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«Handelt der Staat deshalb illegal?»

Das Oberste Gericht Israels zum «gezielten Töten»

Fünf Jahre lang schob Israels Oberstes Gericht ein Urteil über «gezieltes Töten», auch als «außergerichtliche Hinrichtung» oder «Liquidierung» bezeichnet, vor sich her. Das «Öffentliche Komitee gegen Folter» hatte den Staat Israel verklagt. Als Schlussakkord hat der scheidende Oberrichter Aahron Barak dazu sein letztes Urteil verfasst.

Die Richter hatten gezögert, sich in Fragen der Kriegstaktik oder politischer Beschlüsse einzumischen. Doch am Ende beschlossen sie, dass auch «gezieltes Töten» rechtlichen Normen unterliege. Sie stellten fest, dass die Regierung eine Politik des «gezielten Tötens» gegen Terroristen ausübe, die Terrorangriffe gegen israelische Zivilisten oder Soldaten «planen, in Gang setzen oder verüben».

Zwischen Israel und den Terrororganisationen, so die Definition, bestehe ein «bewaffneter Konflikt mit internationalem Charakter», kein innerstaatlicher Konflikt. Deshalb gelte «Internationales Recht für bewaffnete Konflikte». Das unterscheide zwischen Kombattanten und Zivilisten. Während Kombattanten legitime Ziele für militärische Attacken seien, würden Zivilisten Schutz für Leben, Freiheit und Eigentum genießen. «Ungesetzliche Kämpfer» gebe es nach internationalem Recht nicht.

Mitglieder terroristischer Organisationen seien jedoch keine Kombattanten, weil sie die Bedingungen für deren Status nicht erfüllten. Deshalb seien sie Zivilisten. Doch internationales Recht versagt Zivilisten dann den Schutz, wenn sie sich an «Feindseligkeiten» direkt beteiligen, also an Aktionen, die Soldaten oder Zivilisten Schaden zufügen.

Gratwanderung Definition
«Direkt beteiligte» Zivilisten verlieren zwar nicht ihren Zivilstatus, genießen aber auch nicht den garantierten Schutz. Sie riskieren wie Kombattanten angegriffen zu werden, ohne in den Genuss von Sonderrechte für Kombattanten, etwa als Kriegsgefangene, zu gelangen. «Beteiligt» ist auch, wer sich unbewaffnet auf solche Akte vorbereitet. «Direkt beteiligt» ist, wer Waffen offen oder versteckt trägt, sich auf dem Weg von oder zu einem Ort befindet, wo er die Waffen einsetzen will. Betroffen ist auch, wer terroristische Akte plant, dazu rekrutiert, anleitet oder entsendet. Wer jedoch Lebensmittel oder Medikamente liefert, allgemeine logistische Hilfe oder finanzielle Unterstützung leistet, ist nur «indirekt beteiligt». Wer «sporadisch beteiligt» war, sich aber losgelöst hat, gelte als geschützter Zivilist und dürfe nicht angegriffen werden, auch nicht für vergangene Taten. Wer sich jedoch einer Terrororganisation anschließt und eine Serie von Anschlägen verübt, sei auch in den Pausen nicht geschützt, da er die Zeit zur Vorbereitung neuer Angriffe nutze. Die Richter entdeckten bei diesen Fragen Grauzonen, für die das internationale Recht keine Klarheit geschaffen habe.

Kein bedingungsloses Töten
Ehe die Armee ein «gezieltes Töten» vornimmt, müssten gut begründete und überzeugende Informationen beschafft werden, denn unschuldige Zivilisten dürften nicht betroffen sein. Wenn möglich, sollten «weniger schadende Mittel» angewandt werden, da auch der an Feindseligkeiten beteiligte Zivilist nicht vogelfrei und rechtlos sei. «Seine Menschenrechte bleiben bestehen». Es dürfe ihm deshalb nicht mehr Schaden beigefügt werden, als für die Sicherheit notwendig. Verhaftung und Verhör seien vorzuziehen, aber nicht immer möglich, etwa wenn das Leben von Soldaten gefährdet würde.

Nach dem Angriff müsse «das Ziel identifiziert» und «unabhängig» untersucht werden, um festzustellen, ob die Attacke gerechtfertigt war. Gelegentlich kämen beim «gezielten Töten» auch unschuldige Zivilisten zu Schaden. In «passenden Fälle» müsse zu Schaden gekommenen unschuldigen Zivilisten Entschädigung gezahlt werden. So genannter Kollateralschaden an unschuldigen Passanten müsse «so gering wie möglich» und «proportional» gehalten werden. Das Militär müsse zwischen «erwartetem Schaden für unschuldige Zivilisten» und dem «militärischen Mehrwert» abwägen. So dürfe auf einen «terroristischen Scharfschützen» geschossen werden, auch wenn dabei umherstehende Zivilisten getroffen werden. «Das entspricht dem Prinzip der Proportionalität», gelte aber nicht im Falle einer Bombe auf ein Wohnhaus, in dem es viele Bewohner gebe.

Das Gericht verwarf die Ansicht des Staates Israel, wonach «gezielte Tötungen» nicht justiziabel seien, zumal es hier um Menschenrechte und vor internationalen Gerichtshöfen behandelte Fälle gehe. Der Kampf einer Demokratie gegen Terror müsse im Rahmen der Gesetze geführt werden. Beim Kampf gegen internationalen Terror müsse sich Israel an internationales Recht halten. Dabei müsse die Balance zwischen Sicherheitsbedürfnissen und Menschenrechten bewahrt bleiben. «Nicht jedes Mittel ist legal. Die Ziele rechtfertigen nicht die Mittel.»

Kommentatoren erklärten nach der Veröffentlichung des Urteils, dass es nicht um «tickende Bomben» ging, also um Terroristen auf dem Weg zu einem Anschlag. Sie zu töten sei «klassische Selbstverteidigung». Das Urteil habe sich eher um Fälle wie Hamaschef Scheich Ahmed Jassin gedreht. Nicht jedes «gezielte Töten» sei vom internationalen Recht verboten oder genehmigt. «Das Recht für gezieltes Töten ist im gängigen internationalen Recht verankert und die Legalität eines jeden solchen Aktes muss daran gemessen werden.»

Ulrich W. Sahm

Information:

Hissulim

  • «Natürlich ist das ein Verbrechen», sagt Netanel, als wir während der Geburtstagsfeier einer Freundin rauchenderweise auf dem Balkon stehen. Er meint die gezielten Tötungen vermeintlicher palästinensischer Terroristen durch das israelische Militär. «Andererseits...», er schweigt und betrachtet angestrengt den Rauch. «Das Urteil des Obersten Gerichts ändert doch auch nichts an der Lage.» Was er sagt, deckt sich mit den Aussagen vieler junger Leute, die den gemäßigten Linken nahe stehen: Einerseits ist die Verletzung von Menschenrechten empörend, andererseits ist einem viel recht, wenn man sich davon verspricht, nicht in die Luft gesprengt zu werden.

Das Oberste Gericht Israel hat im November in einem Grundsatzurteil beschlossen, dass diese gezielten Tötungen nicht in jedem Fall die Menschenrechte verletzen, dass jedoch eine jede solche gezielte Tötung der Erlaubnis von oberen Stellen bedarf - und dass der Staat Israel für unschuldige Zivilisten, die verletzt oder getötet werden, und für zerstörten Besitz Unschuldiger Entschädigungen zahlen muss.

An den beiden auf das Urteil folgenden Tagen wurde darüber in den Radiotalksend-ungen viel diskutiert. Im Grunde folgt das Urteil dem herrschenden Status Quo, doch Rechte und Linke sind mit ihm unzufrieden: Während die Linken die Legalisierung der Menschenrechtsverletzungen anprangern, sehen die Rechten durch dieses Urteil den Staat Israel in seiner Souveränität verletzt. In einer Internetumfrage auf der Seite des Ma'ariv, NRG, sind knapp mehr als die Hälfte der Teilnehmer der Meinung, dass das Oberste Gericht dem Staat schadet, während etwas weniger als 50 Prozent bereit sind, «den Preis zu zahlen.»

Das Urteil, unter Vorsitz von Aharon Barak gefällt, fügt dem Prozedere des «Targeted Killing» einige bürokratische Hürden hinzu, so die Meinung der Linken. Doch Barak, der nun aus seinem Amt scheidet, hat eine Sprache gewählt, die viel Spielraum für Interpretationen lässt. So sollten die Rechten sich eigentlich freuen, meint Gideon Levy in Ha'aretz.

Nach nur zwei Tagen spricht niemand mehr über das Urteil. Weder in der Zeitung, noch im Radio und erst recht nicht im privaten Leben. Es hält den Status Quo aufrecht, nicht mehr und nicht weniger, und das, obwohl es ein Gesetz der Knesseth für ungültig erklärt hat.

 

«Jüdische Zeitung», Januar 2007