Kein Bonus für Wehrmachtjuristen

Jan Korte Foto: dpa

Deutschlands Christdemokraten stimmen erstmals einem Gesetzentwurf zur pauschalen Rehabilitierung so genannter «Kriegsverräter» zu. Der Bundestag wird noch im Herbst darüber abstimmen.

Sie haben ihre Meinung geändert. Die Mehrheit der Union beharrt nicht mehr länger auf der Einzelfall-Prüfung zur Rehabilitierung so genannter «Kriegsverräter». Gemeinsam mit anderen Parteien unterschrieb die Union einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der noch in dieser Wahlperiode zur Abstimmung kommen soll. Dabei schloss die auf Bundesebene mitregierende Partei eine Fraktion des Bundestages dezidiert als Mitunterzeichnerin des Entwurfs aus: die Linke.

Einen «Treppenwitz» nennt Jan Korte, Abgeordneter der Linken, die Haltung der CDU/CSU-Union. Der Politiker verwies im Interview mit der «Jüdischen Zeitung online» auf die jahrelangen Bemühungen seiner Partei, den Bundestag von der Notwendigkeit einer pauschalen Rehabilitierung so genannter «Kriegsverräter» zu überzeugen. Tatsächlich ist es die Links-Fraktion, die seit über drei Jahren zusammen mit der Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz für eine Gesetzesänderung kämpft. Damals war sie die erste Partei, die den Hinweis von Ludwig Baumann, ehemaliger Deserteur und jetziger Vorsitzender der Bundesvereinigung, aufgriff und einen Antrag zur pauschalen Rehabilitierung formulierte. Dass die Union nun keine Zusammenarbeit mit seiner Partei wünscht, hält der Parlamentarier in dieser Angelegenheit für unangemessen: «Die Union ist nach wie vor im Kalten Krieg geistig verhaftet. Ausgerechnet bei solchen Fragen allerdings seine parteitaktischen Spielchen zu spielen ist – um es vorsichtig auszudrücken – nur noch peinlich.» Gleichwohl begrüßte er den Richtungswandel der Union. Dieser sei ein «Quantensprung», wenn man bedenke, was der CDU-Vertreter noch in der ersten Lesung über die «Kriegsverräter» gesagt habe. Korte kommentierte: «Ich hoffe, dass der schlimmen Gedankenwelt unter dem Motte „Was damals Recht war, kann heute nicht unrecht sein“ endlich die Grundlage entzogen wird – von allen Bundestagsparteien.»

Wilfried Braun, Vertreter des rechtspolitischen Sprechers der Unionsfraktion, rechtfertigte hingegen gegenüber der «Jüdischen Zeitung online» den Ausschluss der Links-Partei aus der Initiative zum neuen Gesetzentwurf. Seine Fraktion könne «mit den Erben der Partei, die für Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl verantwortlich ist» in einem «so sensiblen Bereich keinen gemeinsamen Antrag verantworten». Die Frage, warum seine Fraktion nicht schon früher einen eigenen Gesetzentwurf zur Aufhebung von «Kriegsverräter»-Urteilen habe vorbringen können, ließ Braun allerdings offen. Stattdessen verwies er auf die neuen Untersuchungen des Historikers Professor Dr. Hans Hugo Klein. Dieser hatte im März 2009 ein Gutachten vorgestellt, das die Argumente der Linken und der SPD, mithin die Studie von Wolfram Wette und Detlev Vogel, zur «Kriegsverräter»-Frage stützte. Braun bestätigte damit indirekt die jahrelangen Bemühungen der Links-Partei, wenn er auch offiziell die vermeintliche Neuheit der Ergebnisse hervorhob: «Der Tatbestand des Kriegsverrats, so wie ihn die Nationalsozialisten gestaltet hatten, wird deshalb neuerdings für mit rechtsstaatlichen Grundsätzen schlechterdings unvereinbar gehalten. Man muss gegenwärtig wohl davon ausgehen, dass er als Instrument der NS-Justiz fungierte, um willkürlich nahezu jedwedes politisch missliebige Verhalten mit dem Tode bestrafen zu können.»

Eingeschränkte Ehrenrettung

Allein die Formulierung des § 91b des Reichsstrafgesetzbuches von 1934 hätte sämtliche Bundestagsparteien schon früher aufmerksam machen können. Hier heißt es zum Strafbestand «Kriegsverrat»: «Wer im Inland oder als Deutscher im Ausland es unternimmt, während des Krieges gegen das Reich oder in Beziehung auf einen drohenden Krieg der feindlichen Macht Vorschub zu leisten oder der Kriegsmacht des Reichs oder seiner Bundesgenossen einen Nachteil zuzufügen, wird mit dem Tode oder mit lebenslangem Zuchthaus bestraft.» Die schwammigen Wendungen «Vorschub zu leisten» und «Nachteil zuzufügen» ermöglichte es der NS-Justiz, jede Handlung oder Gesinnung, die dem NS-Staat zuwider lief, als Verrat mit dem Tod zu bestrafen. Mit dieser Intention strich die nationalsozialistische Reichsregierung zudem einen weiteren Paragraphen des 1872 erlassenen Militärstrafgesetzbuches. Er enthielt eine lange Aufzählung von konkreten Kriegsverrats-Tatbeständen.

Die Debatte um die Rechtmäßigkeit von Urteilen der NS-Militärjustiz wird seit 1985 in Deutschland kontrovers geführt. Mit einer «Großen Anfrage» versuchten der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele und die Fraktion der Grünen bereits 1986 auf eine Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der Militärjustiz hinzuarbeiten. CDU, SPD und FDP wiesen den Vorschlag zurück und ordneten sich damit der Stellungnahme des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl unter, der eine Rechtmäßigkeit der gefällten Urteile der NS-Militärjustiz nicht ausschließen wollte.

Ein Wandel in der Beurteilung von Urteilen der NS-Militärjustiz kündigte sich 1995 an, als auch die SPD zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen festzustellen begehrte, dass Verurteilungen wegen Kriegsdienstverweigerung, Fahnenflucht und Wehrkraftzersetzung keine Rechtswirksamkeit zukomme, weil sie «von Anfang an Unrecht» waren, gefällt von abhängigen Richtern. Gleichwohl gelang es der Union 1998 ihre unveränderte Auffassung im «Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte» durchzusetzen. Folglich wurden Entscheidungen der Militärgerichte in diesem Gesetz nicht erwähnt. Erst im Jahr 2002, 57 Jahre nach Kriegsende, rehabilitierte die rot-grüne Regierungskoalition erstmalig Urteile, die von der Wehrmachtjustiz gefällt worden waren. Aufgenommen in das «Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafpflege» wurden somit zahlreiche Paragraphen des «Reichsmilitärstrafgesetzbuches».

Nach wie vor: Einzelfallprüfungen?

Unberücksichtigt blieben jedoch weiterhin die so genannten «Kriegsverräter», die sich bis heute nur durch eine Einzelfallprüfung rehabilitieren lassen können. Norbert Geis (CSU), Hauptvertreter der pauschalen Rehabilitierungsgegner, will auch weiterhin an der Prüfung im Einzelfall festhalten. Sollte seine Fraktion dem Gesetzesentwurf zustimmen, wird er beim «Nein» bleiben, erklärte er im Gespräch mit der «Jüdischen Zeitung online». Die Untersuchung von Wette und Vogel beinhalte lediglich Stichproben, es handele sich dabei «nicht um eine ernsthaft wissenschaftliche Studie». Auch wenn Geis den Begriff «Kriegsverräter» heute so nicht mehr verwenden würde, wolle er nicht alle Urteile pauschal aufheben und damit unter Umständen «einen Verbrecher in den Stand eines Widerstandskämpfers wie Graf von Stauffenberg oder Karl Sack» erheben.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat dem Parlament die Annahme des Gesetzes empfohlen. Eine Abstimmung im Parlament wird im Herbst erwartet, eine Mehrheit für den Gesetzentwurf zur pauschalen Rehabilitierung so genannter «Kriegsverräter» gilt dabei als sicher. Für die zu unrecht Verurteilten wäre dies in erster Linie eine moralische Genugtuung. Sie würden zusätzlich nicht länger als vorbestraft gelten und bekämen die gleichen Entschädigungsleistungen wie andere Opfergruppen der NS-Justiz – ohne das sie sich einem langen Rehabilitierungsprozess stellen müssten.

Saro Gorgis

 

 

«Jüdische Zeitung», August 2009