Haftstrafe für Irving

Holocaust-Leugner geht ins Gefängnis

 

Der britische «Historiker» David Irving ist von einem österreichischen Gericht Mitte Februar wegen des «Leugnens von Naziverbrechen im Wiederholungsfall» zu einer dreijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Damit wird der 67-jährige, der sich zu Prozessbeginn «schuldig» bekannt hatte, ins Gefängnis einziehen. Irving sei vom Strafmass «schockiert» gewesen, so Agenturmeldungen, obwohl ihm im Höchstfall sogar eine zehnjährige Haftstrafe gedroht hätte. Seine Anwälte kündigten Berufung an: Sie werfen dem Wiener Gericht vor, mit dem Urteil ein «politisches Zeichen» setzen zu wollen. Ich meine dazu: Mazeltov!

Irving hatte im Jahre 1989 vor rechtsradikalen Organisationen in Österreich Vorträge gehalten, bei denen er den Holocaust verleugnete. Unabhängig von diesen Äußerungen erklärte Irving an anderer Stelle, in Auschwitz seien überhaupt keine Menschen vergast worden: «Es ist Quatsch. Es ist eine Legende. Wenn wir die Tatsache anerkennen, dass es ein brutales Sklavenarbeitslager war und dass eine große Zahl von Menschen dort starb, genau so wie große Zahlen Unschuldiger anderswo im Krieg starben, warum sollen wir den Rest des Quatsches glauben? Ich sage ziemlich geschmacklos, dass in der Tat mehr Frauen auf dem Rücksitz von Edward Kennedys Auto bei Chappaquiddick gestorben sind als in einer Gaskammer in Auschwitz.»

 

Akademiker im Wunschdenken

Irving, Sohn eines Marineoffiziers, von Beruf Stahlarbeiter ohne jeglichen universitären Abschluss, der ihn zum Historiker prädestinieren würde, hatte sich Anfang der 1960 Jahre mit seinem Buch «Der Untergang Dresdens» einen Ruf als Rechercheur erarbeitet, niemals jedoch als Historiker. Die Kernaussagen seines unter anderem vom «Spiegel» als «bahnbrechend» anerkannten Buches mussten später revidiert werden, da sich Irvings «Quellen» als Fälschungen herausstellten, er sie fehlinterpretierte, andere ignorierte. Irving nahm Kontakte zu Nazi-Größen und ihren Familien auf, aus deren Händen er nicht selten Original-Dokumente erhielt. Renommierten Historikern warf er vor, solche Kontakt aus Überheblichkeit zu meiden.

Bereits vor Jahren hatte die amerikanische Wissenschaftlerin Deborah Lipstadt Irving einen der gefährlichsten Holocaustleugner genannt. Irving verklagte sie wegen Verleumdung. Nach einem jahrelangen Verfahren verlor Irving und wurde im Urteil als «aktiver Holocaustleugner, Antisemit und Rassist» bezeichnet.

 

Lüge von der «Attrappe»

1990 behauptete Irving im Münchner Löwenbräu-Keller, «dass die den Touristen in Auschwitz gezeigte Gaskammer eine Attrappe ist, die nach dem Kriegsende von den Polen erbaut wurde». Daraufhin verurteilte ihn das Landgericht München wegen «Beleidigung und Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener» zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 DM. Im November 1993 wurde Irving aus Deutschland ausgewiesen, auch Kanada, Australien, Südafrika und Neuseeland sprachen Einreiseverbote für den hauptsächlich in den USA lebenden Irving aus, der sich dort mit Vorträgen bei rechtsextremen und neofaschistischen Organisationen über Wasser hält.

 

Hitler sei «Freund» der Juden gewesen

In seinen beiden Hitler-Biographien vertrat Irving die These, dass der Diktator vom Holocaust überhaupt nichts gewusst habe: «Wahrscheinlich der größte Freund, den die Juden im Dritten Reich, auf jeden Fall bei Kriegsausbruch hatten, war Adolf Hitler. Er war derjenige, der alles tat, was in seinen Kräften stand, um die scheußlichen Dinge, die ihnen widerfuhren, zu verhindern.»

Alle diese Äußerungen ließen ihn zum Außenseiter der Geschichtsschreibung werden. Dennoch maßte er sich die Rolle eines «Sachverständigen» an, etwa 1988 im kanadischen Prozess gegen Ernst Zündel, dem nach der Auslieferung im letzten Jahr derzeit in Deutschland ein erneuter Prozess bevorsteht.

Johann L. Juttins

«Jüdische Zeitung», März 2006