Schweigen mit fatalen Folgen

Das Schänden jüdischer Friedhöfe hat in Deutschland Tradition

 

Friedhof von Freudental Foto:Karl Reininghaus

Die Schändung des jüdischen Friedhofs in Freudental (Baden-Württemberg) rief - so die Regionalpresse - großes Entsetzen und große Betroffenheit in der Region Bietigheim hervor. Die Bürgermeisterin der Gemeinde Freudental bezeichnete die Tat als «feigen und infamen Anschlag auf die Menschenwürde». Dass bereits im Sommer ein ähnlicher Übergriff vorausgegangen war, wurde erst nach der erneuten Schändung bekannt.

Damals, so die Aussage der Bürgermeisterin in der Bietigheimer Zeitung, habe der Staatsschutz um Stillschweigen gebeten, um den «einschlägigen Täterkreis von einer Wiederholung abzuhalten». War dies in der Tat die Auffassung des Verfassungsschutzes?

Als «Friedhofsschändung» versteht man die mutwillige Zerstörung, Beschädigung oder Beschmutzung von Grabstätten, die als Straftat nach §168 StGB (Störung der Totenruhe) und nach § 304 StGB (Gemeinschädliche Sachbeschädigung) mit Freiheitsentzug bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Die weitaus häufigsten Friedhofsschändungen finden hierzulande auf jüdischen Friedhöfen statt, wobei die Täter in der Regel die Grabsteine mit antisemitischen und nationalsozialistischen Parolen beschmieren.

Erfolglose Ermittlungen führen oft zur Vermutung, spielende Kinder hätten Grabsteine ohne böse Absicht umgeworfen oder «dumme» Teenager hätten ohne Hintergedanken Hakenkreuze auf Grabsteine gesprüht. Zuweilen werden fehlende Freizeitangebote für Jugendliche und die daraus resultierende Langeweile als ausschlaggebendes Tatmotiv betrachtet. Als 1994 auf dem jüdischen Friedhof in Nassau zahlreiche Grabsteine mit Hakenkreuzen beschmiert und fünf Grabsteine komplett zerstört vorgefunden wurden, konkretisierte ein für diese Tat dringend tatverdächtiger Schüler die vermeintlich desolate Situation seiner Altersgenossen: «Fünf Tage Schule, freitags Disco, samstags Disco. Und sonst?»

Auch zwei Jugendliche aus Beerfelden (Odenwald) vermissten während einer Disco-Tour im Mai 1994 die «Action» und «Power». Aus diesem Grund, so ihre Aussagen, hätten sie ihren «Frust» dann an Grabsteinen entladen, denn «da einfach nicht viel los gewesen sei, musste noch etwas passieren». Keinesfalls, so beteuerten die Täter, hätten sie aus politischen Gründen die Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof in Beerfelden demoliert.

Frustration und Langeweile mögen für einen kleinen Teil der Friedhofsschänder die Motivation ihrer Handlungen sein. Häufiger jedoch sind es rechtsradikale Heranwachsende, die ihr Gedankengut auf jüdische Grabstätten plakatieren. So gaben drei Jugendliche, die 1979 den jüdischen Friedhof in Freiburg schändeten an, der «Kampfgruppe Priem» anzugehören. Als 1994 der jüdische Friedhof in Busenberg (bei Pirmasens) verwüstet wurde, führten damals schon Spuren zur «Aktion Sauberes Deutschland» (ASD), einer neonazistischen Organisation, die sich 1986 gegründet hatte. Nachweisen konnte man den Aktivisten der ASD jedoch nichts. Erst nach der erneuten Schändung des Busenberger Friedhofes 1997 ermittelte die Kriminalpolizei die Täter aus dem Kreis der ASD, aus denen sich auch die Friedhofsschänder in Neustadt und Jebenhausen (Baden-Württemberg) rekrutierten.

Zur rechtsradikalen Organisation «Nationale Alternative» (NA) gehörten die Friedhofsschänder von Müncheberg (Brandenburg), die im September 1992 die Grabsteine des jüdischen Friedhofs mit Hakenkreuzen und SS-Runen und die Friedhofsmauer mit der Parole «Kauft nicht bei Juden» besprühten. Der Hauptangeklagte Sven Ruda, Landesgeschäftsleiter der «NA» von Müncheberg, wurde schließlich tatsächlich nach § 168 StGB wegen «Störung der Torenruhe» verurteilt. Keine Mitgliedschaft in einer rechtsradikalen Organisation konnte vier Friedhofsschändern von Wangen und Birnau (Bodensee) nachgewiesen werden, wohl aber ein enger Kontakt zur «Nationalen Offensive» und zur «Heimattreuen Vereinigung Deutschland». Einer ihrer Verteidiger war Martin Mußgnug, Mitbegründer und zeitweiliger Vorsitzender der NPD. Drei der vier Täter wurden zu Haftstrafen zwischen zwei und vier Jahren verurteilt.

Bei der insgesamt geringen Zahl der aufgeklärten Delikte wird aber auch deutlich, dass eine Einbindung in rechtsextreme Organisationen oder Parteien nicht unbedingt ausschlaggebend ist. Die Täter bezeichnen sich zwar selbst als «Nazis» oder «Rechte», aber ohne einer entsprechenden Organisation wirklich anzugehören. So waren zwei der vier Friedhofsschänder des rheinhessischen Gau-Algesheim (1998) durch «Heil-Hitler-Rufe» und ausländerfeindliche Parolen aufgefallen. Als «Skinheads» bezeichneten sich die Täter, die im August 1990 annähernd 100 Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof von Hechingen (Baden-Württemberg) vom Sockel stürzten und mit Hakenkreuzen beschmierten. Ihnen wurden auch die Zerstörungen der Friedhöfe in Stuttgart-Bad Cannstadt, Tübingen, Vaihingen/Enz und Markgröningen-Unterrexingen nachgewiesen.

Eine «negative Einstellung zu Juden und Ausländern» gaben zwei Minderjährige als Motiv ihres Übergriffes auf den jüdischen Friedhof von Bad Kissingen 1994 an. Acht Heranwachsende, darunter zwei Frauen, die man der Schändung des jüdischen Friedhofs im brandenburgischen Guben im März 2000 verdächtigte, waren der Polizei bereits durch rechtsradikale Vorfälle bekannt. Meist jedoch werden die Täter aber nicht als überzeugte Rechtsradikale betrachtet, sondern eher als Mitläufer, Nachahmungstäter oder irre geleitete Jugendliche. Dieser Meinung schließen sich auch oft Politiker an, die die Schändung eines jüdischen Friedhofes als einen unpolitischen Akt «wirrer Einzeltäter» betrachten. Auch ein Gerichtspsychiater bezeichnete die Skinheads, die den Hechinger jüdischen Friedhof verwüsteten, als «unsichere, orientierungslose Heranwachsende».

Die Aufklärungsquote von Friedhofsschändungen ist äußerst gering. Wurden 1957 noch 53% aller Überfälle auf jüdische Friedhöfe aufgeklärt, sank die erfolgreiche Täterermittlung Mitte der 80er Jahre auf 30% bis 35% und liegt heute bei etwa 10% bis 15%. Von 1945 bis 2002 sind 2.027 Schändungen jüdischer Grabanlagen in Deutschland nachgewiesen. 633 Übergriffe fanden dabei im Zeitraum von 1990 bis 2002 statt, was bedeutet, dass während dieser 12 Jahre wöchentlich ein jüdischer Friedhof in Deutschland geschändet wurde.

Diese Zahlen sind aus Einzeldarstellungen, Verfassungsschutzberichten (bis 1997) und Pressemeldungen am Zentrum für Antisemitismusforschung (ZfA) der TU Berlin dokumentiert. Hier ist es vor allem die Lokalpresse, die als unerlässlichste Informationsquelle herangezogen werden muss, denn eine Presseberichterstattung von Schändungen jüdischer Friedhöfe findet nur selten Eingang in die überregionale Presse und beschränkt sich meist auf nicht mehr als fünf Zeilen. Eine der Regionalpresse vorenthaltene oder untersagte Berichterstattung über Schändungen jüdischer Friedhöfe, in der Hoffnung, dadurch Wiederholungstaten zu verhindern, ist eine fatale Entscheidung, wie der Fall Freudental gezeigt hat.

 

Marion Neiss (Historikerin) arbeitet am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin. Sie publizierte verschiedene Aufsätze zu Schändungen jüdischer Friedhöfe in Deutschland und promovierte über die jiddische Presse im Berlin der 1920er Jahre.

 

Marion Neiss

«Jüdische Zeitung», November 2007