Fahrerlaubnis zurück
Die als «Apartheid»-Straße kritisierte Route 443 soll wieder für Palästinenser freigegeben werden
Der Oberste Gerichtshof Israels entschied Ende Dezember, Palästinensern die Benutzung der Schnellstraße 443, die Tel Aviv und Jerusalem verbindet, auf palästinensischem Territorium zu erlauben. Die Nutzung der Straße, die größtenteils durch das Westjordanland führt und von Kritikern als «Apartheid»-Straße bezeichnet wird, war ihnen bislang untersagt.
Die «Organisation für Menschenrechte in Israel» hatte eine Beschwerde beim Obersten Gerichtshof eingereicht, um die Öffnung der Schnellstraße und der nahe gelegenen Bitunia-Straße für Palästinenser zu erreichen. Die Richter Dorit Beinisch und Usi Fogelman erklärten nun in ihrem Urteil, dass das israelische Militär kein Recht habe, Palästinensern durch ein permanentes und pauschal ausgesprochenes Verbot Reisen auf dem im Westjordanland gelegenen Abschnitt der Schnellstraße 443 zu verweigern. Dies führe, so das Urteil, zwangsläufig zu einer ausschließlich «binnenisraelischen» Straßennutzung.
Das Gericht erläuterte weiter, dass die Sperrung der Route 443 in ihrer derzeitigen Form keinerlei Vorteile für die dort ansässige palästinensische Bevölkerung mit sich bringe, obwohl deren Land für den Bau der Straße beschlagnahmt worden war. Die Richter beurteilten die Sicherheitsbedenken des Militärs in diesem Fall als nachrangig.
«Dies ist ein Meilenstein», sagte Melanie Takefman, Sprecherin der «Organisation für Menschenrechte in Israel», die die Palästinenser mit ihrem Antrag vor Gericht vertrat.
Durch die Restriktionen auf der Route 443 waren zehntausende Palästinenser in angrenzenden Ortschaften gezwungen, ihren Weg in andere Gebiete des Westjordanlands auf unbefestigten Straßen zu bewältigen. Diese Situation entspannte sich erst im Jahr 2008 durch die Erschließung einer asphaltierten Ausweichroute für Palästinenser.
Hassan Mafarjeh, palästinensischer Bürgermeister von Beit Likja, einer nahe der Schnellstraße gelegenen Ortschaft, sagte dazu, dass die Ausweichstraße keine Lösung sei. «Wir lehnen die Enteignung unseres Landes für den Bau weiterer Straßen ab.» Die Fahrt in die nächstgelegene Stadt Ramallah dauere laut Mafarjeh über die unbefestigten Straßen eine Stunde, über die Ausweichstraße eine halbe. Könnte man die Schnellstraße 443 nutzen, so wäre man in knapp fünfzehn Minuten am Ziel.
Das nun gefällte Urteil ist das zweite innerhalb weniger Monate, in dem Israels Oberster Gerichtshof das Militär dazu auffordert, die Straßen im Westjordanland für Palästinenser zu öffnen. Das Gericht sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Grund, das Pauschalverbot für palästinensische Autofahrer, das Menschenrechtsorganisationen als unzulässige «Kollektivstrafe» bezeichnen, auf der Route 443 aufrecht zu erhalten.
Die Schnellstraße war 2002 für Palästinenser gesperrt worden, nachdem militante Palästinenser dort auf israelische Autofahrer geschossen und fünf Menschen getötet hatten. Einwohner der nahe der Schnellstraße gelegenen Ortschaften reichten ein Gesuch vor Gericht ein, indem sie die Wiederöffnung der Straße für das Jahr 2007 forderten. Die Richter gaben diesem Gesuch nun statt und ordneten seine Umsetzung innerhalb der kommenden fünf Monate an.
JZ