Personen Meinung Deutschland Hauptstadtseite Israel Weltgeschehen Bei uns zu Gast Aus den Gemeinden Vermischtes Porträt Kultur Bücher Geschichte Wissenschaft und Bildung Diaspora Interreligiöser Dialog Judentum Heute Religion und Tradition Reise Personenkalender Jugend Medien Leserkommentare![]() ![]() | ![]() Geschäftssinn vor EdelmutDas Schweizer Bankgeheimnis wurde nicht eigens zum Schutz jüdischer Vermögen erfunden
Banküberfall auf die Schweiz - das war am 3. Februar das Streitthema der beliebten Fernsehdebatte «Hart, aber fair». Im Blickpunkt stand das Problem, ob deutsche Regierungsstellen Daten kaufen dürfen, die dem Schweizer Bankgeheimnis unterliegen, aber für die hiesigen Finanzbehörden und Strafverfolger von höchstem Interesse sind. Sie sind der Schlüssel zu vielen Milliarden Euro, die unversteuert über die Grenze gebracht wurden. Allein die Nachricht vom Angebot einer CD mit Konto-Daten löste eine Flut von Selbstanzeigen aus, mit denen sich Steuerflüchtlinge noch rechtzeitig Straffreiheit sichern wollten.
Gleich zu Beginn der Sendung gerieten Hans Leyendecker, Enthüllungsreporter der «Süddeutschen Zeitung», und Roger Köppel, Chefredakteur der schweizerischen «Weltwoche», hart aneinander: Ist das Bankgeheimnis entstanden als hochmoralische Maßnahme zum Schutz von Vermögen der Verfolgten des Nazi-Regimes oder als heute moralisch verbrämtes Geschäft der Schweizer Banken, die ihren Profit mit der Verdeckung von dunklen Geschäften machen? Moderator Frank Plasberg musste passen und vertagte die Antwort in den Faktenscheck nach der Sendung.
Leyendecker hatte mit 1924 zwar die falsche Jahreszahl gespeichert, aber in der Sache nicht unrecht. Das Schweizer Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen wurde am 8.11.1934 mit Artikel 47 über Bestimmungen zum Bankgeheimnis und zur Einrichtung anonymer Nummern-Konten ergänzt. Die Änderungen traten am 1.3.1935 in Kraft. Die Gesetzgeber verstanden sich damals aber offenbar keineswegs ausschließlich oder auch nur vorrangig als Retter des Vermögens von wohlhabenden Juden. Gesetzlich verankert und mit Strafe bewehrt wurden vielmehr Regelungen, die bereits vorher als Gewohnheitsrecht galten. Konkreter Anlass war, dass 1932 ein Basler Banker in Paris verhaftet wurde, wobei namhafte Familien des Landes als kapitalflüchtig entlarvt wurden.
Die Legende von einer besonderen Fürsorge für jüdische Vermögen mag sich im November 1966 verfestigt haben, als ein ungenannter Autor im Bulletin der Schweizerischen Kreditanstalt der eidgenossischen Finanzwelt den Hinweis gab, der Grund für die gesetzliche Verankerung des Bankgeheimnisses sei die «intensiv betriebene Spionage nach jüdischem Geld» gewesen. Die Verschwiegenheit der Banker diene generell dem Zweck, «Kapitalien dem Zugriff der Diktatoren zu entziehen».Tausenden von Menschen sei so Vermögen und Existenz gerettet worden. Der schöne Schein der Wohltätigkeit sollte das Image der Geldhäuser aufbessern, die in den Jahren zuvor schlecht ausgesehen hatten, als sie einräumen mussten, auf zahlreichen «nachrichtenlosen Nummernkonten» Vermögen zu horten, die von später ermordeten Juden eingezahlt waren und nun keinem Erben zugeordnet werden konnten.
Noch 1984 hat die Wochenzeitung «Die Zeit» diese Version aufgefrischt und den Schweizer Bankleuten ehrenwerte Absichten und humanes Mitgefühl bei der Schaffung des Bankgeheimnisses attestiert. In der damals abgestimmten Bankeninitiative verpflichtete sich die Schweiz zu einer ersten Lockerung des Bankgeheimnisses. Ausländischen Behörden solle Auskunft erteilt werden, wenn die angezeigten Delikte auch in der Schweiz strafbar seien. Steuerhinterziehung zählte nicht dazu.
Erst 2005 stellte Robert Vogler im Buch «Das Schweizer Bankgeheimnis. Entstehung, Bedeutung, Mythos» die Legende deutlich in Frage. Für ihn hat der Finanzplatz Schweiz seit dem Ende des Ersten Weltkriegs selbst vom Bankgeheimnis profitiert. Schon 1920 sollen 30 Milliarden Franken bei der Kapitalflucht aus der jungen Weimarer Republik ins Alpenland gebracht worden sein. Das entsprach 75 Prozent des damaligen Schweizer Volksvermögens, ein gewaltiger Aderlass für Deutschland.
Für die Schweizer wurde seither die Bankenspionage ein ständiges Problem - eine Kopie der Daten aus den Computern war freilich noch nicht möglich. 1931 beispielsweise wurde der deutsche Bankspion Arthur Pfau in der Schweiz angezeigt und ausgewiesen. Seine Kontenschnüffelei stand wahrscheinlich in Zusammenhang mit der strengen Devisenbewirtschaftung, die die Zentrumsregierung des Reichskanzlers Brüning im gleichen Jahr angesichts der damaligen Bankenkrise beschlossen hatte.
Das nationalsozialistisch regierte Deutschland verschärfte die Auseinandersetzung von Anfang an. Schon Mitte 1933 verlangte ein neues Gesetz von allen Deutschen die Deklaration von Auslandsvermögen, ein weiteres Gesetz dann die Einziehung von volks- und staatsfeindlichen Vermögen. Es schuf die Grundlage für das Konfiszieren des Vermögens der politisch Oppositionellen und der jüdischen Bürger.
Auch der «Weltwoche»-Chef Köppel hat bei «Hart, aber fair» darauf hingewiesen, dass die Hyperinflation und der drohende Zugriff der Nazis auf die Vermögen der Opposition, zu der insbesondere die deutschen Gewerkschaften zählten, Anlass waren, um Geld aus Deutschland in die sichere Schweiz zu bringen. Bankspionage wurde dort immerhin als Verletzung der Souveränität der Schweizer Eidgenossenschaft gewertet.
Es ist nicht zu bezweifeln, dass durch die Verschwiegenheit der Schweizer Banken in erheblichem Ausmaß auch Vermögen von jüdischen Familien und Unternehmen geschützt wurden. Schließlich waren in der Weimarer Zeit auch sie zu Reichtum gekommen oder von der Inflation bedroht. Mit Beginn der Nazi-Herrschaft hatten sie allen Anlass zur Sorge, Hab und Gut in Sicherheit zu bringen, um womöglich bald das schlichte Leben retten zu können. Mit hoher Wahrscheinlichkeit gab es unter weitsichtigen Juden in Deutschland auch Hinweisgeber, wie ein Konto in der Schweiz eröffnet werden konnte. Vielleicht gab es in der Schweiz auch Banker, die sich darauf spezialisiert hatten, mit Moral und Geschäftssinn jüdische Kunden an ihr Geldhaus zu binden. Eigens auf jüdische Anleger zugeschnittene Regularien gab es aber nicht. In den Anträgen zur Kontoeröffnung wird die Zugehörigkeit zu einer Religion oder einem Volk nicht erfasst. Die Schweizer Banken warben nicht einmal im Ausland. Das Nummernkonto wurde als Geheimtipp gehandelt.
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