Parlamentsgebäude in Sarajevo Foto: Archiv

Genozid-Gesetz nicht verabschiedet

Falsche Politisierung der Genozid- und Holocaust-Opfer

 

SARAJEVO Nach dem Urteil des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag, durch das Serbien vom Genozid in Srebrenica freigesprochen wurde, versammelten sich im Februar 2007 über 10.000 Menschen vor dem bosnischen Parlament und forderten offen: «Wir erwarten ein Genozid-Gesetz, dass die Leugnung des Genozid in Bosnien stark bestrafen soll».

Die Wut saß tief. Das Urteil des Den Haager Gerichts sprach in der ersten Staat-gegen-Staat-Klage Serbien und Montenegro frei: Es wurde lediglich der Völkermord in Srebrenica anerkannt, bei dem über 8.000 Bosniaken, bosnische Muslime, im Laufe von nur zwei Tagen von den bosnischen Serben systematisch ermordet wurden. Eine Aggression von Seiten Serbiens oder einen Völkermord im ganzen, damals noch zusammenhängenden Staat, wollte das Gericht mit dem Urteil indes nicht bestätigen.

Aus diesem Grund entschloss sich die bosniakische «Partei für Bosnien und Herzegowina», namentlich der Abgeordnete Ekrem Ajanović, ein Gesetz über das Verbot der Negierung, der Minimalisierung, des Erlaubens und der Förderung des Holocaust, des Genozids und des Völkermordes zu initiieren.

Von Anfang an schien das Gesetz zum Scheitern verurteilt. Schon im Parlamentsauschuss für Verfassungs- und Rechtsfragen weigerten sich die serbischen Abgeordneten, überhaupt darüber zu beraten. «Hier handelt es sich nicht um ein generelles „dagegen Sein" von unserer Seite, sondern um die Ablehnung des Versuches, ohne politischen Kompromiss und Konsens ein Thema in das Parlament zu bekommen, zu dem zuständige Institutionen nicht konsultiert wurden. Zu diesem Thema müssen erst der Ministerrat, das Menschenrechtsministerium und die Nichtregierungsorganisationen ihre Meinung abgeben», argumentierte der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Drago Kalabic.

Als Anfang Juni das Gesetz dann doch auf die Tagesordnung der Ersten Kammer des Parlamentes kam, weigerten sich die Abgeordneten mehrerer serbischer und kroatischer Parteien erneut, darüber zu beraten. «Gegen das Gesetz an sich haben wir nichts, doch es muss ergänzt werden. Die Opfer des kommunistischen Regimes, die ebenfalls durch eine Resolution des Europarates geschützt sind, müssen ebenso ihren Platz im Gesetz finden», so der kroatische Abgeordnete Martin Raguz.

Auch die serbischen Abgeordneten haben das Gesetz fallen lassen, da es sich ihrer Meinung nach nur auf den Genozid in Srebrenica fokussiert, dabei aber die großen Opfer des Zweiten Weltkrieges außer Acht lässt. Kalabic: «Was ist mit den Opfern, die im Zweiten Weltkrieg gefallen sind? Was ist mit dem Holocaust, der hier nur eine Nebenrolle spielt? Was ist mit den organisiertem Völkermord in Jasenovac, bei dem etwa 700.000 Serben, Juden und Roma ermordet wurden?»

Die Jüdische Gemeinde Bosniens und Herzegowinas hat sich nicht zu diesem Thema geäußert. Bisher wurde sie auch nicht in die Gesetzesfindung und -diskussion eingebunden. Durch diese falsche Politisierung des Themas besteht nun die Gefahr, das Idee und Hauptziel des Gesetzes völlig aus der öffentlichen Aufmerksamkeit geraten könnten: der Schutz der Opfer aller Völkermorde und der faschistischen wie nationalistischen Regime des 20. Jahrhundert. Da jede ethnische Gruppe in Bosnien und Herzegowina dieses Thema nur einseitig angeht, wird die Ausarbeitung eines Gesetzes, das alle Opfer gleichermaßen schützen soll, wohl noch einige Monate brauchen. Bis dahin werden antisemitische und nationalistische Vorfälle weiterhin unbestraft bleiben.

Saša Gavriç

«Jüdische Zeitung», Juli 2007