achtend. Somit ist das Schiedsgericht die einzige Instanz in der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland, die dazu angehalten ist, derartige Probleme zu lösen. Niemand kann das Arbitragegericht aber dazu verpflichten, über die Sache zu verhandeln. Letztendlich verwenden die Mit- glieder des Gemeinderats ihre Privatmittel, um eine einfache Lösung dieser Angelegenheit zu erreichen, während sich die Gegenseite mittels Gemeinde- geldern verteidigt. Der sichtbare Teil der Tätigkeit des Schiedsgerichts wird von mir als Gleichgültigkeit gegenüber den Problemen der Ratsmitglieder der Jüdischen Kultusgemeinde Essen verstanden.
Da gemäß § 3 der Schiedsordnung die Geschäftsleitung des Schiedsgerichtes den Vorsitzenden des Gerichtes obliegt, wende ich mich nicht an Herrn Alter, weil ich in ihm den Hauptschuldigen an der Verzögerung der Verhandlung der Sache Nr. 005/07 Berger, Bintel, Puritz, Tyschkovskyy gegen die Jüdische Kultusgemeinde Essen sehe. Ich kann mich auch nicht an das Mitglied des Gerichtes, den Anwalt Michael K. Agnon, wenden, der die Verteidigung der Interessen der Jüdischen Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen in ihrem Kampf gegen das Mitglied der Gemeinde, Herrn R., übernommen hat. Obwohl die Schiedsordnung den Mitgliedern des Gerichtes nicht untersagt, unter- geordnete Gemeinden zu bedienen, hat der Anwalt durch sein Einverständnis, die Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen zu verteidigen, tatsächlich Herr R. die Möglichkeit entzogen, sich an das Gericht zu wenden, dessen Mitglied der Anwalt ist. Und ich kann mit einem solchen Vorgehen nicht einverstanden sein. Deshalb ich wende mich an die Herren Gert Rosenthal, Zwi Rappoport und Rabbiner Joel Berger mit der dringenden Bitte, zu helfen, unser Schiedsgericht nicht weiterhin schänden zu lassen, und über diese
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