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«Dieses Gesetz trifft die Schwächsten»Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher der Bundestagfraktion von Bündnis90/Die Grünen, über die kaum diskutierte Novelle des Zuwanderergesetzes
Herr Winkler, warum gibt es überhaupt eine zweite Novelle des 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes und warum bleibt diese in der Öffentlichkeit weitgehend undiskutiert? Die Änderungen muss es geben, da mehrere EU-Richtlinien schon längst in deutsches Recht hätten umgesetzt werden müssen. Deswegen heißt das Gesetz zusätzlich auch «EU-Richtlinienumsetzungsgesetz». Einige liegen schon seit Jahren auf Eis und es gibt bereits Verfahren beim Europäischen Gerichtshof wegen Vertragsverletzung. Bei etwa acht von zwölf Richtlinien sind die Fristen schon lange abgelaufen. Außerdem war für das Gesetz von 2005 eine Evaluierung festgeschrieben, zu der sich im vergangenen Herbst Ausländerbehörden, NGOs, Kirchen und Flüchtlingsorganisationen im Innenministerium trafen, um Erfahrungen zu berichten. Aus der Sicht dieser Organisationen wurde kein Verbesserungsvorschlag aufgenommen. Stattdessen zog das Bundesinnenministerium eigene Schlüsse zu massiven Verschärfungen. Leider greifen die Medien unsere Pressemitteilungen zu all diesen Änderungen selten auf. Offensichtlich hält man es für irrelevant die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass damit die größte Ausländerrechtsverschärfung der vergangenen Jahrzehnte im Windschatten anderer Konflikte der Großen Koalition durchgepeitscht wird. Ist diese Tendenz auch bei Zuwanderungsregelungen anderer europäischer Staaten zu beobachten? Die EU-Richtlinien geben ein Gerüst vor, einen Mindeststandard, bei dem eigentlich nicht nach unten abzuweichen, sondern Großzügigkeit gefragt ist. Ich nehme daher auch an, dass einige Punkte der deutschen Gesetzesnovelle verfassungswidrig sind und wenig Bestand haben werden. Für eine von Frau Merkel geforderte Eins-zu-eins-Umsetzung wären viele Flüchtlingsverbände und wir heute dankbar, aber das Innenministerium spart Möglichkeiten zu verbessern ein und nutzt diejenigen zu Verschärfung. Natürlich kenne ich die Rechtslage in den anderen 26 Ländern der Europäischen Union nicht im Detail, doch bei Verhandlungen der Innenminister auf EU-Ebene ist Deutschland im Bereich der Zuwanderung stets der größte Bremser und setzt liberaler gesinnte Länder dort unter Druck. Durch das Prinzip der Einstimmigkeit, das dort vorgesehen ist, setzt sich Deutschland häufig durch. Dies erfahren wir als Mitglieder des Innenausschusses in der Vor- und Nachbereitung dazu immer wieder. Das Recht auf Familienzusammenführung ist einer der wesentlichen Punkte. Deutschkenntnisse müssen von dem jeweiligen Ehepartner jetzt bereits vor der Einreise in die Bundesrepublik nachgewiesen werden. Das steht im krassen Widerspruch zur europäischen Richtlinie für Familienzusammenführung. Dort sind Sprachkenntnisse nicht als Voraussetzung der Einreise vorgesehen. Diese sind vor allem eine «Anti-Türkei-Klausel», betreffen jedoch auch andere Zuwanderer. Für die Staaten mit Visa-Erleichterung wie Australien oder die USA und alle EU-Mitglieder gelten die Regelungen wiederum nicht. Bürger dieser Staaten dürfen weiterhin zu ihren Lebenspartnern ziehen ohne Deutsch zu können. Das ist ein erheblicher Unterschied in der Behandlung von Minderheiten. Zudem ist für uns der Schutz von Ehe und Familie höher einzuschätzen als Sprachkenntnisse, zumal es in den jeweiligen Ländern schwieriger sein wird Deutsch zu erlernen als in der Bundesrepublik selbst. Das Problem des Sprachnachweises betrifft auch die jüdischen Zuwanderer... Die jüdische Zuwanderung ist von der jetzigen Novelle zwar nicht betroffen, da sie - im Eilverfahren - im Bundesvertriebenengesetz vor wenigen Monaten geregelt wurde. Im Bundestag protestierte unsere Fraktion massiv dagegen. Die Bundesregierung wollte Sprachkursplätze, die in den jeweiligen Ländern von Aussiedlern nicht genutzt wurden, für jüdische Aussiedler nutzen. Das halten wir für unpraktikabel und zynisch, da die Siedlungsgebiete der deutschen Aussiedler und die der jüdischen Zuwanderer nicht identisch sind. Auch sind Antragsteller aus Großstädten gegenüber denen aus ländlichen Gebieten deutlich bevorzugt. Aber dies ist ja im Konsens mit dem Zentralrat der Juden entschieden worden und tatsächlich Sache der jüdischen Gemeinschaft. Eigentlich hat die Novelle keinen Punkt, den unsere Fraktion billigt. Daher haben wir einen eigenen Antrag ins Parlament eingebracht, mit Vorschlägen zu jedem Aspekt des Gesetzes von - immerhin - 400 Seiten. Wir haben einfach eine andere Logik, sind der Meinung, dass Deutschland sich für die Integration mehr anstrengen muss statt den Zwang zu erhöhen. Das Gesetz ist in hohem Maße schädlich für die Integration. Hier einige Beispiele: Für Geduldete wird keine Lösung gefunden, die Zahl der nur Geduldeten wird zunehmen. Asylsuchende werden ein Jahr länger auf Sozialleistungen angewiesen sein. Es gibt keine aufenthaltsrechtlichen Besserstellungen für Opfer von Zwangsehen. Auch die erleichterte Einbürgerung bei 16- bis 23-jährigen Zuwanderern wird zurückgedreht. Um einen deutschen Pass zu bekommen, sollen diese Jugendlichen zukünftig ein eigenständiges und ausreichendes Einkommen nachweisen. Für die Einbürgerung würden Studenten so in Hilfsarbeiterjobs gezwungen. Angesichts des Lehrstellenmangels schwindet die Perspektive für den deutschen Pass auch für die anderen Jugendlichen. Bußgelder von bis zu 1.000 Euro sind vorgesehen für diejenigen, die ihrer Verpflichtung zu Sprachkursen nicht nachkommen. Dabei hat sich gezeigt, dass dies keinesfalls Integrationsunwillige trifft, sondern meist alleinerziehende Mütter, denen eine Möglichkeit zur Kinderbetreuung fehlt. Eigentlich gibt es kaum Integrationsverweigerer. Die Bundesregierung tut jedoch so, als läge das Problem bei den Migranten. Lern- und Integrationsprozesse sind jedoch kaum mit Strafandrohung wie dem Entzug der Aufenthaltsgenehmigung zu klären. Positiv ist die Novelle für diejenigen, auf die das neue Bleiberecht zutrifft - für den einzelnen Betroffenen ein großer Schritt. Als Riesenerfolg vermeldet wurde die Bleiberechtsregelung; allerdings das Minimum, das erreicht werden konnte und das dabei hunderte Verschärfungen auf anderen Gebieten in Kauf nahm. Einige Wohlfahrtsorganisationen und besonders türkische Verbände haben das Gesetz inzwischen heftig kritisiert. In den Medien wurde dies kaum thematisiert. Es ist einfach so: dieses Gesetz trifft die Schwächsten der Schwachen - Flüchtlinge und Zuwanderer. Sie gehören meist nicht zur Elite der deutschen Gesellschaft, sind selbst nicht immer organisiert und können sich, wenn sie sozial schwach und ohne Ausbildung sind, nicht mit einer starken Lobby artikulieren. |