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Die Zahl der in den jüdischen Gemeinden gemeldeten Juden in Deutschland sinkt. Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Anzahl der Menschen jüdischer Religionszugehörigkeit in den Jahren 2007 und 2008 erstmals seit 1990 gesunken. Zwar nennt der Zentralrat der Juden in Deutschland auf seiner Homepage die Zahl von «ca. 120.000 Mitgliedern», die in 107 Gemeinden organisiert seien, doch liegt die offizielle Zahl für 2008 mit 106.000 Menschen jüdischen Glaubens weit niedriger. Es kann davon ausgegangen werden, dass die in Gemeinden organisierte jüdische Bevölkerung in Deutschland quantitativ schon wieder ihren Zenit überschritten hat und sich in den nächsten Jahren weiter verringern wird. Ob der Spitzenwert von 108.000 Juden in jüdischen Gemeinden Deutschlands aus den Jahren 2005 und 2006 je wieder erreicht werden kann, lässt sich bezweifeln.
Es gibt, neben dem allgemein nachlassenden Interesse von Juden, nach Deutschland auszuwandern, vor allem zwei Gründe, die den Trend nach unten als gewiss erscheinen lassen. Zum Einen ist die Sterberate in jüdischen Gemeinden höher als die Geburtenrate und zum Anderen haben die Verschärfungen des Zuwanderungsgesetzes in den Jahren 2005 und 2007 nahezu zum Erliegen der Zuwanderung von Juden aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion nach Deutschland geführt.
Dabei war die Zuwanderung dieser Juden nach Deutschland zumindest aus quantitativer Sicht zunächst eine Erfolgsgeschichte: Die DDR hatte sich in ihrer Endphase im Frühjahr 1990 dazu entschlossen, jüdischen Menschen aus der Sowjetunion die Zuwanderung zu genehmigen. Nach der Wiedervereinigung schuf die gesamtdeutsche Regierung nach Beschluss der Innenministerkonferenz vom 9. Januar 1991 eine erweiterte Zuwanderungsregelung für Juden aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Die Zuwanderung erfolgte unter dem «Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge» (HumHAG), das den Juden aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion erlaubte, nahezu ohne Restriktion nach Deutschland einzuwandern. Sie waren praktisch qua Nachweis ihrer jüdischen Herkunft einwanderungsberechtigt. Als Grund für die Aufnahme der Juden nannte die Bundesregierung die Verantwortung vor der Vergangenheit. So war es ihr Ziel, das jüdische Gemeindeleben in Deutschland durch die einwandernden Juden aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion zu stärken.
Die Wirkung des Gesetzes war immens, in den Jahren 1991 bis 2004 wanderten insgesamt ca. 200.000 Juden und ihre teilweise nichtjüdischen Familienangehörigen aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland ein. Das bedeutete einen Schnitt von über 14.000 Einwanderern pro Jahr. Mithin folgte auch eine Steigerung der Mitglieder der jüdischen Gemeinden in Deutschland deren Anzahl 1990 gerade einmal 30.000 betrug. Wegen der Familienangehörigen und einem nicht zwingenden Eintritt in eine jüdische Gemeinde in Deutschland, sind die Einwandererzahlen jedoch nicht einfach auf die Zahl der jüdischen Gemeindemitglieder addierbar. Dennoch hatte sich - wie die obigen Zahlen zeigen - die Anzahl der jüdischen Gemeindemitglieder zwischen 1990 und 2005 mehr als verdreifacht. Dies ging in den meisten Gemeinden einher mit einer Gewichtsverschiebung in Richtung einer deutlichen Mehrheit der zugewanderten Juden aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion.
Mit dem 1. Januar 2005 endete die Aufnahme jüdischer Einwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion unter den Bedingungen des HumHAG. Fortan fielen sie unter das novellierte Zuwanderungsgesetz (ZuWG). Zudem traten die baltischen Staaten, also Lettland, Estland und Litauen, der EU bei, was zur Folge hatte, dass Juden, die im Baltikum lebten, nicht mehr als Juden aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion behandelt wurden. Der Gesetzesnovellierung vom 1. Januar 2005 lag folgende Intention zugrunde: «Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen» (Paragraph 1 ZuWG).
Damit reagierte das zuständige Bundesinnenministerium unter dem damaligen Innenminister Otto Schily (SPD) auf Fakten, die insbesondere die zugewanderten Juden aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion in ein schlechtes Licht stellten. So wies die Studie «Jüdische Zuwanderer in Deutschland» des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2005 darauf hin, dass jüdische Zuwanderer zwar ein «relativ hohes Bildungs- und Qualifikationsniveau» aufweisen, doch die Anerkennung der Berufsqualifikation mangelhaft seien. Zudem machte die Studie fehlende Deutschkenntnisse aus. Die Folge sei, so zwei der zentralen Befunde, dass jüdische Zuwanderer «relativ häufig von Arbeitslosigkeit betroffen» und «verhältnismäßig oft auf Sozialhilfe angewiesen» sind.
Wegen der restriktiven Art des Gesetzes protestierte der Zentralrat der Juden in Deutschland, um sich nach Diskussionen mit dem Innenministerium im Sommer 2005 auf neue Voraussetzungen zur Aufnahme zu einigen. Diese waren nicht weniger restriktiv. So mussten die zuwanderungswilligen Juden aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion ohne das Baltikum folgende Voraussetzungen erfüllen: Mindestens ein Elternteil hatte jüdisch zu sein, sie durften nicht dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesen sein und Grundkenntnisse der deutschen Sprache wurden ebenso verlangt wie ein Bekenntnis zur jüdischen Religion.
Zudem musste die Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden (ZWST) sowohl die Möglichkeit der Aufnahme in eine Gemeinde wie auch eine positive Integrationsprognose bescheinigen. Ausgewertet wurde dies mit Hilfe eines Punktesystems, das unter anderem für Alter, Bildung und Beherrschung der deutschen Sprache sowie Mitarbeit in jüdischen Organisationen Punkte vergibt. Wer mindestens 50 Punkte von 105 bekam, hatte die Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Mit der weiteren Novellierung des Gesetzes, das in neuer Form am 28. August 2007 in Kraft trat und bis heute gültig ist, wurde die Zuständigkeit für die Zuwanderung von den einzelnen Ländern an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übergeben. Weder die Zuständigkeit des BAMF noch das Punktesystem waren in der Zeit von 2005 bis 2007 rechtlich gültig geregelt.
Durch die unklare Rechtslage von 2005 bis 2007 waren viele einreisewillige Juden verunsichert, was zu einem starken Rückgang der Zuwanderung in den Jahren 2005 bis 2007 führte. Doch selbst nach der gesetzlichen Klärung wirkt sich die Gesetzgebung negativ auf die Zuwanderung von Juden aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion aus. Schätzungen zufolge wird die Zuwanderungszahl in den Jahren 2008 und 2009 unter 1.000 liegen und mithin die niedrigste seit Bestehen der gesamtdeutschen Bundesrepublik sein.
Dass der Bund dabei Kompetenzen an die ZWST abgetreten hat, ist aus integrationspolitischer Hinsicht kontraproduktiv. Sowohl die bereits erwähnte Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge als auch eine des Moses-Mendelssohn-Zentrums für europäisch-jüdische Studien (MMZ) in Potsdam stimmen darin überein, dass es große Schwierigkeiten bei der Integration in den Gemeinden gibt. Das MMZ geht sogar davon aus, dass sich jene Zuwanderer, die keinen Anschluss an eine Gemeinde gefunden haben, besser in Deutschland integrieren. Der Direktor des Zentrums für europäisch-jüdische Studien, Julius H. Schoeps, spricht in diesem Zusammenhang von einem «doppelten Integrationsproblem». Die genaue Zahl der nicht in den Gemeinden organisierten Juden in Deutschland ist nicht bekannt, sie liegt irgendwo zwischen 50.000 und 150.000. Oft führt der Weg nicht in Gemeinden organisierter zugewanderter Juden in die nichtreligiöse deutsche Mehrheitsgesellschaft, in vielen Fällen auch wieder ins Ausland - zurück in die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion oder nach Nordamerika, nur in wenigen Fällen nach Israel.
Ob das Thema Integration von der neuen deutschen Regierung offensiv angegangen wird, kann noch nicht gesagt werden. Zuwanderung und Integration spielten bereits im Wahlkampf der jetzigen Regierungsparteien CDU/CSU und FDP keine Rolle und gehören auch nach Koalitionsbildung nicht zu den obersten Punkten der Prioritätenliste. So ist für viele enttäuschend gewesen, dass auch die neue Regierung kein eigenes Ministerium für Integration gebildet hat. Zwar hat man mit Maria Böhmer bereits seit 2005 eine Staatsministerin beider Bundeskanzlerin, die als Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration dient. Doch bleibt die Kompetenz zum Entwurf von Gesetzen die - nicht nur jüdischen - Migranten betreffend nach wie vor beim Bundesinnenminister. So ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP nichts vom rapiden Rückgang der Zahl jüdischer Einwanderer zu lesen. Vielmehr bleibt dieser beim Thema Integrationspolitik beim «Fördern und Fordern», was auch die jüdischen Einwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion betrifft. Eine Trendwende der jüdischen Zuwanderung nach Deutschland zeichnet sich dergestalt, zumindest die Gruppe der Juden aus der ehemaligen Sowjetunion betreffend, somit nicht ab.
Stefan Daniel
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