Außenbahn

 

Abstimmung per Steuererklärung

Kurz vor Jahresende 2009 kamen die deutschen Politiker und Wissenschaftler noch einmal auf allerlei Ideen. Eine fand dabei keine große Zustimmung. Die Rede ist vom Vorschlag des Ulrich Blum, Leiter des Institutes für Wirtschaftsforschung in Halle. Um die Flucht der Gläubigen aus den (christlichen) Gemeinden zu stoppen, schlug Blum vor, eine «Ethiksteuer» einzuführen. Statt der Kirchensteuer soll diese Steuer von den Dissidenten erhoben und für die Finanzierung gemeinnütziger Organisationen verwendet werden.
Zweifelsohne handelt es sich hier um einen Vorschlag, der Gesetz und gesundem Menschenverstand widerspricht. Eine Strafzahlung für das Verlassen einer Kirchengemeinde ist in einem säkularen Staat im Grunde nicht möglich. Und eine Kirche, die das verlangt, hat es kaum verdient, Kirche zu heißen. Anderseits sollte der Vorschlag Blums nicht so einfach abgetan werden. Das einzigartige deutsche Staatssystem der Kirchensteuererhebung wirft schon seit langem viele Fragen auf. Und es ist nicht ausgeschlossen, dass dieses System in absehbarer Zukunft erschüttert werden wird. Die Geschichte des Kirchensteuersystems reicht bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts zurück. Nachdem im Jahre 1803 großflächig kirchliches Eigentum enteignet wurde, versprach der (preußische) Staat der Kirche, finanziell für ihren Bestand zu sorgen. 1919 kam dieses Versprechen in die Verfassung der Weimarer Republik, drei Jahrzehnte später ins Grundgesetz der Bundesrepublik (Artikel 140). Jedoch, der Mechanismus, der jahrzehntelang das Geld in die Kirche brachte, funktioniert in letzter Zeit nicht mehr so gut.
Erstens, weil die Einnahmen von der Wirtschaftskonjunktur abhängen. Das merkt man besonders während der Krise. Zweitens: Demographische und soziale Veränderungen führen zum ständigen Sinken der Zahl der Kirchensteuerzahler. Das katholische Erzbistum Köln (das größte in Deutschland), das heute 2,1 Millionen Mitglieder hat und über ein Jahresbudget von 782 Mio. Euro verfügt, erwartet in den kommenden 20 Jahren eine Reduzierung der Steuereinnahmen um 40 Prozent! Und drittens: Dieses Jahr wird ein Gerichtsurteil im «Fall Zapp» erwartet.
Im Juli 2007 stellte Hartmut Zapp, ein deutscher Kirchenrechtler, einen Antrag auf Austritt aus der katholischen Gemeinde. Darin schrieb er neben dem Namen der Gemeinde das Kürzel «K.d.ö.R». Als die Gemeinde entschied, den Dissidenten aus dem Taufregister zu streichen, machte Kapp diese darauf aufmerksam, dass das Verlassen der Gemeinde nicht der Abkehr vom Glauben gleiche. Und das Sakrament der Taufe könne nicht durch einen einfachen Verwaltungsakt ungültig gemacht werden. Zapp zog vor Gericht und gewann. Die Kirchenverwaltung legte Berufung ein, über die bald entschieden werden soll. Wenn Zapp Recht behält, würde dies einen wesentlichen Schlag für die Finanzbasis der Kirche bedeuten.
es gibt also viele Gründe, sich über den Vorschlag Ulrich Blums Gedanken zu machen. Nicht über die Strafe für diejenigen, die die Kirche verlassen, sondern über die Veränderungen im Kirchensteuersystem. Vor allem, weil es bereits Beispiele gibt, die sowohl das heutige System als auch den Vorschlag Blums in sich vereinen. So etwa in Italien, Spanien und Ungarn, wo es eine so genannte «soziokulturelle Steuer» gibt. Diese wird von allen Steuerpflichtigen entrichtet. Dabei darf jeder Einzelne entscheiden, welche Organisation die Steuergelder erhält. Das kann eine Kirchengemeinde, ein Öko-Verein, eine philanthropische Organisation oder ein Integrationsklub usw. sein.
Natürlich birgt solch eine Neuerung große Gefahr für die Kirchgemeinden und auch für die Jüdischen Gemeinden. Gleichzeitig eröffnet sie neue Möglichkeiten. sie kann helfen, die Spreu vom Weizen zu trennen: Endlich werden nur die Anliegen finanziert, die auch die Zustimmung der Menschen, und nicht nur die der Funktionäre, finden. Natürlich werden dadurch nicht alle Probleme gelöst, aber mit solch einem System würden etwa die Zentralratsgemeinden nicht mehr mit «anderen» Gemeinden um staatliche Finanzierung prozessieren. Und dann würde sich schnell die Frage lösen lassen, ob ein Jüdischer Kulturverein auch ohne Unterstützung der Gemeinde prosperieren kann. Zugegeben, das Leben der Jüdischen Gemeinden wäre dadurch erschwert. Aber nur denen, die zum großen Teil aus Mitgliedern bestehen, die sich nicht mit dieser religiösen Gemeinschaft identifizieren und die eher in einem Kulturverein oder einer karitativen Einrichtung aufgehoben sind.

«Jüdische Zeitung», Januar 2010