Personen Meinung Deutschland Hauptstadtseite Israel Weltgeschehen Bei uns zu Gast Aus den Gemeinden Vermischtes Porträt Kultur Bücher Geschichte Wissenschaft und Bildung Diaspora Interreligiöser Dialog Judentum Heute Religion und Tradition Reise Personenkalender Jugend Medien Leserkommentare![]() ![]() | ![]() Einwanderung – ein Reizwort
Bekannte und unbekannte Organisationen hatten am 21. Mai in Berlin zu einem ersten Demonstrationszug gegen die absehbare Verschärfung des Zuwanderungsgesetzes aufgerufen. Das soll schon im Juni als umstrittenes Gesetzespaket den Bundestag passieren. Erstaunlich ist da der schwache Protest gegen bevorstehende Eingriffe in die Lebenswirklichkeit schon oder noch nicht hier wohnender Eingewanderter: Maximal 700 Demonstranten zogen durch Berlin, von denen am Ende nur noch wenige zu sehen waren. Die politische Elite hielt sich ganz zurück: Keine der linkeren Parteien hatte eine der vielen Aufrufe zur Demonstration unterzeichnet, von den großen Gewerkschaften war es nur der kleine Ausländerausschuss der IG Metall. Das Rot der Linkspartei wehte zart am Rande und verschwand noch vor dem offiziellen Abschluss. Auch Öczan Mutlu, der Grüne aus dem Abgeordnetenhaus, war nur am Anfang dabei - er blieb der einzig sichtbare Berliner Politiker. Die politische Kultur in Deutschland verplappert sich eben lieber in TV-Talkrunden. Das alles ist eigentlich unbegreiflich, denn trotz aller legaler Hindernisse und übler Nachrede ist Deutschland zum Einwanderungsland geworden. Dennoch haben sich die aktuell Regierenden unnützerweise für einen unzulänglichen Kompromiss entschieden. Das deutsche Zuwanderungsrecht meidet Europas integrative Möglichkeiten und Deutschlands migrantische Erfahrungen. Die politische Zwecksetzung heißt Abgrenzen, scheinlegitimiert wird dies als Terrorabwehr und Kampf gegen Zwangsehen. Am 1. Januar 2005 trat das enttäuschende Gesetz zur Zuwanderung in Kraft, im März 2005 gab es die ersten Änderungen und jetzt, zwei Jahre später, geht es um die Übernahme von elf europäischen Richtlinien. Das teilweise reaktionäre Bleiberecht war erst der Anfang. Der Protest gegen die Novelle verband Oppositionspolitiker, Kirchen, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlings-, Migrations- und Sozialverbände, die der Regierungskoalition den Missbrauch von EU-Recht vorwarfen. Die EU, das war ein Kern der Kritik, habe ihre Regeln erlassen, um den Schutz von Ausländern zu verbessern, die deutsche Regierung hingegen nehme deren Umsetzung zum Anlass, das Ausländerrecht zu verschärfen. Im Juni soll nun als zweites Änderungsgesetz die längst ausstehende Anpassung des Ausländer- und Asylrechts an die verbindlichen Richtlinien der Europäischen Union verabschiedet werden. Allgemein begrüßt werden nur die Umsetzung der Forscher- und Studentenrichtlinie der Europäischen Union und die Voraussetzungen für die Zuwanderung von Selbständigen aus Nicht-EU-Staaten. Sie sind Deutschlands Lieblingseinwanderer, werden als jung, kompatibel, durchsetzungsfähig, gut ausgebildet und mobil geträumt oder wenigstens als vermögend und höchst investitionsmotiviert. Nach dem neuen Recht steht ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zu, wenn sie 500.000 Euro investieren und fünf Arbeitsplätze schaffen. Lächerlich, sagt die Wirtschaft, diese Hürde ist zu hoch. Der nächste Punkt in der Einwanderungsphilosophie des Arbeitsministeriums ist aber nicht minder ausgrenzend, denn junge Spitzenkräfte aus dem Ausland können erst ab einem Mindestverdienst von rund 85.000 Euro pro Jahr einen dauerhaften Aufenthaltstatus erhalten. Begründet wird das mit den arbeitssuchenden deutschen Arbeitskräften. Da hoch qualifizierte Fachleute aber hierzulande kaum mehr ausgebildet werden, ist auch das eine Farce. Dass nun Wissenschaftler aus Nicht-EU-Staaten eine «Aufenthaltserlaubnis für Forschungszwecke» für Projekte in Deutschland verbunden mit Erwerbserlaubnis und Lehrtätigkeiten an Hochschulen erhalten, ist ein eher schwacher Trost. Deutschland verspielt seine Chancen beim Konkurrenzkampf mit den europäischen Staaten und den USA. Gleichzeitig soll das beanstandete Änderungsgesetz den Familien- und Ehegattennachzug durch finanzielle Bürden behindern und die Einbürgerung für junge Migranten erschweren, die dafür trotz fehlender Angebote ihre Ernsthaftigkeit bei Ausbildung oder Arbeitssuche beweisen müssen. Verkürzt wird der Leistungsbezug für nicht anerkannte Flüchtlinge auf vier Jahre, es fehlt eine Bleiberechtsregelung für schutzbedürftige Flüchtlinge, also Alte, Erwerbsunfähige, Kranke oder Traumatisierte. Ohne Härtefallregelung werden auch die Abschiebungen erleichtert. Türkisch war bei dieser Berliner Demonstration übrigens die Hauptsprache, drei türkische Fernsehstationen, türkischer Rundfunk und zahlreiche türkischsprachige Journalisten und Fotografen bewiesen, dass diese Community politisch gut organisiert ist. Aber dennoch ist die Zuwanderung keine türkische Sonderfrage, sondern ein russisches wie afrikanisches, lateinamerikanisches wie asiatisches - und nicht zuletzt auch ein jüdisches Thema. Für die jüdischen Immigranten zählt ab demnächst eine ähnliche Klassifizierung nach Alter, Bildung und «Verwertbarkeit», für nichtjüdische Ehepartner und Kinder einwanderungswilliger jüdischer Antragsteller gelten dann alle ausländerrechtlichen Verschärfungen. Das ist der Staatskompromiss mit dem jüdischen Establishment, denn nur die jüdischen Antragsteller erhalten ein dauerhaftes Niederlassungsrecht, die nichtjüdischen Angehörigen hingegen nur den befristeten Aufenthalt. Als eine Folge bei Scheidung oder Tod des Antragstellers könnte sich somit auch hier die Tragödie der Abschiebung ergeben. Das alles ist doch Grund genug, sich zu empören. |