Links nach rechts

AJC klagt gegen Amazon

Das American Jewish Commitee hat den Internetanbieter Amazon wegen Volksverhetzung verklagt. Amazon hatte sich trotz wiederholter Hinweise geweigert, rassistische Schriften wie das indizierte Werk «Der Auschwitz-Mythos» aus dem Online-Angebot zu entfernen.

Bei stichprobenartigen Untersuchungen fand das AJC im Juli rund fünfzig Bücher mit rassistischen Inhalten und Verharmlosungen des Nationalsozialismus. Klassiker der nationalsozialistischen Szene von Jürgen Graf, dem bis vor kurzem noch inhaftierten Germar Rudolf und weiteren einschlägig bekannten Autoren waren darunter. Trotz der eindeutigen Zuordnung als jugendgefährdende Schriften sind viele derartige Bücher über Amazon problemlos zu bestellen.

Deidre Berger, Direktorin des Berliner AJC-Büros, bezeichnete es als «inakzeptabel, dass bei Amazon mit Büchern gehandelt wird, die ansonsten nur als Bückware in rechtsextremen Szeneläden zu bekommen sind». Sie sieht eine große Gefahr in der Aushöhlung des rechtsstaatlichen Minderheitenschutzes durch den Online-Handel.

Amazon hingegen gab in verschiedenen Medienberichten bekannt, keine inhaltliche Bewertung des Bücherangebots vornehmen zu wollen. Es sei nicht die Aufgabe eines Konzerns, zensierend tätig zu werden. Man würde sich ausschließlich nach den Vorgaben der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien richten: nur die dort indizierten Werke sollten nunmehr aus dem Angebot entfernt werden. Des Weiteren würde das Unternehmen nur einen bestehenden Markt bedienen.

AJC: Unternehmensethische Maximen nötig

Der AJC sagte uns zu diesem Thema, es sei dringend erforderlich, dass Amazon seine unternehmensethischen Grundsätze überdenke. Es bleibe unverständlich, weshalb der private Nutzer andere Online-Straftaten, etwa Urheberrechtsverletzungen, unmittelbar an den Konzern melden könnten – und dieser dann auch zeitnah dagegen vorgehe – bei Hinweisen auf neofaschistische Schriften aber nur auf die Bundesprüfstelle verwiesen werde. Abgesehen davon, dass eine Privatperson gar nicht dazu in der Lage sei, ein Indizierungsverfahren anstrengen zu lassen, zeige dieses Beispiel deutlich, dass die technischen Möglichkeiten eine schnelle Nachprüfung von Hinweisen durchaus erlauben würden.

So bleibt es unklar, weshalb Amazon nicht dazu bereit ist, schärfer gegen radikale Schriften auf dem eigenen Marktplatz vorzugehen. Eventuell schreckt ein möglicher Vorwurf der «Zensur», für die internetaffine Generation 2.0 ein Unwort, den Konzern mehr als die Konnotation mit rechtsextremen Inhalten. Ein kleiner Teil der Kundenklientel könnte die Herausnahme der beanstandeten Werke vielleicht tatsächlich als Einschränkung wahrnehmen: In verschiedenen Internet-Kommentaren wurden «Meinungs- und Denkverbote» gewittert, die sich in der Klage des AJC manifestieren würden. Zu einer klärenden Stellungnahme war der Konzern unserer Zeitung gegenüber nicht bereit.

Frühere Auffälligkeiten durch Partnerprogramm mit NPD-Seiten

Das Anbieten volksverhetzender Schriften fügt sich bei Amazon in eine Reihe von Auffälligkeiten ein. Bereits im Mai 2009 war die Firma vom brandenburgischen Verfassungsschutz darauf hingewiesen worden, dass das Partnerprogramm mit der NPD-Seite «Nationales Netztagebuch» gegen die firmeneigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoße. Laut dieser Satzung sollten «diskriminierende Inhalte, basierend auf Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Invalidität, sexueller Orientierung, oder Alter» und «illegale Aktivitäten» einen Händler-Vertrag mit Amazon eigentlich unmöglich machen.

Auch dem Verfassungsschutz Brandenburg ist «nicht bekannt», weshalb Amazon nicht umgehend reagierte. Erst einen Monat später, auf Intervention des Verfassungsschutzes Berlin, wurde die Kooperation beendet. Das Partnerprogramm beinhaltet sowohl für die verbundene Seiten als auch für Amazon profitable Einnahmemöglichkeiten: Themennahe Produkte werden auf der Partnerseite als Angebote verlinkt, mit einem Klick kann der potentielle Kunde die gewünschte Ware bei Amazon bestellen. CDs mit Soldatenliedern, aber auch Bücher waren beliebt bei den Kunden, die vom «Nationalen Netztagebuch» direkt zu Amazon weitergeleitet wurden.

Ruft man zurzeit die einschlägigen Autoren über die Suchleiste von Amazon auf, finden sich weiterhin Angebote von Carlo Mattogno, Udo Walendy und weiteren Holocaustleugnern. Läßt man die Autorennamen bei Google suchen, finden sich rechts, als einzige Werbeanzeige zum eingegebenen Begriff, Direktlinks zu Amazon-Angeboten.

eBay als Beispiel für gelungene Gegenmaßnahmen

Doch nicht alle Internetgrößen vernachlässigen die Online-Sicherheit: als «beispielhaft» bezeichnen der brandenburgische Verfassungsschutz und auch der AJC das Vorgehen des Internet-Auktionshauses eBay gegen strafbare Angebote auf der eigenen Website. Der eBay-Verantwortliche für die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsbehörden in Europa, Wolfgang Weber, sieht die getroffenen Gegenmaßnahmen in erster Linie als Entscheidung des Konzerns: «Wir sind relativ frei darin, was wir an Handel zulassen. Trotzdem es ist uns ein Anliegen, nicht nur gesetzlich vorgeschriebene Gegenmaßnahmen zu treffen: Wir gehen auch gegen Fälle in der Grauzone vor.» Als besonderes Beispiel nannte er das entschiedene Durchgreifen gegen Rechtsrock-CDs. Auch die einschlägig bekannte Bekleidungsmarke «Thor Steinar» sei schon lange nicht mehr über eBay erhältlich.

In den Grundsätzen des Unternehmens heißt es offiziell, es sei verboten, «Artikel anzubieten, die den Nationalsozialismus oder extremistisches und/oder verfassungsfeindliches Gedankengut verherrlichen oder verharmlosen». Nach dem Telemediengesetz sind virtuelle Verkaufsplattformen als Host Provider nur dann verpflichtet, illegale Angebote ihrer Nutzer zu sperren, wenn sie explizit darauf hingewiesen werden – wenn also Kunden oder Behörden sie davon in Kenntnis setzen. Weber äußerte sich allerdings entschiedener: «Wir ergreifen die Initiative, und zwar über vorgeschriebene Maßnahmen hinaus.»

Seit im Jahr 2006 viele Medienberichte den laxen Umgang der Firma mit rechten Angeboten anprangerten, hat sich viel getan. Beispielsweise initiierte eBay eine Kooperation mit dem Bundeskriminalamt und dem Landeskriminalamt Brandenburg: vier Monate lang wurden verdächtige Angebote gesammelt. Die gewonnenen Informationen führten zu einer Razzia, die viele illegale Händler enttarnen konnte.

Eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Partnerfirmen in den USA und anderswo verhindere außerdem, dass in Deutschland verbotene Waren aus dem Ausland offeriert würden, so Weber: mit eBay USA sei die Absprache getroffen worden, in Deutschland verbotene Produkte nicht innerhalb Deutschlands auszuliefern – auch nicht, wenn sie im Ausland angeboten werden. So wird der oftmals sehr unterschiedlichen internationalen Rechtslage ein klarer Standpunkt entgegengesetzt.

Es ist durchaus möglich, zweifelhafte Waren auszusortieren, bevor sie ins Netz gestellt werden. Die erste Instanz ist ein elektronischer Filter. Er durchforstet die Angebote nach bestimmten Schlagwörterlisten, die auf eine zweifelhafte Konnotation schließen lassen. Diese Listen werden regelmäßig aktualisiert, um auch bei Änderungen der Codewörter innerhalb der rechtsextremen Szene auf dem momentanen Stand zu bleiben. Um stets auf dem Laufenden zu bleiben, was neue Codierungen rechtsextremen Materials und neue Entwicklungen der Szene anbelangt, arbeitet eBay eng mit Wissenschaftlern und Strafverfolgungsbehörden zusammen. Weber hob besonders das Interesse des Berliner Zentrums für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität hervor: Mitarbeiter des Zentrums seien «sehr interessiert» gewesen und hätten das Vorgehen der Firma «positiv betrachtet». In einem zweiten Schritt werden diese Ergebnisse von Mitarbeiter darauf überprüft, ob sie in die entsprechende Kategorie fallen – und gegebenenfalls entfernt.

Doch auch jenseits der mechanischen Filtervorschläge wird viel getan, um illegale Waren aufzuspüren und zu entfernen: sowohl Angestellte der Firma als auch eBay-Kunden melden verdächtige Anbieter an das Unternehmen. Diese Hinweise werden überprüft und nötigenfalls Gegenmaßnahmen eingeleitet. Je nach Fall reicht die Spannweite der Konsequenzen von einer Verwarnung bis hin zu dauerhaften Sperrungen und einer Strafanzeige gegen den betreffenden Anbieter. Auch jenseits des zwingend gesetzlich Vorgeschriebenen. Denn: «Rechte Produkte passen nicht zu unserer Marke», so Weber.

Eine Maxime, die auch für Amazon überdenkenswert wäre, auch vor dem Hintergrund für die vielen anderen Kunden ein vertrauenswürdiger Partner zu bleiben.

Manfred Stephan

 

 

«Jüdische Zeitung», August 2009