§ 175 – Eine Diskriminierung überlebte die Nazi-Zeit

Eine Ausstellung zur Verfolgung der Homosexuellen

 

«Ich finde es gerade in der heutigen Zeit, wo es nach außen hin relativ große Freiheit für Homosexuelle gibt, sehr wichtig, achtsam zu sein und zu bleiben; denn keiner kann sagen, wann sich die Zeiten wieder negativ verändern werden.» Das schreibt ein Besucher der Ausstellung «Homosexuellenverfolgung in der NS-Zeit» in das Gästebuch der Dortmunder Volkshochschule. Ich stutze. Ist nicht in Deutschland seit sechs Jahren das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren in Kraft? Ist nicht Israel ein Land, das keine Strafgesetze gegen die Homosexualität von Erwachsenen kennt und das auch in der Armee offiziell keine Probleme damit hat, wenn ein in der Schlafstube übernachtender Soldat bevorzugt Männer liebt? Und warum soll der Frau im Kanzleramt nicht ein schwuler Regierungschef folgen, dessen Lebenspartner beim G8-Gipfel dann das Damenprogramm so souverän meistert wie der Herr Sauer von der Frau Merkel?

Immerhin erinnere ich mich, wie ich letztes Jahr auf der Zufahrtsstraße nach Jerusalem im Stau stand. Ein Autoreifen brannte auf dem Asphalt. Angezündet von Strenggläubigen, die verhindern wollten, dass wenige Tage später in dieser Stadt wieder einmal eine Gay-Pride-Parade der Gottlosen aus Tel Aviv stattfinden dürfe. Dort unten am Strand mochten sie sich austoben, aber doch nicht hier in der Heiligen Stadt. Fundamentaler Beifall war ihnen aus christlichen Kirchen und islamischen Moscheen sicher.

Weiter zurück: Vor 50 Jahren, damals war ich katholischer Messdiener im Sauerland, nahm mich meine Mutter in ein ihr und mir gleichermaßen peinliches Verhör, weil sich herausgestellt hatte, dass der Kaplan ein, wie sie herumdruckste, «175er» sei. Ich bestätigte ihr eilig, dass ich schon wisse, was sie damit meine. Und «nein», mir sei der Kaplan da nicht irgendwie komisch gekommen. In Wirklichkeit hatte ich keine Ahnung von Homosexualität. Über so etwas wurde nicht nur bei uns nicht gesprochen.

Der katholische Priester, soviel gehört zum Thema, war ein hochgradig kranker Mann, der den Leuten im Dorf Angst machte. Er schnautzte uns Kinder, aber auch Erwachsene an, ob wir ihn nicht anständig grüßen könnten. Wir mussten Männchen bauen und Jawollja brüllen. Wer nicht stramm stand, bekam einem Schlag mit der Faust. Aber fast alle hatten Mitleid mit dem nervenkranken «Herrn Doktor», weil er in Dachau im KZ war. Als «Politischer», wie er bellte. Nur manchmal erzählte er atemlos, wie er dort von einem «Kapo» gequält wurde. Jetzt war deutlich: Der Doktor musste eine ungeheure Erniedrigung los werden, sie an uns weitergeben.

Der Skandal im Sauerland meiner Kindertage wurde in den Zeitungen verschwiegen. Es wurde monatelang getuschelt und niemand glaubte mehr, der Kaplan sei als politischer Gegner der Nationalsozialisten im KZ gewesen, sondern - «aha, damals schon» - als Homosexueller. Je mehr ich mich mit der Thematik der jetzt im September in Dortmund gezeigten Ausstellung auseinandersetze, umso deutlicher wird, dass die heutige Freiheit der Andersliebenden erst einen kleinen Moment der Geschichte dauert.

Die Homosexuellen, das ist das Thema der Ausstellung, waren in der Zeit des deutschen Nationalsozialismus eine der großen und hart verfolgten Opfergruppen. Das allein macht die Ausstellung schon notwendig und empfehlenswert. Wer genauer hinsieht, wird herausfinden, dass das Verstehen und Akzeptieren gleichgeschlechtlicher Sexualität und Liebe jahrtausendelang und weltweit zu Auseinandersetzungen und Leid geführt hat.

Das Fastfood-Lexikon «Wikipedia» sagt mir, das erste bekannte gesetzliche Verbot sexueller Beziehungen zwischen Männern unter sich sei vom jüdischen Volk vor rund 2.550 Jahren im 3. Buch Mose aufgeschrieben worden - inklusive der Androhung von Todesstrafe für die Zuwiderhandelnden.

Soweit gehen die Schautafeln der Ausstellung nicht zurück. Sie heben ab auf das erste deutsche Strafgesetzbuch, das ab Anfang 1872 im Paragraphen 175 die Unzucht zwischen Männern unter Strafe stellte. Zumindest in den großstädtischen Milieus hatten aber offenbar Aufklärung und Toleranz zunächst eine Chance: Vor allem für die Weimarer Republik wird konstatiert, dass manche Spielart der Homoerotik in Berlin von Ordnungshütern nicht weiter verfolgt wurde. Auch die Romantik der Jugendbewegung bot antiautoritäre Schutzräume gegen staatliche und religiöse Sittenstrenge und eine diskriminierende Verfolgung der Homosexuellen.

Das änderte sich mit der Machtübernahme durch die Nazis Ende Januar 1933 schlagartig. Zwar waren in die NS-Bewegung auch sozialromantische und männerbündlerische Elemente eingeflossen, aber spätestens mit der Ermordung des schwulen SA-Führers Röhm und seiner Sympathisanten setzte Hitler den Kurs einer Volksgesundheit durch, die jedes abweichende Sexualverhalten brandmarkte: «Ich will in Zukunft nicht mehr dulden, dass Millionen anständiger Menschen durch einzelne krankhaft veranlagte Wesen belastet und kompromittiert werden», ließ er sich im «Stürmer» zitieren. Disziplinlose und ungehorsame Subjekte, asoziale und krankhafte Elemente gelte es unbarmherzig auszurotten und zu vernichten.

Die faschistischen Strategien und Instrumente der Homosexuellenverfolgung sind in der Ausstellung übersichtlich und chronoligisch nachzulesen. 1935 wurde die Strafverfolgung nach dem § 175 verschärft und ausgeweitet. Insgesamt wurden in der NS-Zeit etwa 50.000 Urteile gegen Homosexuelle gefällt, meist auf der Basis von Denunziation durch «saubere» Nachbarn. Viele Verurteilte blieben nach der gerichtlichen Bestrafung in Vorbeugehaft und Polizeigewahrsam. Am schlimmsten traf es die, die ins Konzentrationslager kamen und dort, gekennzeichnet mit dem rosa Winkel und manch einer gleichzeitig mit dem Davidstern, ausgegrenzt blieben. Die Zahl der Toten wird auf bis zu zehntausend geschätzt.

Assoziiert wurde bei der Verfolgung immer gemäß der nationalsozialistischen Ideologie der Volkskörper, den es rein zu halten galt und der bevölkerungspolitisch arisch sauber vermehrt werden musste. Gleichgeschlechtliche Unzucht unterschied sich da nicht heterosexuellen «Perversitäten», die deutschem Kindersegen ebenfalls nicht dienlich waren. Gleichwohl wurden Lesben weitgehend von Strafe verschont, weil sie nur als fehlgeleitet und besserungsfähig galten. Und übergroße Künstler wie Gustav Gründgens wurden gar heim ins Reich geholt, bei Mephisto wurde schon mal über Peinlichkeiten hinweg gesehen.

Die Ausstellung macht plakativ deutlich, wie sich die DDR nach 1945 wesentlich schneller und klarer von den Strafverschärfungen der NS-Zeit gelöst hat. Im Westen blieb die «Unzucht zwischen Männern» wie unter Hitler verboten und vielen Opfern der Diktatur blieb nicht nur Entschädigung und Rehabilitation versagt, sondern sie mussten bis 1969 mit neuer Inhaftierung rechnen. Erst Jahre nach der Wiedervereinigung akzeptierte die BRD die prinzipielle Gleichheit der Betten von Homos und Heteros vor dem Gesetz.

Im Jahr 2000 rang sich der Bundestag zu der Erklärung durch, den Homosexuellen sei im Dritten Reich schweres Unrecht widerfahren. Als der Bundestag symbolhaft am 17.5.2002 die Urteile der Nazis gegen Homosexuelle (und Deserteure) aufhob, blieben die - in der Rechtspraxis deutlich mildere - Bestrafung der Homosexuellen nach 1949 nach der gleichen Paragraphen 175 rechtlich gültig. Das ist kaum nachzuvollziehen.

Es gibt ein anderes Problem, das die Ausstellung nicht ausreichend löst: Jede sexuelle Spielart kann aus heutiger Sicht dazu beitragen, die menschliche Persönlichkeit zu entfalten. Das ist zugleich der Grund, weshalb niemand seine Persönlichkeit auf Kosten anderer entfalten darf. Strafvorschriften für die Verführung von Minderjährigen, Schutzbefohlenen und Abhängigen gibt es auch im heutigen Sexualstrafrecht, das ohne Diskriminierung für alle Orientierungen anzuwenden ist. Die Nazis hatten solche Tätergruppen ab 1935 nach einem eigenen § 175a verfolgt. Auch diese Urteile wurden 2002 nicht aufgehoben, weil «sexueller Missbrauch» auch heute strafbar ist und bleiben soll.

In Einzelfällen zeigt die Ausstellung auch Personen, die beispielsweise in Jugendverbänden ihre sexuellen Erfahrungen mit Jugendlichen sammelten. Sicher gilt auch für sie, dass sie Opfer einschneidender Diskriminierung und maßloser Verfolgung der Nazis wurden. Gefragt werden muss aber hier auch nach ihrer Verstrickung in Schuld gegen Heranwachsende, die ihre eigene Sexualität womöglich noch nicht selber frei entwickelt hatten.

Die Ausstellung ist 2006 von der Projektgruppe «Rosa Winkel des Kulturrings in Berlin» erarbeitet und damals im Bundestag gezeigt worden. Der Verein «Gegen Vergessen - Für Demokratie» holte sie nach Dortmund. Jetzt soll sie in weiteren Städten der Republik gezeigt werden. Zu hoffen ist, dass die lokalen Veranstalter die Gelegenheit nutzen, einige Exponate aus der örtlichen Geschichte beizufügen und ein Rahmenprogramm anzubieten, dass in Dortmund leider nur ein verschwindend kleines Publikum fand. Geboten wurde zuerst der sehenswerte Dokumentarfilm «§ 175» von Jeffry Friedman und Rob Epstein (Deutschland/USA 1999), als Höhepunkt eine eindrucksvoll erläuterte Lesung aus Werken von Klaus Mann sowie am der 1957 gedrehte Film «Anders als du und ich», in dem sich der antisemitische Regisseur Veit Harlan («Jud Süß») als geläuterter NS- und BRD-Kritiker zu profilieren suchte.

Klaus Commer

«Jüdische Zeitung», November 2007