"Adele" von Gustav Klimt Foto: dpa

Die Nadel im Heuhaufen

Spektakuläre Gemäldeverkäufe verzerren die Diskussion um Raubkunst.

Es waren drei Bücher aus einer nicht sehr bedeutenden Bibliothek. Eigentlich unscheinbar. Allein der handschriftliche Namenszug darin zeigte, dass sie einem jüdischen Ehepaar gehört hatten. Beide verloren ihr Leben während des Holocaust, auch der Sohn kam um. Einzig die Tochter - als sehr junges Kind versteckt bei einer Familie - blieb am Leben. Als Nachkriegswaise wurde sie nach Palästina geschickt. Außer frühen Erinnerungen hatte sie nie etwas von den Eltern besessen. Um ihr als Erbin die Bücher ihrer Eltern zu übergeben, hatte man die heute in Israel lebende Frau ausfindig gemacht. Das erste Mal hielt die Überlebende Besitzstücke ihrer Eltern in der Hand, eines der Bücher hatte ihr Großvater verfasst - für die Dame und ihre Nachkommen ein unschätzbarer Wert zwischen unscheinbaren Buchdeckeln. So sieht Restitution aus, in vielen Fällen. Aufsehen erregende Versteigerungen wertvoller Gemälde, wie etwa der «Berliner Straßenszene» des Expressionisten Ernst Ludwig Kirchner, verzerrten die Diskussion um Raubkunst, sagt Anne Webber, Co-Direktorin (Kommission für Raubkunst in Europa, der Commission for Looted Art in Europe CLAE). Weltweit die einzige Non-Profit-Organisation, die Familien, Gemeinden, Museen, Bibliotheken und Forscher bei der Suche und Rückgewinnung von geraubtem Kunstbesitz unterstützt. Seit die Kommission 1999 ihre Arbeit aufnahm, konnte sie bei der Restituierung von etwa 600 Kunstgegenständen aus Museen, Büchereien und Privatsammlungen helfen, deren Bestände durch Verkäufe auf dem Kunstmarkt oder durch Leihgaben zuweilen in die Öffentlichkeit geraten. Die CLAE definiert Raubkunst als Kunstgegenstand, den der Besitzer gegen seinen Willen durch Einwirken der Nazis, deren Kollaborateuren, aber auch der Alliierten verloren hat. Dies mag durch Diebstahl, Konfiszierung, Zwangsverkauf und Nötigung geschehen sein. Die Kommission vertritt einen klaren Standpunkt: wo die Kunstwerke ihren Eigentümern auf diese Weise genommen wurden, sollen diese restituiert werden.

Unverblümt bis schockierend
Die «Berliner Straßenszene» hing Jahre im Berliner Brücke-Museum. Eine Nachfahrin früherer Besitzer hatte erfolgreich Restituierungsansprüche durchgesetzt. Das Gemälde stand bald darauf zur Versteigerung bei «Christie's» und ging mit einem Verkaufspreis von 34 Millionen Dollar an den jüdisch-amerikanischen Mäzen und Kosmetikmilliardär Ronald S. Lauder und dessen Galerie in Manhattan. Der Verkauf ließ eine Diskussion um die Restituierung von Beutkunst wieder aufkochen, die vor acht Jahren geregelt zu sein schien. 1998 hatten die Washingtoner Prinzipien eine international gültige Richtlinie zu Raubkunst geschaffen. 44 Staaten, darunter Deutschland, ratifizierten sie und erklärten damit Restitution als einzig adäquates Mittel im Umgang mit Raubkunst. Heute dagegen argumentieren Museumskuratoren, dass damit nationale Kunstwerke der Öffentlichkeit entzogen und zu Objekten der Spekulation auf überheizten Kunstmärkten würden. Kunsthändler sprachen gar von «unrechtmäßiger Rückgabe». Es sei die Aufgabe von Kuratoren, ihre Sammlung zusammen zu halten. Raubkunstspezialistin Anne Webber äußert dafür Verständnis. Dass gestohlenes Gut im Besitz von Museen, die lange Jahre davon profitierten, bleiben sollte, sei jedoch eindeutig gegen jede Auffassung von Gerechtigkeit: «Die öffentliche Diskussion in Deutschland war sehr unverblümt, geradezu schockierend. Das Recht der Opfer, mit dem restituierten Gut umzugehen, wie sie es wählen, wurde in Frage gestellt. Sogar ihr Recht auf Restitution wurde in Frage gestellt. Das erinnerte an die Zeit von 1939. Wenn etwas gestohlen wurde, ist es jedoch nicht die Sache derer, die lange Zeit davon profitierten, zu sagen, wie damit verfahren wird.» Vom Kirchner-Gemälde als «Nationalerbe» zu sprechen, findet Webber ebenfalls ironisch. Der Maler wurde von den Nationalsozialisten nicht geschätzt, er wurde diffamiert. Über 600 seiner Gemälde wurden beschlagnahmt, einige 1937 in der Ausstellung «Entartete Kunst» gezeigt. Dass sich der morphiumsüchtige Kirchner ein Jahr später das Leben nahm, hing eng mit der Diffamierung seines Werks zusammen.

Die Anwaltstour
Der Fall der «Berliner Straßenszene» ist nach Webber allerdings typisch für Deutschland. Raubkunst muss nicht automatisch im Verkauf landen, Kunstwerke können Museen ganz überlassen oder als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden - sofern der Prozess der Restituierung auf nationaler Ebene geregelt ist. In Großbritannien beschäftigt sich ein «National Claims Panel» mit Streitfällen bei Restituierungsansprüchen. Seit 2003 gibt es eine mit dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker und Jutta Limbach, der ehemaligen Leiterin des Goethe-Instituts, hochkarätig besetzte «Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz». Allerdings befasse sich diese nur mit Fällen, in denen beide Parteien einer Verhandlung vor dem Gremium zustimmen, klagt Webber. Lehnt ein Museum oder ein Privatsammler dies ab, bleibt dem Restitutionsfordernden nur die Anwaltstour durch die Gerichte. Für viele der Opfernachkommen, die meist nicht mehr in den Ländern ihrer Vorfahren leben, keine angenehme Erfahrung. Sie ist abschreckend bis teuer. Selbst bei erfolgreich durchgesetzten Ansprüchen bleibt bei bis zu 50 Prozent Erfolgsbeteiligung für die eingesetzten Anwälte den Betroffenen häufig keine Alternative als der Verkauf.

Versäumnisse
Die Versäumnisse in Deutschland liegen auf der Hand: 1998 verpflichtete sich die Bundesrepublik, das Thema der NS-Raubkunst neu zu untersuchen und auf nationaler Ebene Institutionen zu schaffen. Die Länder sollten Museenbestände nach Raubkunststücken durchforsten und die Herkunft aller Besitzstücke, die seit 1938 erworben wurden, auf ihre Provenienz prüfen. Bestätigte sich der Verdacht von Raubkunst, so sollten die Museen Anstrengungen unternehmen, die rechtmäßigen Erben ausfindig zu machen. Unter dem Vorwand fehlender Mittel geschah in deutschen Museen wenig oder nichts, während andere Länder ihre Bestände neu aufarbeiteten - meist ohne zusätzliche Gelder und Personal. «Museen fühlen sich stets unterfinanziert und das überall. Hier jedoch geht es einfach um Engagement» findet die Co-Direktorin des CLAE und listet auf: 1998 vermutete Deutschland ein Minimum von 110.000 Werken von Raubkunst in öffentlichen Sammlungen. Die Zahl der bis heute erfassten Werke ist minimal, Ergebnisse wurden meist nur auf Deutsch und dann auch noch in Buchform publiziert, noch weniger wurden restituiert. Bis heute gibt es nur einen Vollzeit-Provenienz-Forscher in Deutschland. Das trug bei, zur heutigen Situation und zu Fällen, wie ihn das Brücke-Museum gewahren musste. «Eine Aufarbeitung hätte Museen wie Restitutionsforderern geholfen, klare Regelungen und Prozesse hätten sich herausgebildet, wie in Österreich, Großbritannien, den Niederlanden. Was macht einen erfolgreichen Restitutionsanspruch aus - das ist in diesen Kommissionen geregelt. Es macht diesen klar, berechenbar und vor allem billiger. Anwälte sind nicht nötig. Deutschland hat sich ein Eigentor geschossen.» Kulturstaatsminister Bernd Neumann kündigte kürzlich mehr Transparenz bei der Restituierung von Gemälden an. Webber kommentiert Neumanns Vorstoß: «Mehr Transparenz ist gut, was wir fordern ist aber mehr als das: Zunächst eine Institution, die die Dinge auf nationaler Ebene regelt. Außerdem einen Zeitplan für Provenienz-Forschung und schließlich eine Publikation der Ergebnisse in einer Datenbank, die besagt, welche Kunstwerke sich in welchen Museen befinden. Andernfalls sucht man die Nadel im Heuhaufen.»

Meilenstein Washington
Ohne Verzeichnisse könnten ursprüngliche Besitzer von Kunstwerken oder deren Nachfahren bei ihrer Suche die Museen der Welt anschreiben, denn Raubkunst kann überall sein. Dies zu vermeiden war der eigentliche Sinn der Washingtoner Prinzipien gewesen, die auf einer Konferenz zu Besitztümern der Holocaust-Ära 1998 in Washington verabschiedet wurden. Zumindest große Auktionshäuser unternehmen seitdem Nachforschungen bei ungeklärter Herkunft, bevor sie Gemälde und andere Kunstwerke versteigern. Bleibt die Provenienz ungeklärt, nehmen sie Abstand von der Versteigerung - eine Schwierigkeit wiederum für Raubkunstsucher wie Anne Webber. Kommen Kunstwerke nicht auf den Markt, erfährt man nichts von ihrer Existenz. Trotz Washington, so beklagt Webber, fehle eine international anerkannte Definition von Raubkunst. Dies brächte unterschiedliche gesetzliche Regelungen in verschiedenen Ländern. So kann ein Raubkunstwerk, das in einer öffentlichen Einrichtung der Schweiz oder der USA auftaucht, mit einiger Wahrscheinlichkeit restituiert werden. In Italien ist dies aussichtslos, da die gesetzliche Grundlage fehlt. Kunstwerke mit einer Verkaufs- oder Exportsperre zu belegen, wie im Zuge der deutschen Raubkunstdiskussion vorgeschlagen, hält Webber für absurd. Dies stünde im totalen Widerspruch zu Washington und bedeute eine neue Enteignung der eigentlichen Besitzer.

Anders als im Bereich der Kunst ist Restitution von Immobilien etwa geklärt. In Westdeutschland wurde diese bald nach dem Krieg in Angriff genommen. Nach der deutschen Wiedervereinigung befasst sich die Claims Conference mit der Restituierung von Immobilien in den neuen Bundesländern - spezifisch und geographisch eingeschränkt. Nicht so die Kunst. Erst mit dem Zusammenbruch des sozialistischen Ostblocks wurde das ganze Ausmaß der Raubkunst klar. Raubkunstwerke waren versprengt in ganz Europa und darüber hinaus und viele Staaten waren in der Nachkriegszeit zu Besitzern von Raubkunst geworden. Werke, deren Existenz zuvor niemand mehr angenommen hatte. Mit der Suche und Katalogisierung beschäftigt die Kommission für Raubkunst in Europa (CLAE) heute sechs Mitarbeiter in Vollzeit, daneben Teilzeitkräfte. «Nicht genug, wenn man sieht, was getan werden muss», mahnt Anne Weber. Beauftragt vom European Council of Jewish Communities (ECJC) und der Europäischen Rabbinerkonferenz und finanziert durch Stiftungen und Spenden, beschäftigt sich die Kommission hauptsächlich mit von in der Zeit des Nationalsozialismus geraubter Kunst, so genannter Raubkunst. Zuweilen jedoch kümmert man sich auch um «Beutekunst», also Kunstwerken, die beispielsweise von den Alliierten aus dem besiegten Deutschland mitnahmen. So erhielt im vergangenen Jahr die Berliner Gemäldegalerie ein Bild zurück, das vermutlich von einem russischen Soldaten entwendet worden war. International einzigartig und kostenlos nutzbar ist die Datenbank des CLAE. Sie gibt Auskunft über die Forschung zu von den Nationalsozialisten in über 50 Ländern entwendeten Kunstwerken.

Nina Körner

«Jüdische Zeitung», Januar 2007