Synagoge in Krakau. Foto: E. Lempp

Josefs bunter Mantel

Pluralismus im Judentum hat eine lange Tradition

 

Die Zerfallenheit ist der Grundfehler des jüdischen Gemeinwesens unserer Zeit», beklagte Ludwig Philippson, als er 1844 mit seiner «Aufforderung an alle Rabbiner und jüdische Geistliche Deutschlands zur Abhaltung jährlicher Versammlungen» aufrief. Rabbiner Abraham Geiger fragte im selben Jahr in einem Aufsatz: «Ist der Streit in der Synagoge ein Zeichen von ihrem Zerfall oder von ihrem neuerwachten Leben?» Die Frage nach dem Wesen des Judentums und nach dem, was uns bei aller religiöser, kultureller und sozialer Verschiedenheit eint, ist also nicht neu. Schon in den innerjüdischen Debatten vor der Schoa, in Hermann Cohens «Deutschtum und Judentum», in Moritz Goldsteins «Deutsch-jüdischer Parnass» und «Wir und Europa», in den Aufsätzen von Martin Buber und Franz Rosenzweig, kommen all die Fragen, Ambivalenzen und Dilemmata zur Sprache, die uns auch heute umtreiben. Man liest dabei mit Wehmut und Staunen von der Vielfalt jüdischen Lebens, die damals ganz alltäglich war. «Von Berlin geht die Lehre aus», hieß es scherzhaft in Anlehnung an Jesaja 2:3, und tatsächlich haben die Wissenschaft des Judentums und der Kulturzionismus sowie die Auffächerung des Judentums in seine verschiedenen Konfessionen hier ihren Ursprung.

Nicht dass die jüdische Religion jemals monolithisch gewesen wäre: bereits die rabbinische Tradition weiß von den siebzig Gesichtern der Tora, also von einer Vielzahl von Lesarten und Bedeutungen. Auch das Religionsgesetz, die Halacha, erlaubt unterschiedliche Auslegungen; es gibt ohnehin wesentliche halachische Unterschiede zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen im Judentum und die widersprüchlichen Meinungen der Rabbiner haben ihren Niederschlag in einer umfangreichen Responsenliteratur gefunden - Austausch von Gelehrten über halachische Probleme - die noch immer fortgeschrieben wird. Um es mit einem biblischen Bild zu sagen: jüdische Religion und jüdische Identität sind ein buntes Kleid, so wie der Mantel Josefs. Immanuel Kant hat die Aufklärung als «Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit» definiert. Diese Unmündigkeit besteht auch darin, nicht auf kritische Distanz zur eigenen Identität und der Etikettierung durch unser Gegenüber zu gehen.

Selbst- und Fremdbilder klaffen dabei wie überall auseinander. «Was habe ich mit dem Judentum gemeinsam? Ich habe kaum etwas mit mir selbst gemeinsam», konstatierte Franz Kafka, während Mark Twain befand, dass «Juden wie alle anderen (sind), nur in viel stärkerem Maße».Was aber bleibt dann «typisch jüdisch», was «typisch deutsch», was «typisch russisch»? Ich erinnere mich noch an die ärgerliche Besetzungspolitik für Margarethe von Trottas Film «Rosenstraße»: Nazis und andere Deutsche kräftig und blond, Juden schmächtig und dunkel - als würden blonde Juden und dunkle Deutsche uns überfordern. Ein fester Halt, und sei es ein Vorurteil, ist manches Mal bequem, das gilt wohl auch für das religiöse Leben. Die Symbolfigur des deutschen Judentums, Rabbiner Leo Baeck (1873-1956) befand dazu treffend: «Den Orthodoxen macht der Schulchan Aruch (das religionsgesetzliche Kompendium) vieles leichter, nur scheinbar schwerer: er hat die fertige Antwort. Er hat die fertige Entscheidung, er weiß in jeder Stunde, was er tun soll. Liberal zu sein ist so viel schwerer.»

Nicht nur russischsprachige Zuwanderer fragen sich heute: «Was macht mein Judentum eigentlich aus?» Eine Frage, die sich viele Angehörige der zweiten und dritten Generation nach der Schoa stellen, die sich nicht allein über die Verfolgungsgeschichte ihrer Familien definieren mögen, denen Israel bei aller Liebe fern ist und die in unserer säkularisierten Gesellschaft aufgewachsen und auch nicht religiöser als ihre nichtjüdischen Nachbarn sind. Wir sind keine Displaced Persons mehr, keine Wanderer mit der Tora als unserem «portativen Vaterland», wie Heinrich Heine es einst nannte. Die Aufbruchstimmung der späten neunziger Jahre, der Prozess Selbstvergewisserung und die Visionen von einem künftigen europäischen Judentum als dritte Säule neben Israel und der jüdischen Gemeinschaft in den USA sind aber offenbar passé. Die Rede von neuem Selbstbewusstsein anstelle des Galut, dem Exil, ist längst der Ernüchterung gewichen. Steht die vielbeschworene jüdische Renaissance nicht auf tönernen Füßen? Was ist denn das jüdische Erbe Europas? Klezmer-Konzerte und Jüdische Kulturtage zeugen doch zunächst nur von einem virtuellen Judentum, das zudem oft von Nichtjuden inszeniert wird. Geblieben ist die Frage, in welche jüdischen Traditionen wir uns denn heute stellen - eine Frage, die auch für gut 200.000 Kontingentflüchtlinge aus der früheren Sowjetunion gilt, die inzwischen in Deutschland zu Hause sind und sich hier deutsche Alltagskultur und jüdische Religionspraxis aneignen, ja sich quasi neu erfinden müssen.

Liberale Positionen werden in den jüdischen Einheitsgemeinden hier zu Lande gerne als Abweichlertum abgetan. Abweichung wovon? Das Prinzip der jüdischen Einheitsgemeinde war im 19. Jahrhundert vom Staat durchgesetzt worden, der vor Ort immer nur eine jüdische Gemeinde anerkannte. Unter deren administrativem Dach sollten alle religiösen Richtungen die Möglichkeit zur Entfaltung haben. Heute funktioniert dieses Miteinander ansatzweise nur in Berlin, anderenorts verwechselt man den Begriff «Einheitsgemeinde» gerne mit «einheitlich orthodox», ohne zu wissen, wie man diesen Begriff mit Leben füllen könnte. Man liest etwa auf der Website der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, dass sie eine orthodox geführte Einheitsgemeinde ist. «Das bedeutet, dass alle religiösen Richtungen respektiert werden... Die Gottesdienste entsprechen dem orthodoxen Ritus». Ganz ähnlich heißt es auf der Website der Synagogen-Gemeinde Köln. Die jüdische Lebenswelt dieser Art von Orthodoxie liegt dabei manches Mal irgendwo zwischen Getto und Folklore. In den USA hingegen ist es selbstverständlich, dass das Judentum viele Gesichter hat und auch in Israel wird das Monopol des orthodoxen Oberrabbinats allmählich in Frage gestellt.

Paul Spiegel, der vor einem Jahr verstorbene Zentralratspräsident, hat noch 2005 mit «Was ist koscher? Jüdischer Glaube - jüdisches Leben» ein informative und oft elegant formuliertes Büchlein vorgelegt, um das Judentum von seiner angeblichen Exotik zu befreien: «Nur das, was man nicht kennt, macht Angst». Aber wusste er dabei eigentlich selbst von der Vielfalt des Judentums?

Spiegel machte kein Hehl daraus, dass die jüdische Gemeinschaft sich in unterschiedliche Strömungen auffächert. Doch für ihn war «die moderate Orthodoxie am ehesten in der Lage, Juden aller Denominationen unter einem Dach zu vereinen». Warum aber fühlen sich dann immer mehr der jetzt über 100.000 Mitglieder jüdischer Gemeinden hier zu Lande unter diesem Dach nicht länger zu Hause? Vieles blieb in «Was ist koscher?» offen, etwa die Frage nach der Existenzberechtigung des Einheitsgemeinden oder auch des Zentralrats selbst. Eine umfassende Gesamtorganisation des deutschen Judentums hatte es bis zur von den Nationalsozialisten erzwungenen Reichsvereinigung der Juden in Deutschland ohnehin nicht gegeben. Der Publizist Ernst Cramer fragte schon im August 1999 wohl mit Recht, «ob ein Zentralrat in der bisherigen Form dem modernen, religiös und kulturell vielschichtigen Judentum, das jetzt auch in Deutschland entsteht, überhaupt noch gemäß ist» und «ob der Zentralrat gewillt, ja in der Lage ist, über sein Selbstverständnis überhaupt nachzudenken».

Hartmut Bomhoff

 

Hintergrund:

Einheitsgemeinde/ Austrittsgemeinde

Mit dem «Gesetz über Verhältnisse der Juden im Königreich Preußen» vom 23. Juli 1847 wurde die Stellung der Synagogengemeinden, die nun auch staatskirchenrechtlich anerkannt wurden, neu geregelt. Der neue Parochialzwang gab vor, dass alle jüdischen Einwohner einer Kommune oder Verwaltungsregion innerhalb einer Gemeinde zusammen geschlossen wurden. So bildeten beispielsweise mit Entscheid der königlichen Regierung vom 27. August 1853 alle jüdischen Einwohner der Stadt Köln sowie der Gemeindebezirke Longerich, Müngersdorf und Rondorf eine neue Synagogengemeinde. Innerhalb der Israeliten-Gemeinde Breslau unter der geistlichen Führung von Abraham Geiger als Erstem Rabbiner waren ab 1856 Orthodoxie und Liberale als gleichberechtigte Kultusverbände mit eigenen Rabbinaten und Institutionen erstmals unter einem administrativen Dach vereint. Dieses Modell machte auch über die deutschen Länder hinaus Schule, so etwa in Schweden. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin zählte 1931 sieben Gemeindesynagogen mit altem Ritus und neun Gemeindesynagogen mit neuem Ritus, die Jüdische Reform-Gemeinde zu Berlin war ein Synagogenverein innerhalb der Einheitsgemeinde, die orthodoxe Israelitische Synagogen-Gemeinde Adass Jisroel hingegen eine Austrittsgemeinde.

Der preußische Staat hatte in einem Spezialgesetz über den Austritt aus den Synagogengemeinden vom 28. Juli 1876 in § 1 bestimmt, dass es jedem Juden gestattet ist, «ohne Austritt aus der jüdischen Religionsgemeinde (dem Judentum) wegen religiöser Bedenken aus derjenigen jüdischen Synagogengemeinde [...] auszutreten, welcher er auf Grund eines Gesetzes, eines Gewohnheitsrechtes oder einer Verwaltungsvorschrift angehört. Ein Jude, welcher von dieser Befugnis Gebrauch gemacht hat, wird bei der Verlegung eines Wohnsitzes in den Bezirk einer anderen Synagogengemeinde nicht Mitglied dieser Gemeinde, wenn er derselben vor oder bei einem Einzuge eine schriftliche dahin gerichtete Erklärung [...] abgibt.» § 8 des Gesetzes bestimmte: «Vereinigen sich die Ausgetretenen behufs dauernder Einrichtung eines besonderen Gottesdienstes, so können demselben durch Königliche Verordnung die Rechte einer Synagogengemeinde beigelegt werden.» Eben dies billigte der Staat 1885 der Israelitischen Synagogengemeinde Adass Jisroel zu Berlin zu. Voraussetzungen für die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts waren und sind Verfassungstreue und eine Mitgliederzahl, die Beständigkeit verspricht - im Fall von Adass Jisroel handelte es sich dabei laut Gemeindelisten um etwa 326 ordentliche Mitglieder im Jahr 1898 und ca. 330 im Jahr 1937. Die späteren Austrittsgesetzgebungen vom 13. Dezember 1918 und vom 30. November 1920, also bereits in der Weimarer Republik, haben diese Austrittsmöglichkeit in noch erleichterter Form beibehalten. Die orthodoxe Kölner Synagogengemeinde Adass Jeschurun wurde 1908 als Körperschaft anerkannt, die orthodoxe Frankfurter Israelitische Religionsgesellschaft erst 1928. 1997 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die 1986 in Ost-Berlin wiederbegründete Gemeinde Adass Jisroel in ihren Körperschaftsrechten.

In seinem Urteil vom 28. Februar 2002 ging das Bundesverwaltungsgericht weiter: Es relativierte den traditionellen Status der jüdischen Gemeinden als Selbstverwaltungskörperschaften aller am Ort lebender Juden (BVerwG 7C7.01). Das Gericht geht in seinem Urteil von einer religiösen Konfessionalisierung im Judentum aus. Dem Terminus «Jüdische Gemeinschaft», so das Gericht, liege «ein erweitertes, gewissermaßen „plurales" Verständnis zugrunde, das alle im Judentum vorhandenen Grundrichtungen einbezieht und das üblicherweise gemeint ist, wenn von „Jüdischer Gemeinde" die Rede ist.» In der Weimarer Republik waren Staatsbeihilfen für die verschiedenen religiösen Blöcke, etwa für den liberalen Preußischen Landesverband Jüdischer Gemeinden und den orthodoxen Preußischen Landesverband Gesetzestreuer Synagogengemeinden bereits gang und gäbe. Die Subventionierung erfolgte damals anteilig nach den jeweiligen Mitgliederzahlen. Die aktuelle Rechtsprechung wiederum bezieht sich auf Artikel 137 der Reichsverfassung der Weimarer Republik.

«Jüdische Zeitung», Mai 2007