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Der Staatsvertrag zwischen Bund und Zentralrat wirft viele Fragen aufVor sechs Jahren, am 27. Januar 2003, schloss die Bundesrepublik Deutschland mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland zur Regelung ihrer Beziehungen einen Staatsvertrag ab. Im vergangenen Herbst wurde dieser Vertrag erneuert und der jährliche Förderbetrag zu Gunsten des Zentralrats von drei auf fünf Millionen Euro erhöht. Viele Leser fragen sich, wozu denn diese Mittel genutzt werden. Spricht man den Generalsekretär des Zentralrats, Stephan J. Kramer, darauf an, so fällt seine Antwort nicht wirklich überraschend aus: «Der Haushalt des Zentralrats ist kein Staatsgeheimnis, aber auch nicht für die Medien bestimmt. Insofern muss ich Sie also enttäuschen.»
Was hat es aber mit diesem Staatsvertrag eigentlich auf sich? Dass man die bisherigen Mittel, die der Bund dem Zentralrat zur Verfügung stellte, im Zuge eines Staatsvertrages
verdreifachen wolle, gaben Bundeskanzler Gerhard Schröder, der Präsident des Zentralrates Paul Spiegel und Bundesinnenminister Otto Schily am 14. November 2002 in Berlin bekannt. Anlass war ein Symposium der Jewish Claims Conference zum 50. Jahrestag des Luxemburger Abkommens im Auswärtigen Amt in Berlin; der Ankündigung vorausgegangen waren Beschwerden des Bundesrechnungshofs. Wie Schröder einräumte, hatte der Bundesrechnungshof bemängelt, dass
bisher eine eindeutige rechtliche Basis für die geleisteten Bundesmittel fehlte; wegen der Kultushoheit der Länder bestanden Staatsverträge bis dato nur auf Landesebene, also zwischen den Landesverbänden der jüdischen Gemeinden und ihren jeweiligen Landesregierungen. Somit hatten die Zuwendungen des Bundes für den Zentralrat bis 2003 eigentlich nur den Status freiwilliger Leistungen.
Die Erwartung, dass die Bundesregierung der wachsenden Konsolidierung und dem damit verbundenen neuen Pluralismus der jüdischen Gemeinschaft auch im Staatsvertrag vom 27. Januar 2003 Rechnung tragen würde, wurde bitter enttäuscht. Nach dem Schulterschluss von Bundeskanzler Schröder und Zentralratspräsident Spiegel verpflichtete sich die Bundesregierung, dem Zentralrat der Juden in Deutschland jährlich einen Betrag von drei Millionen Euro zu zahlen, um so zur Erhaltung und Pflege des deutschjüdischen Kulturerbes, zum Aufbau einer jüdischen Gemeinschaft und zu den integrationspolitischen und sozialen Aufgaben des Zentralrates in Deutschland beizutragen. Die liberalen Juden blieben bei diesem Vertrag aber außen vor, ungeachtet eines eindeutigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom Februar 2002 und einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags, dass dieser Vertrag der gesamten jüdischen Gemeinschaft zugute kommen sollte.
Der Zentralrat ist kein monolithischer Block, und manch einer im Direktorium und Präsidium hat die Probleme mit den Liberalen auch als Chance begriffen. Insbesondere für die Rabbinerausbildung am Abraham-Geiger- Kolleg haben sich pragmatische Lösungen gefunden. Der Zentralrat hat sich dabei als
verlässlicher Partner erwiesen, und in der Zusammenarbeit mit seinem Generalsekretär hat sich einmal mehr bestätigt, dass man gemeinsam mehr erreichen kann als gegeneinander. Die Rabbinerausbildung lag Paul Spiegel besonders am Herzen. Bei der Ankündigung des Staatsvertrages im November 2002 verwies er darauf, dass es bundesweit nur 30 Rabbiner gebe, die sich um die Seelsorge kümmerten; anlässlich der Ratifizierung am 11. Juli 2003 hieß es: «Für die Zukunft und Entwicklung jüdischen Lebens in Deutschland ist daher die Ausbildung von Rabbinern von großer Bedeutung. » Es dürfte also ganz in diesem Sinne sein, dass der Zentralrat im vergangenen Jahr die institutionelle Förderung des Abraham- Geiger-Kollegs beschlossen hat, zumal der Prorektor der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg, Johannes Heil, inzwischen bestätigt hat, dass kein Konkurrenzverhältnis gegeben ist: «Im Unterschied zu dem Abraham-Geiger-Kolleg, das für die liberale Rabbinatsausbildung gegründet wurde, sind wir nicht an Denominationen gebunden, das heißt: Wir bilden Studierende aus, die dann von einer anderen Organisation eine orthodoxe Ordination erwerben oder eine konservative oder eine liberale. Wir sind aber kein Rabbinerseminar.» Auf einen ähnlichen Erfolg kann der Kultusdezernent des Zentralrats verweisen. Nathan Kalmanowicz ist es in den letzten Jahren auch dank seines persönlichen Engagements gelungen, mit der Schaffung zweier eigenständiger Rabbinerkonferenzen unter dem Dach des Zentralrats der jahrelangen Lähmung des zuvor vereinten Rabbinergremiums ein Ende zu machen.
Auf Länderebene hingegen liegt noch manches im Argen. Es muss insbesondere die liberale Synagogengemeinde zu Halle seltsam berühren, dass sie noch immer um eine Beteiligung an Landesmitteln kämpft, denn ihre Klage war schließlich der Auslöser dafür, dass das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2002 zu Gunsten von Pluralismus und Gleichbehandlung entschied. Während die liberalen Landesverbände von Niedersachsen Schleswig-Holstein längst im Zentralrat vertreten sind und auch an Landesmitteln Teil haben, ist die Synagogengemeinde zu Halle auf recht einsamem Posten.
Die Bundestagsabgeordnete Petra Paul hat schon 2003 auf noch immer andauernde Probleme hingewiesen: «Der Vertrag birgt Klippen und die Vertragspartner versuchen, sie zu umschiffen. Eine Klippe steckt in dem Satz, der hier schon mehrfach zitiert wurde –, wonach die vereinbarten Leistungen der gesamten jüdischen Gemeinschaft zugute kommen. Ich will jetzt nicht auf kulturelle, strukturelle und religiöse Unterschiede der gesamten jüdischen Gemeinschaft eingehen, aber ich unterstreiche, auch in Kenntnis der Berliner Verhältnisse, dass dieser Gleichstellungssatz gilt und auch in der Umsetzung des Vertrags gelten muss.» Der Staatsvertrag wirft nach wie vor die Frage auf, was denn unter jüdischer Gemeinschaft als Rechtsbegriff eigentlich zu verstehen ist. Der renommierte Staatskirchenrechtler Axel Freiherr von Campenhausen erstellte 2004 ein Gutachten, das die Vereinbarung zwischen Regierung und Zentralrat für verfassungswidrig hielt. Auf die Frage, welche Chancen eine Verfassungsklage der Union Progressiver Juden hätte, sagte Campenhausen seinerzeit: «Die Union würde obsiegen. Die Bundesregierung darf nicht in die religiöse Selbstbestimmung eingreifen, indem sie einer religiösen Konfession eine Zuwendung macht, der anderen aber eine solche vorenthält. Sie muss für Gleichheit sorgen».
Dieser Gleichheitsgrundsatz bleibt bestehen, auch wenn sich Zentralrat und Union inzwischen auf vielen Ebenen auf eine Zusammenarbeit verständigt haben. Gilt er nicht auch in anderen Konstellationen? Dass an einem Ort alternative jüdische Gemeinden bestehen, wird inzwischen zur Regel und ist womöglich die Rückkehr zur viel beschworenen Normalität der Zeit vor 1933. Der Publizist Ernst Cramer hat bereits vor gut zehn Jahren gefragt, ob der Zentralrat der Juden noch zeitgemäß ist: «Natürlich war der Zentralrat nach dem Kriege eine Neugründung. Dennoch ist die Organisation irgendwie eine Fortführung der unter den Nazis zwangsweise ins Leben gerufenen Einheitsvertretung. Das allein stimmt schon nachdenklich. Wichtiger aber ist noch etwas anderes, was sich weniger auf die Vergangenheit und mehr auf die Zukunft bezieht: Es ist an der Zeit, darüber nachzudenken, ob der Zentralrat in der bisherigen Form dem modernen, religiös und kulturell vielschichtigen Judentum, das jetzt auch in Deutschland entsteht, überhaupt noch gemäß ist.»
Dass das Ideal der Einheitsgemeinde vielerorts nicht mehr greift, bringt der hannoversche Oberbürgermeister Stephan Weil auf den Punkt, wenn er jetzt lobt: «Zwei Synagogen in Hannover sind der Beweis für die lebendige jüdische Kultur und ein weiteres sichtbares Zeichen für die Religionsvielfalt in der Stadt.» Ganz ähnlich sieht es in Köln und Konstanz, in München und in Speyer aus. Und eine weitere Frage, einmal mehr von Bundestagspräsidentin Petra Pau, die bei der Beratung der Veränderung des Staatsvertrages im Oktober 2008 lautgeworden ist, wartet noch auf Antwort: «Gleichwohl wiederhole ich einen Appell, den ich bereits 2003 aus gleichem Anlass an den Zentralrat der Juden gerichtet habe, nämlich die Hoffnung, dass alle jüdischen Einrichtungen und Richtungen von dem Geld etwas haben, allemal von den 2 Millionen Euro mehr pro Jahr. Damit meine ich auch jüdische Stätten und Initiativen, die nicht unter dem Dach des Zentralrates der Juden in Deutschland vereint sind. Auch sie gehören zur kulturellen Vielfalt hierzulande und zum neuen jüdischen Leben in Deutschland. Auch sie verdienen Unterstützung.» |