Personen Meinung Deutschland Hauptstadtseite Israel Weltgeschehen Bei uns zu Gast Aus den Gemeinden Vermischtes Porträt Kultur Bücher Geschichte Wissenschaft und Bildung Diaspora Interreligiöser Dialog Judentum Heute Religion und Tradition Reise Personenkalender Jugend Medien Leserkommentare![]() ![]() | ![]() "Benachteiligung aus rassistischen Gründen"Jüdische Schulen in Großbritannien fürchten Lockerung der streng halachischen Aufnahmebedingungen
Die Debatte um die Aufnahmepolitik jüdischer Schulen erregt in Großbritannien weiterhin die Gemüter. Ab welchem Punkt die jüdische Identität eines Kindes hinreichend gegeben sei, um es am Unterricht einer konfessionellen Schule teilnehmen zu lassen, unterlag bislang der Definitionshoheit des jeweiligen Rektorats. Mit dem Revisionsurteil des Obersten Gerichtshof Englands, eben diese meist streng halachisch, sprich religionsgesetzlich orientierten Kriterien als rassismusverdächtig zu verbieten, stellt sich einmal mehr die grundsätzliche Frage: Was macht Jüdischsein aus, und wer darf das beurteilen?
Die englische Zeitung «Jewish Chronicle» lud Vertreter des Judentums in Großbritannien am 30. September zu einer Art Identitätsgipfel; führende Kulturschaffende und der ehemalige Leiter der Stanmore United Synagogue diskutierten stellvertretend für viele Gemeindemitglieder im Inselreich, welche halachischen und individuellen Maximen das jüdische Selbstverständnis bestimmen können und sollen. Das kulturell-deszendente Jüdischsein als elementares Persönlichkeitsmerkmal scheint hier noch vor einer explizit religiösen Festlegung angenommen zu werden - ganz im Sinne Freuds, der sich entschieden als areligiös und unpolitisch-nichtzionistisch verstand, aber dennoch glaubte, dass sein Jüdischsein einen elementaren Wesenszug seiner selbst bestimme. Die individualistische Sicht, nach der ein Jude sich zuerst über religiöse Grundaussagen und erst anschließend über ein «vererbtes» Zugehörigkeitsgefühl definiert, scheint in dieser Form wenig bestimmend zu sein in Großbritannien, nimmt man die Diskussionsteilnehmer als repräsentativ für das lokale Judentum an.
«Nach Glaubenskriterien entschieden, nicht nach Ethnizität»
Zunächst beschloss der Oberste Gerichtshof im Juli 2008, dass die Schule nicht gesetzeswidrig gehandelt habe. Die betroffene Familie ging daraufhin in Berufung. Im Juni 2009 wurde die Aufnahmepolitik der Schule in zweiter Instanz dann doch verurteilt. Jene Richtlinien, die zu dem Konflikt geführt hatten, seien rassistisch, so die Richter. Der Richterspruch, mit dem sich nun ein Großteil der jüdischen Schulen Großbritanniens auseinandersetzen muss, beruht nicht auf einer Verurteilung der konfessionellen Prägung, die verlangt wird; die Beurteilung nach der ethnischen Abstammung der Bewerber war der Stein des Anstoßes und verstieß eindeutig gegen das britische Antidiskriminierungsgesetz von 1976.
«Das Motiv einer Diskriminierung, sei es gutartig oder verleumderisch, theologisch oder ethnisch begründet, macht eine Diskriminierung nicht duldungswürdiger oder illegaler», so die Richter. «Die Weigerung der JFS, der Schüler aufzunehmen, war eine Benachteiligung aus rassistischen Gründen (...) Über die Anspruchsberechtigung muss nach Glaubenskriterien und nicht nach Ethnizität entschieden werden.» Die JFS kündigte an, die Streitfrage vor das britische Oberhaus zu bringen und sich um eine Revision des Urteilsspruchs zu bemühen. Jonathan Sacks, Oberrabbiner und Vorsitzender der «United Synagogue»-Vereinigung, sagte der Schule bereits seine Unterstützung zu.
Orthodoxer als in Israel
Argumentativ lässt sich der hier hergestellte direkte Bezug auf ethnische anstelle von religiöser Diskriminierung anhand eines Beispiels nachvollziehen: Angenommen, der Sohn einer orthodoxen Jüdin und eines nichtjüdischen Vaters bewirbt sich für die Aufnahme an der JFS, besucht aber mit seinem Vater ausschließlich christliche Gottesdienste, so gibt es für ihn dennoch keinen Zweifel, dass er die Bildungseinrichtung besuchen darf. Bewirbt sich aber - wie im vorliegenden Fall - ein im jüdischen Glauben geprägter Junge, dessen Vater jüdischorthodox und die Mutter Konvertitin ist, wird er abgelehnt. Daraus ergibt sich nach englischem Recht: Da hier nicht nach spirituellen, sondern nach biologischen Kriterien geurteilt wird, verstößt die Aufnahmeverweigerung gegen das Antidiskriminierungsgesetz.
Das Revisionsurteil stellt die langjährige Tradition einer bedeutenden jüdischen Institution in Frage. Bereits im Jahr 1732 nahm die JFS ihren Betrieb auf, heute besuchen 1.900 Schüler die Bildungsstätte. Die meisten Kinder entstammen nicht-orthodoxen Elternhäusern. Dennoch erkennt die Schule die Entscheidungen des Londoner Oberrabinats an, dessen Beschlüsse als weitaus strikter gelten als beispielweise jene, die in Israel getroffen werden. Jonathan Sacks, der orthodoxe Oberrabiner, beabsichtigt, die geltenden Definitionsmerkmale für das Jüdischsein eines Menschen auch vor dem Hintergrund des Rassismusvorwurfs durchzusetzen. Inwieweit das dem Schutz jüdischer Traditionen und nicht vielmehr einer hermetischen Abriegelung gegenüber progressiven Denkstrukturen dient, wird sich allerdings kaum durch einen Richterspruch, sondern vielmehr nur durch einen intensiven innerjüdischen Dialog klären lassen. |