Ende in Sicht

Was geschieht mit den letzten "nachrichtenlosen" Konten in der Schweiz

 

Der seit Beginn des Verfahrensaufsichtsführende Richter Edward Kornman vom New Yorker Bundesgericht hat ein weiteres Urteil gefällt und damit das seit zwölf Jahren laufende Vergleichsverfahren zwischen Holocaust-Überlebenden und den beiden Schweizer Großbanken UBS und Credit Suisse zum eigentlichen Abschluss gebracht. Gegenstand seines vor wenigen Wochen letzten Urteils war die Verwendung der Restmittel aus der damaligen Vergleichssumme in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar, die sich auf etwa 178 Millionen US-Dollar beläuft. Aufgelaufen waren nicht genau zu beziffernde immense Summen durch Guthaben samt Zinsen auf den so genannten «nachrichtenlosen» jüdischen Konten bei schweizerischen Banken, also jenen Guthaben, zu denen sich seit dem Holocaust keine Besitzer bei den Kreditinstituten mehr gemeldet haben und auf Grund der langen Zeitspanne damit auch nicht mehr zu rechnen ist.

 

Die schweizer Großbank UBS schweigt nach wie vor. Foto: Reuters

Von der nun verbliebenen Restsumme sollen 100 Millionen US-Dollar den rund 2.900 bisherigen Empfängern ausgezahlt werden, die bislang je etwa 150.000 US-Dollar erhalten hatten, teilweise für mehrere Konten. Sie sollen jeweils noch einmal 45 Prozent der bislang ausgezahlten Summen erhalten. Schon einmal, im Jahre 2004, waren etwa 50 Prozent der bis dahin ausgezahlten Entschädigungszahlungen zusätzlich ausgezahlt worden. Damals hatte ein für die Bearbeitung von Auszahlungsanträgen zuständiges Tribunal in Zürich festgestellt, dass bei den Schweizer Banken weit weniger heute «nachrichtenlose Guthaben» angelegt wurden, als dies der Jüdische Weltkongress und die amerikanischen Anwälte der Überlebenden Mitte der neunziger Jahre angenommen hatten. Daher konnten die zusätzlichen Summen ausgezahlt werden, da nach diesen neueren Erkenntnissen von weniger Anspruchsberechtigten ausgegangen wurde.

 

Die seinerzeit zu dem Vergleich führende Klage hatte bei den zu Entschädigenden in fünf Opfer-Kategorien unterschieden: überlebende Kontoinhaber und deren Erben, zwei Gruppen von Zwangsarbeitern, bei der Asylsuche in der Schweiz gescheiterte Flüchtlinge und schließlich Opfer der nationalsozialistischen Raubpolitik, von der die Schweizer Banken profitiert hatten. Insgesamt handelt es sich bei allen Angehörigen dieser Kategorien um etwa 450.000 Personen, die zusammen genommen etwa 500 Millionen Dollar erhalten hatten.

 

Aufgrund mangelnder Unterlagen konnte jedoch bislang überhaupt nur bei 1.719 der insgesamt 4.616 Auszahlungen ein genauer Wert der ursprünglichen Einlagen festgestellt werden. Die übrigen Auszahlungen beruhen auf Schätzungen des Tribunals. Bei den zu schätzenden Antragstellern handelt es sich zumeist um Personen, die keine konkreten Beweise für die Einlagen auf schweizerischen Banken vorlegen konnten, bei denen jedoch auf Grund der Familiengeschichte davon ausgegangen werden kann, dass solche existierten. Diese etwa 12.300 Familien hatten je 5.000 US-Dollar erhalten und sollen nun ebenfalls aus der Restsumme weitere 45 Prozent ausgezahlt bekommen. Das überhaupt Familien seitens der Schweizer Banken berücksichtigt werden müssen, die keinerlei Nachweise über eventuelle Konten erbringen können, begründete Richter Kornman schon im Jahre 2004 mit der absichtlichen und systematischen Vernichtung von Kontenunterlagen seitens der Banken und deren unkooperativer Verweigerungshaltung bei der Herausgabe von verbliebenen Unterlagen während der ersten Jahre des Vergleichs. Dieser Vorwurf wird von den schweizerischen Kreditinstituten allerdings nach wie vor vehement bestritten: Sie gehen davon aus, überhaupt nur zehn Jahre lang, also bis 1955, verpflichtet gewesen zu sein, Kontodokumente aufzubewahren. Die beiden Großbanken UBS und Credit Suisse verweigern seit dem Jahre 2005 übrigens jeglichen Kommentar zum Vergleich an sich sowie zu den Vorwürfen der Prozessbeteiligten zum Verhalten eidgenössischer Kreditinstitute während und unmittelbar nach der Zeit des Holocaust.

 

Weitere 50 Millionen US-Dollar der Restsumme sollen als Reserve bei den Banken verbleiben, bis alle vorliegenden Anträge auf Guthaben abschließend geregelt sind. In seinem Urteil zur Verwendung der so genannten «allfälligen Restmittel» hat sich Richter Kornman den Empfehlungen des an der New York University lehrenden Juraprofessors Burt Neuborne von Mitte Mai angeschlossen, der den Richter als einer von drei «Special Masters» beraten hat.

 

Forderungen der israelischen Regierung, Teile der verbliebenen Restmittel auch an bedürftige Holocaust-Überlebende dort auszuschütten, wies Richter Kornman allerdings erneut zurück. Zur Begründung führte er zum wiederholten Male aus, dass bei einem solchen Gerichtsverfahren nur individuelle Ansprüche auf Konten berücksichtigt werden können, nicht jedoch eine pauschale Auszahlung an alle vom Holocaust Betroffenen. In New York ansässige Anwälte des Staates Israel haben noch nicht abschließend entschieden, ob sie gegen diesen Teil des Urteils Berufung einlegen wollen. Aus dem Umfeld der Kanzleien ist allerdings zu vernehmen, dass Kornmans Urteil als solide begründet gilt und eine Berufung wohl ausgeschlossen wird.

 

Die Gesamtkosten für die Verwaltung des Vergleichs sollen sich nach unbestätigten Angaben auf insgesamt etwa 200 Millionen US-Dollar belaufen. Zur Finanzierung dieser Kosten ist allerdings die Gesamtvergleichssumme in US-Anleihen investiert worden, so dass der von Kritikern des Verfahrens erhobene Vorwurf, die Verwaltungskosten würden die Auszahlungssummen zu Ungunsten der Empfänger erheblich minimieren, wohl nicht haltbar ist. Da der überwiegende Teil der Entschädigungen bereits ausgezahlt ist, muss mit einem nennenswerten Verlust bei diesen Anleihen durch die Finanzkrise des letzten Jahres auch nicht gerechnet werden.

 

Vincent von Barnim

«Jüdische Zeitung», Juli 2010