Gestohlen und verschwiegen
Eine amerikanische Anthropologin bringt Beweismaterial für illegale Organentnahmen im israelischen Forensischen Institut Abu Kabir während der 1990-er Jahre ans Licht
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| Foto:Archiv |
Israel hat bestätigt, dass Gerichtsmediziner in den 1990-er Jahren Organe von Leichen zu Transplantationszwecken entnommen haben, ohne zuvor das Einverständnis der betroffenen Familien eingeholt zu haben. Die Angelegenheit wurde durch die Veröffentlichung eines Interviews mit dem damaligen Leiter des Israelischen Forensischen Instituts Abu Kabir, Dr. Jehuda Hiss, bekannt. Das Interview war im Jahr 2000 von einer US-amerikanischen Anthropologin geführt worden, die es im vergangenen Sommer publik machte. Die Wissenschaftlerin reagierte damit auf die heftig geführte Diskussion, die durch die Behauptung der schwedischen Zeitung «Aftonbladet» losgetreten wurde, Israel würde Palästinenser töten, um an deren Organe zu gelangen. Israel widersprach diesem Vorwurf vehement.
Teile des Interviews wurden Mitte Dezember auf dem israelischen Fernsehsender «Channel 2» ausgestrahlt und sind nach wie vor auf der Internetseite des Senders einsehbar. Dort sagte Dr. Jehuda Hiss: «Wir begannen, Hornhäute zu entnehmen... Was auch immer getan wurde, war in hohem Maße informell. Das Einverständnis der Familien wurde nicht eingeholt.» In der Reportage auf «Channel 2» war zu erfahren, dass Gerichtsmediziner des Forensischen Instituts im Tel Aviver Süden Haut, Hornhäute, Herzklappen und Knochen von den Leichen israelischer Soldaten, israelischer Bürger, von Palästinensern aus den besetzten Gebieten und von Gastarbeitern entnommen hatten. Dies geschah oft ohne Erlaubnis der Angehörigen der Toten.
Das israelische Militär bestätigte die beschriebene Praxis in einer Reaktion auf die Fernsehreportage. «Diese Maßnahmen sind vor einem Jahrzehnt beendet worden und werden seitdem nicht mehr durchgeführt», sagte der Militärsprecher in einer von «Channel 2» zitierten Stellungnahme.
Augenlider wieder zugeklebt
Jehuda Hiss beschrieb in dem 2000 geführten und nun veröffentlichten Interview mit der US-Amerikanerin Nancy Sheppard-Hughes, wie seine Ärzte die Hornhautentnahme bei den Leichen kaschiert hätten: «Wir haben die Augenlider zugeklebt». Hiss weiter: «Wir haben keine Hornhäute entfernt, wenn wir wussten, dass die Familienangehörigen die Augenlider des Toten öffnen würden.»
Viele Details des Interviews kamen bereits im Jahr 2004 ans Licht, als Hiss wegen Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Organen seines Postens als Leiter des gerichtsmedizinischen Instituts enthoben worden war. Israels Generalstaatsanwalt ließ jedoch damals die strafrechtliche Anklage gegen ihn fallen. Hiss arbeitet weiterhin als Chefpathologe am Institut. Er wollte sich nicht zu der TV-Reportage äußern.
Gegen das Institut, an dem die Autopsien vorgenommen werden, hatten zur Zeit der Amtsenthebung von Hiss sowohl Angehörige israelischer Soldaten und Zivilisten als auch Palästinenser geklagt. Der bekannteste Kläger war der Israeli Chaim Buzaglo. Der Vater des 1997 bei einer Wehrübung des israelischen Militärs getöteten Soldaten Seev Buzaglo, erkannte, da selbst ein Mediziner, dass nach der Autopsie an der Leiche des Sohnes illegale Organentnahmen durchgeführt wurden. Eine Einwilligung der Eltern lag nicht vor. Buzaglo führte einen jahrelangen, vergeblichen Rechtsstreit gegen Hiss. Der Fall beschäftigte die israelischen Medien lange Zeit, erlangte jedoch keine internationale Aufmerksamkeit.
Ganz im Gegensatz zu einem Artikel des schwedischen Nahostkorrespondenten Donald Boström. Dieser hatte im Sommer 2009 in der schwedischen Zeitung «Aftonbladet» die Behauptung von Palästinensern aus den besetzten Gebieten kolportiert, wonach in den 1990-er Jahren Palästinenser bewusst wegen ihrer Organe getötet worden sein. «Aftonbladet» hatte damals auch Bilder von Toten veröffentlicht, bei denen deutliche Spuren von Organentnahmen zu sehen waren. Wütende israelische Funktionäre bezeichneten den Bericht der schwedischen Zeitung als «antisemitisch».
Die US-amerikanische Wissenschaftlerin Nancy Sheppard-Hughes, Professorin für Anthropologie an der University of California in Berkeley, sagte, sie hätte sich infolge der «Aftonbladet»-Affäre dazu entschlossen, das Interview zu veröffentlichen. Die Auseinandersetzung hatte zu diplomatischen Spannungen zwischen Israel und Schweden geführt und den schwedischen Außenminister Carl Bildt dazu veranlasst, einen Besuch in Israel abzusagen.
Vorschriften nicht eindeutig
Sheppard-Hughes erklärte gegenüber «Channel 2», dass die Palästinenser bei Weitem nicht die Einzigen gewesen seien, die von der Praxis der illegalen Organentnahme in Abu Kabir in den 1990-er Jahren betroffen waren. Sie habe sich dazu verpflichtet gefühlt habe, das Interview mit Jehuda Hiss zum jetzigen Zeitpunkt zu veröffentlichen, weil «die Symbolkraft, die in dem Akt steckt, der Bevölkerung, die als Feind betrachtet wird, die Haut zu nehmen, so stark ist, dass sie noch einmal gesondert betrachtet werden muss.»
Obwohl das israelische Gesundheitsministerium weiterhin darauf besteht, dass alle Organtransplantationen mit dem Einverständnis der Angehörigen der Toten vorgenommen worden seien, erklärte die Behörde gegenüber «Channel 2»: «Die Vorschriften sind zu der damaligen Zeit nicht eindeutig gewesen.» Weiter hieß es von Seiten der Behörde: «In den vergangenen zehn Jahren hat Abu Kabir gemäß den ethischen Grundsätzen und den jüdischen Gesetzen gearbeitet.»
Beobachter ziehen direkte Verbindungen zwischen den illegalen Organentnahmen in Abu Kabir während der 1990-er Jahre und einem gesamtgesellschaftlichen Problem: Es mangelt an Organspenden in Israel. Derzeit besitzen nur rund zehn Prozent der erwachsenen Bevölkerung des Landes einen Spenderausweis. Um die größtenteils aus religiösen Motiven Organspenden ablehnende Bevölkerung zum Spenden zu motivieren, ist seit diesem Januar ein neues Gesetz in Kraft getreten. Danach wird zukünftig Trägern von Organspendeausweisen und deren nahen Verwandten Vorrang bei der Transplantation lebenswichtiger Organe eingeräumt.
Durch diese Regelung soll die Zahl der Organspender im Land deutlich angehoben werden. Die Einbeziehung von Verwandten ersten Grades wird damit begründet, dass die mit dem Ausweis ausgestatten Organspender in aller Regel auch einer Organentnahme bei ihren Eltern, Kindern oder Ehepartnern zustimmen, sollten diese vor ihnen versterben. In einer großen Informationskampagne soll die israelische Bevölkerung über die neue Bestimmung aufgeklärt werden. Dem Komitee, das die Regeln erarbeitete, gehörten unter anderem Ethiker, Philosophen, Anwälte, Mediziner und Vertreter von Religionsgemeinschaften an. Um auszuschließen, dass sich erkrankte Menschen, die dringend ein neues Organ benötigen, nun durch den raschen Erwerb eines Ausweises «vordrängeln», wurde festgelegt, dass die Vorzugsregelung erst nach dreijähriger Ausweisgültigkeit in Kraft tritt.
Von Schira Ben-Jakov
und Klaus Commer