Schächten erschwert

 

Der Bundesrat will das Schächten erschweren. Künftig dürfe nach dem Vorschlag der Länderkammer eine Ausnahmegenehmigung nur erteilt werden, wenn zu belegen sei, dass das Schächten aus religiösen Gründen zwingend erforderlich sei und das Tier keine zusätzlichen Schmerzen erdulde. Der Bundesrat reagierte damit auf das so genannte Schächt-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz. Seither stehen sich mit Religionsfreiheit und Tierschutz zwei verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter gegenüber. Zwischen diesen sei durch Änderung des einfachen Rechts ein Ausgleich zu schaffen, begründete der Bundesrat seine Initiative.

 

 

«Jüdische Zeitung», März 2010